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JobCenter schreiben bezüglich Kindesunterhalt
#6
Den Pfändungsschutz kannst du auch noch einrichten, wenn die an dein Konto gehen sollten. Wirkt sich dann soweit ich weiß innerhalb gewisser Fristen noch auf die Pfändung aus, so dass diese letztendlich bei 80 Euro Guthaben keinesfalls erfolgreich sein kann.

Unterhaltsvorschuss zahlt das Jugendamt, das Jobcenter kann da kein Geld von dir verlangen, soweit mir bekannt.
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RE: JobCenter schreiben bezüglich Kindesunterhalt - von IPAD3000 - 24-11-2016, 14:45

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