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Was unternimmt das Jugendamt bei Schulden?
#2
Soweit mir bekannt, wird der Unterhaltsschuldner mit Bewilligung des Unterhaltsvorschusses informiert, dass dieser ab sofort gezahlt wird und gleichfalls aufgefordert, sein Einkommen offenzulegen, um seine Leistungsfähigkeit beurteilen und ihn ggf. in Regress nehmen zu können. Bist du in D nicht gemeldet und ist auch die Anschrift in einem anderen Land nicht ermittelbar, wird ein fleißiger Sachbearbeiter womöglich per öffentlicher Bekanntmachung diese Info samt Aufforderung rechtsgültig machen. Bleibt er weiterhin so fleißig, wird er die Gerichte bemühen und diese werden in deiner Abwesenheit womöglich den Unterhalt durch Beschluss zumindest auf Mindestunterhalt festlegen.

Dann muss das JA dir diesen Beschluss noch per Gerichtsvollzieher zukommen lassen, um etwaige Pfändungen betreiben zu können, möglicherweise geht dies ebenfalls mangels Adresse nur per öffentlicher Bekanntmachung. Sofern die Mutter nicht so streitunlustig ist, wie du schilderst, könnte eine Verurteilung wegen Unterhaltspflichtverletzung zwischenzeitlich erfolgt sein, so dass du dann auch zur Fahndung in D ausgeschrieben sein würdest.

Da du aber schreibst, die Mutter wäre dir eher wohlgesonnen, wird das bei dir wohl kaum der Fall sein. Dies ließe darauf schließen, dass die Gefahr nach D zu reisen, relativ gering sein sollte, denn wegen reiner Schulden ist noch nie einer an der Grenze verhaftet wurden. Denn Schulden sind in D zum Glück nicht strafbar. In Haft könnte man dich allenfalls nehmen, sofern der Gerichtsvollzieher noch vor hat, dir eine Vermögensauskunft abnehmen zu wollen. Aber mit Abgabe einer Solchen wärst du sofort wieder draußen. Ich würde mich für diesen Fall vorbereiten, ggf. vorhandenes Vermögen noch vor der Reise nach D den entsprechenden Konten entziehen und bereits Kontoeröffnungsanträge vorbereiten, damit du NACH Abgabe der Vermögensauskunft bei einer anderen Bank ein neues eröffnen kannst, von welchem dann eben keiner Kenntnis hätte.

Falls ich daneben lag mit meiner Einschätzung wirst du dies an der Grenze wohl spätestens erfahren ...
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RE: Was unternimmt das Jugendamt bei Schulden? - von IPAD3000 - 14-11-2016, 02:12

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