22-10-2015, 12:08
(22-10-2015, 11:57)suppenkasper schrieb: und gleichzeitig mit dem richtigen Paragraphen drohen, dass du eventuell zuviel
bezahlten Unterhalt per Gericht zurückfordern wirst.
Keine gute Idee!
Wie soll er was zurückfordern, was er freiwillig (!) gezahlt hat?
Simon II
(22-10-2015, 11:57)suppenkasper schrieb: Danach auf keine Spielchen mehr reagieren, kommen die konkreten Nachweise,
dann lass dir ausrechnen, was du noch zu bezahlen hast.
Wie schon erwähnt, bist du evtl. ganz raus, da der Wechsel zu spät erfolgte?
Stell dein schlechtes Gewissen ab, ist sinnlos.
Volle Zustimmung!
Simon II