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Umgang Einklagen?
#4
(17-02-2016, 13:47)p__ schrieb: Willkommen. Zur Anonymität im Forum: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...hp?tid=232

Zitat:Ist es in BW sinnig nach einem für mich ewigen Zeitraum noch den Umgang einzuklagen?

Eine Umgangsklage ist einfach und billig. Der Versuch schadet nicht, Sorgerecht ist eh schon weg, Umgang gibts keinen. Nix mehr zu verlieren. Deinen Andeutungen nach bist du mal wegen Gewalttaten gegen die Ex angezeigt worden, wie das ausging bleibt unklar. Es dürfte also erneut heftiger Widerstand der Ex auftreten, du solltest gegen Falschbeschuldigungen gewappnet sein.

Wie ist denn der direkte Kontakt zu den Kindern? Telefonisch, Handy, Whatsapp?

Richtig, Sie hatte knapp 2 Monate nach einem Streit, in der auch ein Tisch zu bruch gegangen ist eine Anzeige bezgl. Gewalttat erstattet. Da ich die Kinder nicht noch mehr belasten wollte und generell die Gemüter nicht weiter erhitzen wollte, habe ich mich erst ein mal zurückgehalten. Somit hatte Sie hier schon knapp zwei Monate Zeit mit den Kindern alleine.
Dann kam noch das Thema Geld auf und Sie wollte immer mehr (wohnte kostenlos im Gemeinsammenen Eigenheim); hatte mehr als genug "freiwillig" für die Kinder von mir bekommen. Zu dieser Zeit arbeitete Sie nur halbtags. Als mein RA dann meinte, dass ich viel zu viel bezahlte und nichts von dem Haus mehr habe und nur bezahlte, hätte Sie einen Wohnvorteil, der Ihr angerechnet werden muss. Dies sah jedoch Ihr RA anders und empfahl Ihr die Klage auf Unterhalt. Theoretisch habe ich hier "Gewonnen" außer, dass mich der Spaß 4500€ gekostet hat und ich Monatlich 160 € weniger zahlen musste.
... Nach der Anzeige hatte Sie dann, da ich ja weiterhin Theater geschoben habe, nach knapp drei Monaten die Strafverfolgung gestartet. Dies ging dann auch noch knapp 2 Monate und wurde dann von der Staatsanwaltschaft eingestellt, da sämtliche Punkte an den Haaren herangezogen waren und mir nur ein Streit unter Noch-Eheleuten nachgewiesen wurde.
Mein Problem war, dass ich zu dieser Zeit ein schlechtes Gewissen hatte, da ich völlig mit der Situation überfordert war und mit den Nerven am Ende. Sie nutzte die Zeit, trotz gemeinsammen Sorgerecht, aus dem Haus auszuziehen und die Kinder umzumelden. Ich konnte nicht einmal eine Anzeige machen, da ja ein Verfahren laufen würde und es den Kindern anscheinend gut bei der KM gehen würde.
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Umgang Einklagen? - von Fragender - 17-02-2016, 12:12
RE: Umgang Einklagen? - von p__ - 17-02-2016, 13:47
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