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BFH III R 23/07: Unterhaltsleistungen für mittellose Lebensgefährtin absetzbar
#13
Je mehr ich über dieses Urteil nachdenke, desto mehr merke ich, wie unglaublich fies und hinterfotzig es ist. Die Knackpunkt daran ist der steuerliche Umgang mit den Kindern, der sich als reine Perversion entpuppt.

Kindesunterhalt ist nicht steuerlich absetzbar. Das Gericht nimmt nun einfach die irre hohen deutschen Kindesunterhaltssätze, obwohl die Familie zusammenlebt und gemeinsam wirtschaftet und sagt dem Steuerpflichtigen: Diesen Kindesunterhalt (Unterhalt, nicht der steuerliche Freibetrag!) ziehen wir mal voll vom Einkommen ab und dann sehen wir mal, ob überhaupt noch was übrigbleibt. Wenn zu wenig übrigbleibt, darfst du auch nichts von dem Geld an deine Partnerin von der Steuer absetzen.

Das ist ein trickreiches Spiel, das für solche Familien zur Steuermaximierung führt. Das zu versteuernde Einkommen wird in zwei Rechnungsschritten maximiert (den rechnerischen Kindesunterhalt muss er voll versteuern!), wärend das nicht zu versteuernde Geld (an die Lebensgefährtin) minimiert wird. Auch die einkommenserhöhende Anrechnung des Kindesgeldes hilft hier wenig, denn es ist viel kleiner wie der einkommensmindernde Unterhalt. Eine richtig fiese Waage, bei der der Staat eine Rechnung aufmacht, schnell man die Gewichte vertauscht und dann auf neuer Grundlage weiterrechnet. Immer zu Ungunsten des Steuerpflichtigen.

Im krassen Gegenteil dazu stehen Steuersysteme wie das Französische, in dem jedes Familienmitglied einen festen, identischen Freibetrag hat. Wird er nicht ausgenutzt (weil z.B. ein Kind oder die Partnerin kein Einkommen hat), kann er vom steuerpflichtigen Familienmitglied mit genutzt werden. Egal ob verheiratet oder nicht.
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RE: BFH III R 23/07: Unterhaltsleistungen für mittellose Lebensgefährtin absetzbar - von p__ - 22-02-2010, 11:10

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