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Kachelmann2.0
#8
(28-04-2016, 15:21)p__ schrieb: ... wohl eine Rückversicherung die jeder Mann betreiben sollte, egal ob erlaubt oder nicht.
Und genau dies wird uns gerade erschwert. Just letzter Tage wurde der Handel mit versteckten Spionagekameras in Uhren, Rauchmelden, Powerbanks, etc untersagt, wenn diese Wireless senden.
http://www.golem.de/news/spionagekamera-...20534.html

Hierzu heisst es:
Nach Paragraf 90 Telekommunikationsgesetz (TKG) ist es verboten, Sendeanlagen zu besitzen, zu vertreiben oder herzustellen, die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind und aufgrund dieser Umstände in besonderer Weise geeignet und dazu bestimmt sind, das Bild eines anderen von diesem unbemerkt aufzunehmen.

Hier noch die Pointe:
Zudem müssen die Käufer der versteckten Kameras benannt werden. Von den Verkäufern und Käufern wird dann von der Bundesnetzagentur die Vernichtung der Gegenstände verlangt. Ein Nachweis wie eine Bescheinigung für Abfallentsorgung muss vorgelegt werden.

Jetzt müssen wir wieder selbst kreativ werden und zum Lötkolben greifen. Mit ein bisschen Youtube dürfte das aber kein grosses Ding sein.
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Kachelmann2.0 - von Petrus - 28-04-2016, 13:09
RE: Kachelmann2.0 - von Bruno - 28-04-2016, 14:28
RE: Kachelmann2.0 - von p__ - 28-04-2016, 15:21
RE: Kachelmann2.0 - von Pombat - 28-04-2016, 22:07
RE: Kachelmann2.0 - von Bruno - 28-04-2016, 22:19
RE: Kachelmann2.0 - von Petrus - 28-04-2016, 15:36
RE: Kachelmann2.0 - von Bruno - 28-04-2016, 16:17
RE: Kachelmann2.0 - von kay - 28-04-2016, 22:00
RE: Kachelmann2.0 - von p__ - 28-04-2016, 22:06
RE: Kachelmann2.0 - von kay - 28-04-2016, 22:11
RE: Kachelmann2.0 - von Pombat - 28-04-2016, 22:56
RE: Kachelmann2.0 - von Pombat - 28-04-2016, 22:17
Kachelmann2.0 - von CheGuevara - 28-04-2016, 22:31
RE: Kachelmann2.0 - von Bruno - 28-04-2016, 22:38

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