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BVerfG: Biologischer Vater hat kein Anfechtungsrecht
#13
Ich überlege schon die ganze Zeit...
Ich meine ja, der Tatbestand einer vorsätzlichen Personenstandsfälschung, also Vorsatz, scheint nirgends klarer als hier zu sein.
Das Kind hat ja jahrelang mit dem biologischen Vater und der Mutter in einem Haushalt gelebt.
Vielleicht hätte eine Strafanzeige gegen die Mutter auch noch zusätzlich etwas bewirken können!?
Oder hätte sie dann gesagt, ihr war gar nicht klar, wer biologischer Vater des Kindes ist?
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RE: BVerfG: Biologischer Vater hat kein Anfechtungsrecht - von Zuschauer - 17-04-2015, 09:36

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