08-12-2015, 14:07
(05-12-2015, 09:22)HansWurst schrieb: Wie sieht es eigentlich mit dem Einkommen der Mutter aus? Laut folgendem Link wäre dies bei einem Ungleichgewicht der Einkommen beider Elternteil zu berücksichtigen:
http://www.michaelbertling.de/recht/fam/unt032103.htm
Wird sowas von den JAs überhaupt abgefragt?
...
Das JA agiert, wie eine Vollstreckungsbehörde. Die interessiert die Rechtsfindung nicht. Laut Grundsatz ist der Vater unterhaltspflichtig und muss zahlen - den Rest kann er vor Gericht klären.
https://t.me/GenderFukc