23-11-2016, 16:15
Ich erstelle mal dieses Thema hier separat, da der Andere Tweet sich auf Aufstockung bezieht und ich nur Änderungen von Jugendamttiteln gefunden habe:
Bei mir ist es folgendes: Ex beauftragt Ihren Scheidungsanwalt noch vor der Scheidung mich zum Unterhalt zu verklagen. Dies wurde dann vor dem FamG in einem VERGLEICH festgehalten.
An solchen Dingen wie Laufzeit und Personen kann hier schwer bis garnicht etwas geändert werden, da sich ja an dieses (versäumten) Tatsachen nichts mehr ändert. Soweit ist mir das klar.
Ich habe jedoch folgendes Gefunden und da mein zu grundegelegtes Einkommen in diesem Vergleich in Zahlen drin steht müsste ich ja dann die Möglichkeit einer Änderung haben:
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/...10428.html
Zitat: "die in der Praxis häufig angenommenen 10 % stellen nur einen Richtwert dar"
So. Bei mir sind Änderungen eingetroffen:
Scheidung
Andere Steuerklasse von 3 auf 1
Insolvenz
Zwangsversteigerung der gemeinschaftlichen Immobilie
schliessung des Gewerbes auf Grund der Insolvenz
Festanstellung
deutlich geringeres Monatliches Brutto von damals ~2800 € auf heute ~1500 €
Ich bin dem Vergleich eingegangen und die Kinder wurden je mit 110% berechnet
Meint Ihr, diese Gründe könnten ausreichend sein um eine Änderungsklage durchzuführen nach § 238 FamFG - Abs 1 oder um eine herabsetzung der 110% herbeizuführen?
Bei mir ist es folgendes: Ex beauftragt Ihren Scheidungsanwalt noch vor der Scheidung mich zum Unterhalt zu verklagen. Dies wurde dann vor dem FamG in einem VERGLEICH festgehalten.
An solchen Dingen wie Laufzeit und Personen kann hier schwer bis garnicht etwas geändert werden, da sich ja an dieses (versäumten) Tatsachen nichts mehr ändert. Soweit ist mir das klar.
Ich habe jedoch folgendes Gefunden und da mein zu grundegelegtes Einkommen in diesem Vergleich in Zahlen drin steht müsste ich ja dann die Möglichkeit einer Änderung haben:
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/...10428.html
Zitat: "die in der Praxis häufig angenommenen 10 % stellen nur einen Richtwert dar"
So. Bei mir sind Änderungen eingetroffen:
Scheidung
Andere Steuerklasse von 3 auf 1
Insolvenz
Zwangsversteigerung der gemeinschaftlichen Immobilie
schliessung des Gewerbes auf Grund der Insolvenz
Festanstellung
deutlich geringeres Monatliches Brutto von damals ~2800 € auf heute ~1500 €
Ich bin dem Vergleich eingegangen und die Kinder wurden je mit 110% berechnet
Meint Ihr, diese Gründe könnten ausreichend sein um eine Änderungsklage durchzuführen nach § 238 FamFG - Abs 1 oder um eine herabsetzung der 110% herbeizuführen?