Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Gegenüber dem mutmaßlich leiblichen Vater gebietet das Grundgesetz keinen Abstammungs
#2
Interessantes Urteil.
Kurzfassung: Hier wurde auf Feststellung der Vaterschaft gem §1598a geklagt und verloren. Gemäß 1600d BGB wurde bereit früher geklagt und verloren, weshalb ihr der Weg versperrt war.


Interessant ist die Begründung, die auch genutzt werden könnte, wenn man wegen §1600d BGB verklagt wird, welche da wären:

a) Recht auf und Schutz der Intimsphäre
b) Recht auf informelle Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit
c) Schutz der bestehenden Familien (der jetzigen des Kindes und der des mutmaßlichen Vaters)
d) Persönlichkeitsrecht
e) Vaterschaftsfestellungen 'ins Blaue'
... des mutmaßlichen Vaters
'Der soll das Unrecht auf sich nehmen, der es tragen kann!' (Nietzsche)
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Gegenüber dem mutmaßlich leiblichen Vater gebietet das Grundgesetz keinen Abstammungs - von ExDeutscher - 03-09-2016, 16:57

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  BVerfG: Mutter eines Kuckuckskind muß leiblichen Vater nicht nennen Simon ii 35 34.176 20-03-2015, 12:44
Letzter Beitrag: p__
  OLG Köln Az 4 UF 40/07: Einkommensunterschiede, Vater bekommt keinen Kindesunterhalt p__ 4 10.478 25-09-2013, 21:03
Letzter Beitrag: Antragsgegner
  OLG Brandenburg 10 UF 204/08: Vater hat keinen Vorrang vor der Kinderkrippe borni 5 9.531 06-04-2009, 20:52
Letzter Beitrag: Webworker
  1 BvR 1548/03 Verfassungsbeschwerde von leiblichen Vater abgelehnt Bluter 6 7.909 06-03-2009, 14:45
Letzter Beitrag: beppo

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste