14-04-2015, 21:47
Sozialrechtlich gesehen gibt es drei Möglichkeiten. Sie ist erwerbsfähig. In dem Fall ist sie auch für Kindesunterhalt leistungsfähig und hat den vorrangig zu blechen, bevor sie etwas fordert siehe BGB und Rechtsprechung.
Oder sie ist erwerbsgemindert oder erwerbsunfähig. In diesen Fällen ist sie vielleicht nicht leistungsfähig und muss Rente beantragen und hat beim Jobcenter nichts zu suchen. In den Fällen müsste man sehen, inwiefern das Sozialamt für sie etwas eintreiben kann und darf. Das Jobcenter ist dann mit seinen Forderungen jedenfalls raus.
Grundsätzlich hat Kindesunterhalt immer Vorrang.
Oder sie ist erwerbsgemindert oder erwerbsunfähig. In diesen Fällen ist sie vielleicht nicht leistungsfähig und muss Rente beantragen und hat beim Jobcenter nichts zu suchen. In den Fällen müsste man sehen, inwiefern das Sozialamt für sie etwas eintreiben kann und darf. Das Jobcenter ist dann mit seinen Forderungen jedenfalls raus.
Grundsätzlich hat Kindesunterhalt immer Vorrang.