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Gewaltschutzgesetz
#1
Auf dieser Homepage steht eine Rubrik "Wenn kein Umgang mit dem Kind stattfindet"  und dass man sich "ein scheitern eingestehen sollte" usw.

Meine Meinung dazu: Ein scheitern (und damit meine ich nur, ein juristisches scheitern ) sollte man sich erst dann eingestehen, wenn man alle Rechtsmittel ausgeschöpft hat. Dann gibt es allerdings noch die praktischen Möglichkeiten, aller juristischen Widerstände zum Trotz, was aber nicht jedermanns Sache ist. Ich meine damit, "ziviler Ungehorsam".

Liebe Väter, wie gesagt es ist nicht jedermanns  Sache, aber wenn eure Kinder schon schulpflichtig sind, dann habt ihr die Möglichkeit den Kontakt zu euren Kindern einigermaßen zu behalten, wenn ihr z.B. die Schulfeste besucht, bei Schulausflügen hinterher reist, eure Kinder nach Unterrichtsende an der Schule abpasst (natürlich die Kindsmutter telefonisch verständigen, dass euer Kind bei euch ist, sie muss nicht wissen wo ihr seid), stunden später euer Kind natürlich wieder zur Kindsmutter nach Hause bringen.

Meine Tochter ist 11 Jahre alt, ich habe sie einige Male schon heimlich getroffen und mit ihr Hausaufgaben in der Kirche gemacht. Ich habe sie bei ihrem Schulausflug in einen Freizeitpark getroffen. Es gibt Möglichkeiten, es kommt nur darauf an, wie weit ihr bereit seid, euch nicht einschüchtern zu lassen. Und jetzt komme ich auf den Titel in der Überschriftszeile zu sprechen.

Die Kindsmutter mißbraucht nun das Gewaltschutzgesetz gegen mich um mich von ihr und meiner Tochter fernzuhalten. Wenn ihr den dämlichen Beschluß lesen würdet, dann würden euch die Zehennägel aufrollen. Da man gegen ein Beschluß des Gewaltschutzgesetzes zunächst keine Rechtsmittel hat, muss man einen mündlichen Verhandlungstermin  beantragen. Dies habe ich gemacht. Bei diesem persönlichen Verhandlungstermin bleibt entweder der Beschluß bestehen oder wird aufgehoben. Wenn der Beschluß bestehen bleibt, hat man die Möglichkeit Beschwerde beim OLG einzulegen, was ich ggbf. dann auch tun werde.

In dem Beschluß wird mir Ordnungsgeld oder ersatzweise Ordnungshaft angedroht. Ich habe der Richterin eine klare Stellungnahme abgeliefert und ihr geschrieben, "entweder Sie heben den Beschluß auf oder sie sperren mich ein". Ich habe auch klar formuliert, dass ich für meine Tochter auch in den Knast gehen würde, nachdem ich alle Rechtsmittel ausgeschöpft habe. Desweiteren habe ich klar formuliert, dass ich einen evtl. Knasteinzug medienwirksam in Szene setzen werde.

Und das werde ich auch tun, dies sind keine leeren Drohungen von mir. Ich habe mir das genau überlegt. Für meine Tochter wird es allerdings ein böses Erwachen geben, wenn sie irgendwann erfährt dass ihre Mami ihren Papi in den Knast gebracht hat, nur aus dem Grund weil ich Kontakt zu meiner Tochter gesucht habe.

Aber nicht nur die Kindsmutter ist dann dafür verantwortlich, sondern auch die Richterin, die Tussi vom Jugendamt, Tussi Verfahrensbeistand und die Tussi Anwältin Kindsmutter.
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Gewaltschutzgesetz - von knastfreiheit - 13-08-2016, 19:47
RE: Gewaltschutzgesetz - von Bruno - 13-08-2016, 20:19
RE: Gewaltschutzgesetz - von kay - 13-08-2016, 20:30
Gewaltschutzgesetz - von CheGuevara - 13-08-2016, 20:33
RE: Gewaltschutzgesetz - von knastfreiheit - 13-08-2016, 22:05
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RE: Gewaltschutzgesetz - von kay - 14-08-2016, 18:54
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