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SG D'Dorf S 12 AS 537/15 ER: Kindesunterhalt keine "bereiten" Mittel in temp. BG
#9
Wie ich soeben erfahre, hat das Jugendamt den Antrag des Sozialgerichts D'Dorf auf Abzweigung von dem
Unterhaltsvorschuß mit einem Dreizeiler abgelehnt (war m. E. zu erwarten). Geld bekommt nur die empfangsberechtigte Mutter.
Keine Kürzung des Barunterhalts bei Umgangswahrnehmung.
Eine andere Betrachtung ergäbe sich allenfalls bei hälftiger Betreuung, was vorliegend nicht der Fall ist.
Ganz der BGH. Einer betreut, der andere zahlt.
Jetzt kann man für den Steuerzahler nur hoffen, daß das JC endlich einlenkt.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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RE: SG D'Dorf S 12 AS 537/15 ER: Kindesunterhalt keine "bereiten" Mittel in ... - von Sixteen Tons - 27-08-2015, 20:57

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