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Was unternimmt das Jugendamt bei Schulden?
#9
(14-11-2016, 22:19)Bitas schrieb: @Austriake,

Du sagst meine Rente wird nicht reichen, das heißt Du bist "sicher" das ein P Konto vorher abgeräumt wird?
Meine Kinder werden nicht für mich zahlen müssen, dafür sorge ich....maximal wie jeder andere Steuerzahler.

Aus einem anderen, parallel laufenden Thread, zum Nachlesen:

https://www.dijuf.de/tl_files/downloads/....12.12.pdf

Das läuft technisch so ab, dass der Teil der Rente für den Unterhalt schon in Berlin, also vor Auszahlung an dich, abgezweigt wird. Dieses Geld kommt gar nicht erst auf einem Pfändungsschutzkonto an, kann also nicht vor Pfändung geschützt werden. Weil es vorher schon weg ist.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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RE: Was unternimmt das Jugendamt bei Schulden? - von Austriake - 15-11-2016, 15:20

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