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Nach Mediation mehr Fragen als Antworten
#1
Hallo zusammen, ich hatte heute die erste Stunde Mediation bei einer Fachanwältin für Familienrecht. Meine Frau und ich haben uns im Vorfeld schon über alle Eckpunkte geeinigt. Mein größtes Anliegen, nämlich meine beiden Töchter, werden nach Zustimmung meiner Frau im Wechselmodell betreut. Von Montag bis Donnerstag in der Früh sind sie durchgehend bei mir, den Resrt der Woche bei der Mutter. Der bisherige Kindergarten (der sich an meinem Wohnort befindet) wird beibehalten. Der neue Wohnort der Frau ist ca. 30 KM entfernt. So weit zum wichtigsten Thema. Ich werde also definitiv nicht zum Besucheronkel mutieren. Mit unserer Regelung bezüglich der Kinder war die Mediatorin zufrieden. Dann ging es aber um das Thema Unterhalt und da hat sich die Mediatorin gesperrt. Sie wollte uns keine Zahlen nennen, die nach aktueller Rechtslage an Unterhalt fällig werden. Sie hat gemeint, wir sollten beide eine Ausgabenliste erstellen
und uns dann selbst einigen. Ich hätte allerdings schon gerne gewusst, wie die rechtlichen Rahmenbedingungen ungefähr sind. Und daher meine Fragen an euch. wie hoch wäre denn ca. der Trennungs- bzw. Ehegattenunterhalt bei einem Nettoverdienst von 3150 € (ich) und 185 (Frau in Ausbildung). Ich trage eine Kreditbelastung für Eigenheim in Höhe von 500 € im Monat und die werde ich noch weiterhin haben. Kindesunterhalt fällt beim Wechselmodell weg. Ich komme mir vor wie auf dem Basar. Grundsätzlich, und das verkompliziert die Verhandelung, haben wir vor der Ehe einen Ehevertrag geschlossen, in dem der Ehegattenunterhalt begrenzt ist auf den Betrag der dem notwendigen Eigenbedarf nach der Düsseldorfer Tabelle entspricht (damals 560 € für nicht Erwerbstätige und 650 € für Erwerbstätige. Auch wurde per Vertrag der Ehegattenunterhalt beschränkt bis das jüngste Kind das 10. Lebensjahr vollendet hat.

Nun zu meinen Fragen.

Wie hoch ist ungefähr der Unterhaltsanspruch meiner Frau (ohne Ehevertrag)?
Mit Ehevertrag ist er 650 €, da sie erwerbstätig ist., stimmt das?
Ist es richtig, dass nach aktueller Rechtslage der Ehegattenunterhalt zeitlich beschränkt ist, bist zum 3. Lebensjahr des Kindes?
Wenn das so wäre, würde ich zwar mit Ehevertrag von der Monatssummer her einen geringeren Unterhaltssatz bezahlen, dafür aber (die Kinder werden jetzt 4) noch sechs Jahre lang, was ich nach aktuellem Recht gar nicht mehr müsste??? Vater Staat würde dann lieber ALG 2 bezahlen, als von mir abkassieren???
Also die Mediatorin meinte, dass wir den Vertrag einfach außer Acht lassen sollen und uns im Rahmen der Mediation einigen sollten. Grundsätzlich logisch, aber wenn ich bezüglich Unterhalt auf den Vertrag poche, könnte meine Frau womöglich ehr Anspruch auf Sozialleistungen haben. Die Kostentabelle die Wir gemacht haben zeigt auf, dass ich ihr ca. 1000 € überweisen müsste, für uns beide dann zu viel zum Sterben. Doch lieber auf den Vertrag pochen, ALG 2 beziehen und ich gebe der Frau dann sozusagen außervertragliche Zuwendungen.
Ich weiss, klingt vielleicht alles etwas verworren, aber ich bin noch voll mit Eindrücken und habe es jetzt einfach mal sprudeln lassen. Grundsätzlich ist und bleibt mir das wichtigste Anliegen meine Kinder und da habe ich schon mehr erreicht, als ich zu träumen wagte. Wäre trotzdem nett, wenn mir vielleicht jemand zu den monetären Fragen mal ein wenig Licht ins Dunkel bringen könnte. Vielen Dank vorab.
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#2
Zitat:Sie hat gemeint, wir sollten beide eine Ausgabenliste erstellen
und uns dann selbst einigen. Ich hätte allerdings schon gerne gewusst, wie die rechtlichen Rahmenbedingungen ungefähr sind.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind zunächst so, dass euch zugestanden wird euch außergerichtlich zu einigen, was auch die Mediatorin versucht euch beizubringen. Eine weitere Fraustregel besagt: Privat vor Staat. Womit zunächst die Frage beantwortet sein soll, die sich mir stellt, wenn ich als dessen Finanzier deine Exe bezahlen soll.

