Tigerfisch, wie ist denn das in Eurer Umgangsvereinbarung geregelt?
Wenn es nicht geregelt ist, hat die KM - wie weiter oben schon angemerkt - grundsätzlich das Recht, eine Person ihres Vertrauens mit der Entgegennahme des Kindes zu beauftragen.
Ich hatte mal dasselbe Problem und um des lieben Friedens willen hatte ich das zunächst auch zugelassen. Jedoch war mir die von der KM beauftragte Person derart zuwider, daß ich nach dem zweiten Mal von meinem Anwalt habe der KM mitteilen lassen, daß ich das Kind nur noch entweder von ihr selbst oder ihrem Ehemann abhole und wieder übergebe (andere Orte wie Schule etc. waren umständehalber nicht möglich).
Simon II
Wenn es nicht geregelt ist, hat die KM - wie weiter oben schon angemerkt - grundsätzlich das Recht, eine Person ihres Vertrauens mit der Entgegennahme des Kindes zu beauftragen.
Ich hatte mal dasselbe Problem und um des lieben Friedens willen hatte ich das zunächst auch zugelassen. Jedoch war mir die von der KM beauftragte Person derart zuwider, daß ich nach dem zweiten Mal von meinem Anwalt habe der KM mitteilen lassen, daß ich das Kind nur noch entweder von ihr selbst oder ihrem Ehemann abhole und wieder übergebe (andere Orte wie Schule etc. waren umständehalber nicht möglich).
Simon II