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BGH IX ZB 263/11, Inso:Keine Zusammenrechnung Arbeitseinkommen/ALG II bei Bedarfsgem.
#1
Zwar nicht ganz neu, aber für insolvente/verschuldete Unterhaltspflichtige, die
Umgang wahrnehmen oder/und in Bedarfsgemeinschaft leben, vielleicht nicht ganz uninteressant:

Auf Antrag der Gläubiger kann Arbeitseinkommen zusammen
mit Sozialleistungen zusammengerechnet werden, was dazu
führen kann, dass das Gesamteinkommen den Pfändungsfreibetrag
überschreitet. Das gilt hingegen nicht, wenn der Schuldner
mit seinem Arbeitseinkommen Mitglieder seiner Bedarfsgemeinschaft
unterhält und daher Sozialleistungen an den Schuldner gezahlt werden.

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bi...os=0&anz=1
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#2
(04-12-2013, 17:05)raid schrieb: U. U. stellt sich natürlich auch die Frage, ob man bei einer Vermögensauskunft unbedingt angeben sollte, dass man ergänzendes ALG2 bezieht. Weiterhin ist es auch möglich, dass man sich Sozialleistungen in Form eines Schecks auszahlen lässt.

Unter welchen Umständen genau? Eine Vermögensauskunft
in welchem Zusammenhang? Bei Vorladung zur Abgabe der EV wäre die Verheimlichung des Leistungsbezuges ggf. eine strafbare
Handlung gem. § 283 StGB. Kann man wahrscheinlich sowieso
schon elektronisch abfragen.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#3
(04-12-2013, 17:35)raid schrieb: Aber gut, wie gesagt, denke ich, dass es in den seltensten Fällen zu dem Fall kommen wird, dass man mit Einkommen und Sozialhilfe über den gesetzlichen Freibetrag rutscht.

Da sich immer mehr Haushalte überschulden und die Entlohnung
zu immer mehr Aufstockern führt, ist das in Zukunft vielleicht
gar nicht mehr so selten.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#4
(04-12-2013, 20:42)raid schrieb: Nur gesetztenfalls ein Vater verdiente so viel, dass er nur wenige Euros, diese jedoch wegen Unterhalt bzw. um diesen zahlen zu können, aufstocken müsste, wovon ihm evlt. sogar noch ein Teil gepfändet werden könnte, der würde sich doch keine Sekunde länger den Stress mit dem Jobcenter antun sondern imho so viel bezahlen, wie er kann und sich pfändungssicher machen.

Nö. Der würde sich einfach kahlpfänden lassen, weil er es
nicht besser weiss. Vielleicht kennt er nicht einmal die Zusammenhänge
zu seiner Unterhaltspflicht und der Bedarfsberechnung seines Grundsicherungsträgers. Nicht wenige vertrauen einfach darauf, das alles
mit rechten Dingen zugeht oder kapitulieren schon bei geringstem Widerstand seitens der Behörden. Vogel-Strauß-Taktik.

Ich lese im Netz recht häufig solche Fragen wie: "Ich bin ALGII und habe ein Kind mit meinem Ex-Freund, wir haben uns gerade getrennt. Wieso will das Jobcenter jetzt plötzlich Unterhalt von meinem Ex-Freund? Der ist jetzt total sauer, weil er soviele Formulare ausfüllen und viele Unterlagen vorzeigen soll. Ich habe jetzt total Streß mit ihm und will das eigentlich gar nicht. Kann das Jobcenter das wirklich von ihm verlangen?"

Oder: "Meine Freundin und ich haben uns getrennt, sie ist
schwanger und war in Ausbildung. Jetzt hat man ihr gesagt, sie soll
aufhören wegen dem Baby, hat sie dann gemacht. Sie wollte zu ihren Eltern zurückgehen und wir haben uns mündlich geeinigt, das ich jeden Monat 250 Euro für unser Kind bezahle. Jetzt schreibt das Jobcenter aus X-Stadt, ich soll für meine Freundin nochmal 700 Euro und einen weiteren Betrag x für das Kind bezahlen. Wie kann das sein, wenn sie doch gar nichts von mir will? Sie sagt, sie will das alles gar nicht aber das Amt hat jetzt das Sagen, sonst könnte sie ihre Wohnung nicht bezahlen und die ganzen neuen Sachen für das Kind. Das mit den Eltern hat nicht geklappt. Muß ich wirklich so viel bezahlen? Soviel verdiene ich gar nicht."

Es gibt so verdammt viele Leute, die erst eine Problemlage realisieren,
weil sie regelmässig nur noch dann ein Brot beim Discounter erhalten, weil sie vorher die letzten Pfandflaschen eingelöst haben.
Besonders auffallend und sehr traurig ist nach meiner Meinung, das die Kinder von diesen und von der Wirtschaft propagierten "ewig jungen Konsumenten" irgendwie nur noch
und allenfalls eine Statistenrolle spielen. Sie sind, jedenfalls in diesen Zusammenhängen, zunehmend "Randerscheinungen" der modernen mündlichen Überlieferung.

Das muß man auch nicht nur im Kontext mit Unterhaltsleistungen sehen.
Für Unterhaltspflichtige hat sich im Pfändungsschutz seit dem 01.01.12 nix geändert. Für die gelten nicht die "normalen" Pfändungsfreigrenzen, sondern SGBII-Standard.

Die Gläubiger kommen leichter an ihr Geld, weil alles auf dem
P-Konto gebündelt wird und zum Monatsüberhang abgezwackt werden kann, wenn der Schuldner verpennt hat, sein Konto zu räumen.
Schulden entstehen ja nicht nur durch Unterhaltsrückstände. Sie sind m. E. eher die Folge von regelmässigen Unterhaltsleistungen, weil der Unterhaltsschuldner anderswo "sparen" muß, um diese Leistung abzuliefern. Der Großteil der Schulden entsteht bei der öffentlichen Hand (Finanzamt, etc.). Der Rest sind Konsumschulden, die wieder über Konsumentenkredite gebündelt worden sind. Der Einfachheit halber zähle ich mal die Baufinanzierung als Konsum von Wohneigentum mit dazu.Wink
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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