Die Ausgabenliste betrifft euch beide und in dieser tauchen eure Kinder auf beiden Seiten auf.

Ich stelle mir vor, meine Exe würde 500€ für den Abtrag ihres ganz eigenen Eigenheims (Vermögensaufbau) aufrufen und wäre selbst eher nicht begeistert. - Dies nur als Hinweis auf die Sicht der Gegenseite.

Wenn ihr nun 50/50 mit den Kids macht, warum dann nicht auch mit dem Geld?
Sie hat ihre 185€ und darüber hinaus nichts? Kein Kindergeld, für die zwei Kleinen und auch sonst nix?

Zitat:Die Kostentabelle die Wir gemacht haben zeigt auf, dass ich ihr ca. 1000 € überweisen müsste, für uns beide dann zu viel zum Sterben.
Dir blieben noch immer 2150€. Wo liegt das wirkliche Problem?
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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#3
Vielen Dank für die Antworten. Ja, meine (Ex)frau ist ein Ausnahmeexemplar, das wirklich das Wohl der Kinder im Sinn hat. Zum Glück. Das mit den 1000 € ist soweit wirklich in Ordnung, wie ist es aber mit der Zahldauer?? Wie lange, wenn nicht der Ehevertrag gilt, der die Zahlung auf das 10. Lebensjahr der Kinder begrenzt, muss ich denn dann Ehegattenunterhalt zahlen??? Ich sag ja, wie im Basar!!
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#4
(25-06-2013, 23:16)raid schrieb: Zahldauer
- unehelich aber mit Kind 3 Jahre
- ehelich und mit Kind 8 Jahre
So pauschal kann das nicht gesagt werden. Nichtverheiratete Mütter sind längst den geschiedenen gleichgestellt.
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#5
Es sind nicht mehr 650 EUR, sondern ein paar Euro mehr geworden. Auf diesen Betrag sollte sie bis zum Ende der Ausbildungszeit durchaus beschränkt werden. Sie hat sich um ihren Lebensunterhalt selbst zu kümmern. Durch Arbeiten! Die Ausbildung dürfte doch wohl bald zu Ende sein. Wieso geht ihr alle ganz automatisch davon aus, dass du auch dann ihren vollen Bedarf zu decken hast, abhängig vom Kindesalter?

Feste Altersgrenzen für Unterhalt gibt es nicht. Bei wirklich gemeinsamer Betreuung kann bei Kindern >3 Jahren auf jeden Fall fast volle Erwerbstätigkeit erwartet werden, wenn die Betreuungsmöglichkeiten in "ihrer Zeit" gut sind. Falls du Zugeständnisse beim Ehegattenunterhalt machst, dann nur mit einer Begrenzung auf das Ausbildungsende. Mach das offiziell und nicht durch ausservertragliche Zuwendungen, damit du vom begrenzten Realsplitting noch etwas hast.
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#6
Na ja, hast schon Recht, aber wenn ich jetzt damit anfange, dass ich Ehegartenunterhalt nur bis zum Ausbildungsende bezahle wird sie zu recht auf den Ehevertrag verweisen. Grundsätzlich will ich auch die Kindesregelung nicht gefährden. Also zum Trennungsunterhalt sagt unser Ehevertrag nichts, im ersten Jahr fallen also die 1000 € pro Monat an. Der Ehegattenunterhalt ist vertraglich in der vHöhe begrenz auf die 650, mittlerweile ca. 700 € und zeitlich eben bis jüngstes Kind 10 Jahre ist. Das wären also , das Trennungsjahr abgezogen, 5,5 Jahre Ehegattenunterhalt. In diese Zeit fallen noch 1,5 Jahre Ausbildung. Das ist für mich, gerade im Hinblick auf die Kinderregelung, wirklich überschaubar. Noch dazu kann sie mit Verweis auf den Ehevertrag dann bei der Arge höhere Leistungen beziehen.

