20-08-2009, 21:13
Zitat:Sind erst einmal weitere derartige Urteile bekannt und werden sie, wie durchaus zu vermuten steht, auch höchstrichterlich bestätigt, ist mit entsprechenden Änderungen der Verhaltensweise auf Seiten der Unterhaltsberechtigten zu rechnen, die die Annahme einer „Verfestigung“ der neuen Beziehung zu einer Lebensgemeinschaft erschweren können.Bitte, hier nachlesen!
Gut eingestreuter anwaltlicher Rat; das muss man ihr lassen!