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KM beantragt HartzIV - betrifft das auch den KV
#30
Zunächst einmal: Einen Antrag stellen ist nicht strafbar!
Wenn der Unterhalt nicht spezifiziert ist, für wen der gedacht ist, rechnet sie das alles als Einkommen der Kinder, das sie natürlich nicht für sich selbst in Anspruch nehmen kann, so dass die Kinder zwar reich sind, sie aber arm und hilfsbedürftig, wie alle anderen ALLEINERZIEHENDEN auch.

Der übliche Reflex der Sachbearbeiter ist die bereitwillige Hilfsbereitschaft und gerade die können Bordis gut mobilisieren. Ich habe auf der Grundlage viele falsche, unhaltbare Bescheide erlebt und es ist mühselig, die immer wieder wieder richtig zu stellen. Das geht kaum, ohne bald als Querulant zu gelten.
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos.     Franz Kafka
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RE: KM beantragt HartzIV - betrifft das auch den KV - von karlma - 17-11-2016, 11:23

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