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BVerfG: Biologischer Vater hat kein Anfechtungsrecht
#16
(17-04-2015, 09:45)p__ schrieb: Personenstandsfälschung wurde nicht verhandelt und trifft auch nicht zu. Für die Vaterschaftsanerkennung ist kein Nachweis nötig, biologischer Vater zu sein, es wurden keinerlei Angaben gefälscht, sondern eine bestehende Rechtslage des Zivilrechts ausgenutzt.

Durchaus, aber ich als biologischer Vater hätte in diesem so gelagerten Fall, flankierend die Mutter wegen Personenstandsfälschung angezeigt.
Einen Nebenkriegsschauplatz eröffnet, sozusagen...
In meinem Fall hätte das nichts gebracht, da die KM vor der Geburt schnell noch geheiratet hat.
Aufgrund der sehr langen Zeitabstände zwischen Geburt und 'schwarzer' Adoption durch den anderen Mann, sehe ich den o.g. Sachverhalt schon sehr nah an dem Tatbestand der Personenstandsfälschung.
Aber gut, ich bin kein Jurist...
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RE: BVerfG: Biologischer Vater hat kein Anfechtungsrecht - von Zuschauer - 17-04-2015, 09:51

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