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Gegenüber dem mutmaßlich leiblichen Vater gebietet das Grundgesetz keinen Abstammungs
#1
Urteil vom 19.4.2016, 1 BvR 3309/13, Abruf-Nr. 185568

Zitat:Mit heute verkündetem Urteil hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die Bereitstellung eines Verfahrens zur sogenannten rechtsfolgenlosen Klärung der Abstammung gegenüber dem mutmaßlich leiblichen, aber nicht rechtlichen Vater von Verfassungs wegen nicht geboten ist. Der aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht abgeleitete Schutz der Kenntnis der eigenen Abstammung ist nicht absolut, sondern muss mit widerstreitenden Grundrechten in Ausgleich gebracht werden. Hierfür verfügt der Gesetzgeber über einen Ausgestaltungsspielraum. [...]

Dreht sich somit alles Wieder im Kreis?
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Gegenüber dem mutmaßlich leiblichen Vater gebietet das Grundgesetz keinen Abstammungs - von Bckstn - 27-08-2016, 15:54

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