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Kind -13- will zum Vater ziehen - Fallstricke ?
#1
Hallo.  Bis vor 2 Jahren war ich hier im Forum recht aktiv ( Vielleicht erinnert sich der eine oder andere Altforist : Das Kind das nicht beim Vater übernachten wollte und auch nie mit dem Vater in Urlaub gefahren ist  .... )

Mittlerweile wird das Kind im nächsten Monat 13, die Zeit vergeht .... ; mein Kontakt zum Kind ist gefestigt , wenngleich das Kind aus Angst vor der Mutter nach wie vor nicht bei mir übernachtet. Wir sehen uns neben dem ausgeurteilten Umgang 1-2 mal wchtl. , wenn ich es zum Sport bringe o.ä. .. Mein Kind schüttet mir häufig von selbst auch unter Tränen das Herz aus, wie schwierig sich mittlerweile die Beziehung zur Mutter gestaltet und das sie es nicht mehr bei der Mutter aushält. 

Die liebe Mami hat nämlich einen Geschlechtspartner, mit dem sie seit 5 Jahren zusammen lebt und der seinerzeit der Scheidungsgrund war. Nun ist dieser Typ weiterhin mit einer anderen Frau verheiratet und hat mit dieser vereinbart dass er sich nicht scheiden lassen wird. Nun hat die liebe Mami große Angst, dass ihr lieber Freund eines Tages zu (s)einer Frau zurückkehrt und sie als eine der Mittfünfzigerinnen - die ja wie Blei in den Regalen liegen -  dann hinten runterfällt ... Warum ich das erzähle ? Nun, meinem Kind kommt mein pünktlicher Unterhalt nur eingeschränkt zugute, da der Geschlechtspartner von der lieben Mami ziemlich mit Geschenken überhäuft wird um ihn bei Laune zu halten .

Das merkt das Kind natürlich und schon ist wieder der große Krach da, der allein von der Wortwahl ziemlich eskalierend sein muss. Lange Rede, kurzer Sinn: Kind will weg von Mami, der letzte Entschluss fehlt zwar noch, aber ihr Wille scheint in dieser Hinsicht recht gefestigt zu sein, es scheint nur noch eine Sache von wenigen Monaten zu sein. Ich habe allerdings in der Tat nicht daraufhin gearbeitet, weil mich das Wohnen meines Kindes bei mir vor erhebliche organisatorische Probleme stellt. Andererseits bin ich natürlich für mein Kind da wenn es mich braucht.

Das Kind wird wie gesagt in einem Monat 13 Jahre alt, es ist durchaus clever und weiß sich als bilinguale Gymnasiastin recht gut darzustellen und zu argumentieren. Ich habe mir vorgestellt, dass ich dann mit dem Kind zu meinem geliebten Jugendamt fahre und das Kind eine entsprechende Erklärung dort abgibt. Schulwechsel ist nicht erforderlich. Es besteht gemeinsames Sorgerecht... Die dumme Frage: Muss ein geänderter Aufenthalt gerichtlich festgestellt werden ? Schließlich ist sie noch keine 14, aber wie ich hier immer lese, ist ein wohlbegründeter und gefestigter Kindeswille auch mit 13 schon erheblich ...

Zum Finanziellen : Sollte das so eintreten, müsste ich den titulierten KU gerichtlich ändern lassen und meine Exe meinerseits - und ebenfalls tituliert - auf Unterhalt verklagen.
Das würde ich jedenfalls entsprechend dessen, was diese Person mir angetan hat auch ohne Rücksicht auf Verluste tun. Das macht für die liebe Mami summa summarum einen runden Tausender weniger im Monat .. Wegfall meines KU, volles Kindergeld und der Kindesunterhalt an mich ... Tongue   Sei es drum, mein Kind kann das Geld besser gebrauchen als der Begatter meiner Ex ...

So stelle ich mir das in meiner Naivität vor, bin mir aber sicher das es noch Fallsticke gibt die zu beachten sind und wäre für weitere Tipps von Euch sehr dankbar.

Gruß aus dem Norden
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
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Kind -13- will zum Vater ziehen - Fallstricke ? - von ArJa - 15-09-2016, 14:53

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