23-07-2015, 14:49
Der "Verzug" betrifft die damalige Situation. Darauf hast Du reagiert, Unterlagen geliefert und bezahlt.
Damit ist der "Verzug" erledigt!
Sieh zu, dass Du zunächst deine Ergebnisse auf der Null-Linie hältst bis zur nächsten Auskunft. Du wirst Deinen Gewinn über Einnahmen-Überschussrechnung ermitteln, oder.
Füße still halten.
Wenn es zu gut läuft, dann musst Du über UG oder GmbH nachdenken, warte damit aber nicht zu lange!
Damit ist der "Verzug" erledigt!
Sieh zu, dass Du zunächst deine Ergebnisse auf der Null-Linie hältst bis zur nächsten Auskunft. Du wirst Deinen Gewinn über Einnahmen-Überschussrechnung ermitteln, oder.
Füße still halten.
Wenn es zu gut läuft, dann musst Du über UG oder GmbH nachdenken, warte damit aber nicht zu lange!
remember
Don´t let the bastards get you down!
and
This machine kills [feminists]!
(Donovan)
Don´t let the bastards get you down!
and
This machine kills [feminists]!
(Donovan)