Also ich denke, wir werden das mal so angehen.
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#7
Oben hast du geschrieben, der Ehevertrag würde begrenzen und beschränken. Stimmt das gar nicht? Sind in Wirklichkeit auch Mindestbesträge und Mindestzeiträume enthalten? Es ist ein grosser Unterschied, ob drin steht "Vater zahlt bis zum 10. Lebensjahr der Kinder..." oder "Vater zahlt längstens bis zum zehnten Lebensjahr der Kinder...".
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#8
(26-06-2013, 12:00)p schrieb: Oben hast du geschrieben, der Ehevertrag würde begrenzen und beschränken. Stimmt das gar nicht?

Doch. Aber eben für die Zeit nach der Ehe. Laut Ramses72 beschränkt der Ehevertrag den Ehegattenunterhalt, also den nachehelichen Unterhalt auf die Zeit, bis das jüngste Kind 10 ist.

Der Trennungsunterhalt, also der Unterhalt an die Ex bis zur Scheidung wird davon ja nicht berührt. Also steht der Ex rechtmäßig zunächst der gesetzlich geregelte Trennungsunterhalt (offenbar etwa 1000 €) zu und anschließend (nach der Scheidung) die 650 bzw. 700 € aus dem Ehevertrag.
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#9
Wie weit die Scheidung ist, schreibt er nicht. Ein Jahr nach Trennung kann geschieden werden, dann hat sich der Trennungsunterhalt schon lange vor dem Ausbildungsende erledigt.

Ob der Ehevertrag ein Maximum vorschreibt oder exakt diese Zahl, ist auch nicht geklärt.
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#10
So ist es, der Vertrag regelt nicht den Trennungsunterhalt, sondern nur den Nachehelichenunterhalt, ergo für das Trennungsjahr ist vertraglich nichts geregelt und da kommen die 1000 € ins Spiel. Da wir jetzt mit der Mediation begonnen haben, stehen wir wahrscheinlich am Anfang des Trennungsjahres. Also entweder muss ich nach dem Trennungsjahr die 650 bzw. 700 aus dem Vertrag zahlen, oder wir heben den Vertrag mit der Mediationsvereinbarung auf und die 1000 € laufen weiter. Im Moment sieht es so aus, dass der Vertrag wohl eingehalten wird, WEILL...und das hat auch die Frau erlesen, sollte sie Kraft Vertrag einen geminderten Unterhalt bekommen, steigen die Sozialleistungen entsprechend an. Das haben wir dann mit diversen Rechenmodellen so bestätigt bekommen. Unterm Strich jetzt also die Erkenntnis, warum sollen wir als im Wechselmodell befindlichen Eltern den Vertrag der vor vielen Jahren abgeschlossen wurde aufgeben, um so die Staatskasse zu entlasten, denn zahle ich 1000 € Nachehelichenunterhalt, sinken die Sozialleistungen entsprechend. Sie hat aber nächste Woche einen Termin bei der ARGE zwecks Information. Ich werde berichten.
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#11
Was sind das eigentlich für Sozialleistungen? Beispielsweise ALG 2 incl. Miete liegt doch unter 700 EUR?
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#12
Da sie noch in Ausbildung ist, bekommt sie evtl ein nicht zurückzuzahlendes Bafög, mal sehen. wie gesagt, Beratungstermin folgt.
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#13
Bafög erhält sie aber im Gegensatz zu echten Sozialleitungen auch, wenn sie weniger Unterhalt erhält wie einklagbar wäre.
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#14
OK. danke für den Hinweis, wir werden sehen, was der Beratungstermin bringt und unsere weitere Mediationsplanung davon abhängig machen. Ich werde euch auf jeden Fall auf dem Laufenden halten.
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#15
(25-06-2013, 21:09)ramses72 schrieb: Ich werde also definitiv nicht zum Besucheronkel mutieren.
....
... das wichtigste Anliegen meine Kinder und da habe ich schon mehr erreicht, als ich zu träumen wagte.
Sicher? Wo steht das?

Habt ihr bereits eine schriftliche Vereinbarung zu diesem Betreuungsmodell unterschrieben?
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#16
(26-06-2013, 11:42)ramses72 schrieb: ..., dass ich Ehegartenunterhalt nur bis zum Ausbildungsende bezahle wird sie zu recht auf den Ehevertrag verweisen.
Das mit dem Ehegarten finde ich echt klasse! Ein Freudscher "par excellence"! Big Grin
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