23-02-2016, 10:58
Unwirksamkeit von Eheverträgen; Karlsruhe
http://www.spiegel.de/politik/deutschlan...16080.html
Und:
http://www.sueddeutsche.de/politik/karls...e-1.887832
http://www.spiegel.de/politik/deutschlan...16080.html
Und:
http://www.sueddeutsche.de/politik/karls...e-1.887832
Zitat:Die Gültigkeit eines Ehevertrages muss dem Karlsruher Urteilsspruch zufolge künftig in zwei Stufen überprüft werden: zum einen nach den Lebensverhältnissen bei Vertragsabschluss und zum anderen nach den Bedingungen bei der Scheidung. Auch wenn der Vertrag bei Abschluss nicht sittenwidrig war, kann er durch Veränderungen innerhalb der Ehe anfechtbar geworden sein.