13-09-2015, 19:22
Vor dem Familiengericht habe ich einen zumindest teilweise unfreundlichen Beschluss gefangen, wobei ich ohne Anwalt unterwegs war.
Für den Fall, dass ich nunmehr Beschwerde einlege - benötige ich dann dafür einen Anwalt oder gilt auch in dieser Instanz weiterhin kein Anwaltszwang?
Für den Fall, dass ich nunmehr Beschwerde einlege - benötige ich dann dafür einen Anwalt oder gilt auch in dieser Instanz weiterhin kein Anwaltszwang?
remember
Don´t let the bastards get you down!
and
This machine kills [feminists]!
(Donovan)
Don´t let the bastards get you down!
and
This machine kills [feminists]!
(Donovan)