02-04-2019, 18:49
Das scheint mir nicht mehr aktuell zu sein. Das BSG hat eigentlich ganz deutlich in B14 AS 50/12 R gemeint, daß das Kind eben insgesamt Regelleistungen für 30 Tage im Monat bekommt, egal wo es sich aufhält. Die Eltern müssen den Regelsatz für das Kind dann eben zeitanteilig untereinander aufteilen. Das ist m. W.. aber nur dann der Fall, wenn beide Eltern im Leistungsbezug sind.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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