01-03-2016, 16:16
Oha, Einkommensstufe 10, dann scheint der Vater ja nicht gerade am Hungertuch zu nagen.
Oder verwechselst du Tabellen- mit Zahlbetrag meinst eigentlich Stufe 5? Dann ist der Vater selbstverständlich nicht mit 620 EUR dabei, sondern mit maximal 430 EUR, wie ich schon schrieb ist das Kindergeld voll bedarfssenkend.
Natürlich ist auch die Mutter einzurechnen. Immerhin stehen ihr 210 EUR über Selbstbehalt zur Verfügung. Da privilegierte Volljährige, gilt hier auch nicht der angemessene, sondern der notwendige Eigenbedarf. Ein paar Euro sind das auch noch, zumal Mutti ebenfalls einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit unterliegt. Teilzeit ist nicht. Gönnt sich Vater solche Teilzeitvergnügungen, lassen Robenständer & Co gleich die Bluthunde von der Kette.
Oder verwechselst du Tabellen- mit Zahlbetrag meinst eigentlich Stufe 5? Dann ist der Vater selbstverständlich nicht mit 620 EUR dabei, sondern mit maximal 430 EUR, wie ich schon schrieb ist das Kindergeld voll bedarfssenkend.
Natürlich ist auch die Mutter einzurechnen. Immerhin stehen ihr 210 EUR über Selbstbehalt zur Verfügung. Da privilegierte Volljährige, gilt hier auch nicht der angemessene, sondern der notwendige Eigenbedarf. Ein paar Euro sind das auch noch, zumal Mutti ebenfalls einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit unterliegt. Teilzeit ist nicht. Gönnt sich Vater solche Teilzeitvergnügungen, lassen Robenständer & Co gleich die Bluthunde von der Kette.