Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
LG Augsburg, Az. 042 T 4132/10: Leistungen für Umgang unpfändbar
#1
In dem Verfahren ging es um Vollstreckung wg. Kindesunterhalt.

Zitat:Umgangskosten sind im Fall der Vollstreckung von Kindesunterhalt für die Bemessung des pfändungsfreien Betrags nach § 850d ZPO nicht berücksichtigungsfähig...[]...Dies gilt erst recht bei bereits vom Familiengericht vorgenommener Mangelfallberechnung

das gilt aber nicht für sozialhilferechtliche Leistungen von der
öffentlichen Hand, die der Unterhaltschuldner für die Umgangswahrnehmung erhält.

Zitat:Denn der Schuldner hat - soweit ihm seine Einkünfte für die Wahrnehmung des Umgangs mit seinen Kinder nicht ausreichen - sozialhilferechtlich Anspruch auf Leistungen nach § 21 Abs. 6 SGB II

http://openjur.de/u/488178.html
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
LG Augsburg, Az. 042 T 4132/10: Leistungen für Umgang unpfändbar - von Sixteen Tons - 31-03-2015, 11:39

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste