05-11-2015, 19:46
Hier wird sehr vieles bunt durcheinander geworfen.
1. hat das zitierte LSG-Urteil nicht die Bohne mit den hier besprochenen Zusammenhängen zu tun. Da hat irgendein Dödel einen absolut dödeligen Antrag gestellt, der vollkommen zu Recht abgeschmettert wurde.
2. dient eine EA zur Abwendung erheblicher Nachteile. Wenn die Kosten durch Freibeträge gedeckt werden können bestehen diese Nachteile eben nicht, jedenfalls nicht eo ipso. Das müsste dann gesondert begründet werden. Das ist auch nicht "krude", das ist geltendes Recht.
3. sind die Fahrkosten der Mehrbedarf des Umgangselternteils und keine Regelleistungen, die sich aus einer temporären BG ergeben.
4. Wenn die "Umgangskosten", ich fasse das einmal so zusammen, den Freibetrag übersteigen, dann wird es sicherlich auch nicht zu einer solchen Entscheidung kommen.
Erstaunlich ist allerdings tatsächlich, dass das Gericht in kurzer Abfolge mal so und mal so entscheidet. War das die gleiche Kammer? Womöglich hat auch das Jobcenter seine Begründung umgestellt. Sozialgerichte sind hin und wieder so nett und lassen das eine oder andere durchflutschen,indem sie das eine oder andere "übersehen" oder einfach nicht betrachten. Aber irgendwann hört auch das eben auf, wenn die Gegenseite den Finger in die Wunde legt.
Der Schriftverkehr des zweiten Anlaufs wäre ganz interessant zu erfahren, um der Sache auf den Grund gehen zu können.
1. hat das zitierte LSG-Urteil nicht die Bohne mit den hier besprochenen Zusammenhängen zu tun. Da hat irgendein Dödel einen absolut dödeligen Antrag gestellt, der vollkommen zu Recht abgeschmettert wurde.
2. dient eine EA zur Abwendung erheblicher Nachteile. Wenn die Kosten durch Freibeträge gedeckt werden können bestehen diese Nachteile eben nicht, jedenfalls nicht eo ipso. Das müsste dann gesondert begründet werden. Das ist auch nicht "krude", das ist geltendes Recht.
3. sind die Fahrkosten der Mehrbedarf des Umgangselternteils und keine Regelleistungen, die sich aus einer temporären BG ergeben.
4. Wenn die "Umgangskosten", ich fasse das einmal so zusammen, den Freibetrag übersteigen, dann wird es sicherlich auch nicht zu einer solchen Entscheidung kommen.
Erstaunlich ist allerdings tatsächlich, dass das Gericht in kurzer Abfolge mal so und mal so entscheidet. War das die gleiche Kammer? Womöglich hat auch das Jobcenter seine Begründung umgestellt. Sozialgerichte sind hin und wieder so nett und lassen das eine oder andere durchflutschen,indem sie das eine oder andere "übersehen" oder einfach nicht betrachten. Aber irgendwann hört auch das eben auf, wenn die Gegenseite den Finger in die Wunde legt.
Der Schriftverkehr des zweiten Anlaufs wäre ganz interessant zu erfahren, um der Sache auf den Grund gehen zu können.