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BVerfG: Biologischer Vater hat kein Anfechtungsrecht
#8
Offtopic entfernt. Bitte http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=3977 beachten.

Der Vater hat eben keine Vaterschaftsanerkennung gemacht. Vielleicht war ihm das gar nicht klar, vielleicht stammt er aus einem Land in dem es das gar nicht gibt. Wozu einen Zettel unterschreiben, wo ich doch der Vater bin? Die biologischen Tatsachen sind schliesslich konstant, beweisbar und nicht zu fälschen. Sollte doch reichen, dachte er vielleicht.

Das BVerfG hat nichtsdestotrotz Vaterschaft als Selbstbedienungsladen definiert, eine Art Sonderangebot, das jeder kaufen kann: Wer zuerst unterschreibt, wird es, piepegal ob ein anderer bereits jahrelang sozialer Vater war und biologischer Vater sowieso.
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RE: BVerfG: Biologischer Vater hat kein Anfechtungsrecht - von p__ - 16-04-2015, 22:49

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