Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
OLG-Brandenburg 13 UF 50/15 Gmeinsames Sorgerecht
#2
sehr gut

"Selbstverständlich ist eher zu wünschen, der Antragsteller und die Antragsgegnerin könnten einen vertrauensvollen und wenn schon nicht freundlichen, so doch jedenfalls höflichen und anständigen Umgang miteinander pflegen und einander zu regelmäßigen Gesprächen zur Verfügung stehen. Aber die Übertragung der gemeinsamen Sorge durch eine Gerichtsentscheidung setzt einen in jeder Hinsicht wünschenswerten Zustand nicht voraus, noch muss er als Verfahrensergebnis sicher zu erwarten sein. Herrschten diese idealen Verhältnisse, so hätte - wie schon ausgeführt - niemand Anlass gehabt, ein Gerichtsverfahren zu beginnen, weil alles im gegenseitigen Einvernehmen hätte gelöst werden können."
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: OLG-Brandenburg 13 UF 50/15 Gmeinsames Sorgerecht - von Absurdistan - 14-08-2015, 14:47

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  2x OLG Brandenburg: Sorgerecht für nichtehelichen Vater? p__ 3 6.472 02-11-2010, 15:17
Letzter Beitrag: blue
  OLG-Brandenburg zum Sorgerecht Skipper 5 6.075 30-08-2010, 17:45
Letzter Beitrag: lordsofmidnight

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste