15-11-2016, 20:15
(15-11-2016, 16:25)Bitas schrieb: Ich habe so meine Probleme diese Texte zu verstehen.
Welchen "Teil" der Rente meinst Du? Kannst Du mir das anhand eines Beispiels erklären?
Angenommen ich habe 1000€ Rente, dann werden die doch nicht 1000€ abzweigen?
P hat mir vor einiger Zeit mal geschrieben, das bereits vor Eintreffen des Geldes, abgezweigt wird. Ich dachte aber das wäre nur so, wenn Titel vorhanden sind.
Nehmen wir mal an, du hast einen Rentenanspruch von 1.000 Euro. Davon sollst Du Kindesunterhalt zahlen in Höhe von 135 Euro. Die Unterhaltsvorschusskasse stellt bei der Rentenversicherung einen Abzweigantrag, dann bekommt die Unterhaltsvorschusskasse direkt aus Berlin jeden Monat 135.- €, du bekommst 865.- € auf dein P-Konto.
Bibel, Jesus Sirach 8.1