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Volljaehrigenunterhalt fuer meine 25-jaehrige Tochter
#5
(22-10-2015, 10:50)Al Bundy schrieb: Wenn ich ihr jetzt kein Geld mehr schicke (bis die Nachweise eintreffen) und auf eine korrekte Berechnung beharre, hoffe ich zumindest darauf, dass sie sich vielleicht besinnt und zumindest ihren Boyfriend um Entlohnung bitten muss.

Meiner Meinung nach solltest Du das unabhängig von ihrem Lover sehen (der wird sowieso noch seine Freude an ihr haben - warte es ab Wink ):

Sie ist dazu verpflichtet, Dir Auskunft zu geben. Punkt!



(22-10-2015, 10:50)Al Bundy schrieb: Das ist alles Scheixxe.

Ja, aber ganz ehrlich: Du bist ein bißchen selbst dran schuld!

Bisher hast Du einfach gezahlt und damit den Eindruck erweckt, daß Du nichts dagegen hast, eine auszupressende Zitrone zu sein. Du hast NICHT darauf geachtet, dem Kind beizubringen, daß Geld nicht wie Manna vom Himmel fällt.

(und glaube mir, ich weiß, wovon ich rede, ich habe nämlich selbst so ein Früchtchen am Hals, dem von seiner Mutter keine (oder nur geringe) finanziellen Grenzen gesetzt wurden und das glaubte, der Papa sei nach Belieben auszuquetschen. Ich habe allerdings direkt, nachdem das Früchtchen 18 wurde, die Unterhaltsreißleine gezogen.)


(22-10-2015, 10:50)Al Bundy schrieb: In der TFAQ steht
"Gerichtsstand ist bei privilegierten Volljährigen der Gerichtsbezirk des Kindes, bei nichtprivilegierten Volljährigen der des Beklagten."
hab ich das falsch verstanden??

Nö, p hat recht, denn das gilt nur für Antragsgegner, die im Inland wohnen.

Siehe hier § 3 Abs. 3:

http://dejure.org/gesetze/FamFG/232.html

Zitat:3.     das Gericht, bei dem der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, wenn der Antragsgegner im Inland keinen Gerichtsstand hat.

Mit 25 ist Dein Töchterchen nicht mehr privilegiert.

http://www.unterhalt.net/blog/unterhalts...inder.html

Hier nochmal was zur Ausbildung:

http://www.lexikon-familienrecht.de/kind...ausbildung



Simon II
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