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OLG Karlsruhe, 5 UF 238/13: Volljährigkeit kein Grund für Abänderungsklage
#3
(19-04-2016, 15:21)p__ schrieb: Nach Auffassung des Oberlandesgerichts liegt die Darlegungs- und Beweislast für die Höhe des Einkommens des die Herabsetzung einer mit Jugendamtsurkunde titulierten Unterhaltspflicht begehrenden Unterhaltsschuldners bei diesem."

Wir kennen das: Unterhalt als Dauer- und Naturrecht; Änderungen muss immer der Pflichtige darlegen und beweisen.

Ja super. Würde ich im Bezirk des OLG Karlsruhe wohnen, könnte ich mir als Aufstocker meine BG-Nummer gleich eintätowieren lassen.
Aber ich meine, Sorglos erwähnte schon vor ein paar Jahren irgendwo in der Urteilssammlung: Einmal tituliert, lebenslang gültig...
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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RE: OLG Karlsruhe, 5 UF 238/13: Volljährigkeit kein Grund für Abänderungsklage - von Sixteen Tons - 19-04-2016, 21:48

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