03-05-2016, 21:55
- Wenn wir Vater sein wollen, kann die eindeutige Bezeichnung für den anderen Elternteil nur "Mutter" sein. Egal wie verkommen dieses Subjekt ist. "Alte" sind Leute im Altersheim, wacklige Rollatorschieber auf der Strasse, das Handy von 2001. Das ist höchst uneindeutig und unbestimmt.
- Irgendein Alter ist niemals Gläubiger für Rückstände. Auch wenn es sich um die Mutter handelt, dann ist sie niemals Unterhaltsgläubiger, sondern immer das Kind. Bis zum 18. Geburtstag kann der Elternteil, bei dem das Kind lebt diese Rechte des Kindes wahrnehmen. Es findet also kein Übergang zwischen Personen statt, sondern ein Vertretungsrecht fällt weg.
- Irgendein Alter ist niemals Gläubiger für Rückstände. Auch wenn es sich um die Mutter handelt, dann ist sie niemals Unterhaltsgläubiger, sondern immer das Kind. Bis zum 18. Geburtstag kann der Elternteil, bei dem das Kind lebt diese Rechte des Kindes wahrnehmen. Es findet also kein Übergang zwischen Personen statt, sondern ein Vertretungsrecht fällt weg.