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Ich darf meine Tochter nicht sehen
#1
Guten Tag ich heiße Alexander bin 20 und zz Arbeitslos.

Ich bin seid 5 Monaten Stolzer Vater eines Kleinen Mädchens

Als meine Tochter geboren wurde war Bereits die Beziehung mit meiner EX am bröseln kurz darauf trennten wir uns. Nach der Trennung wollte ich wissen wie es weitergeht und wieoft ich meine Tochter sehen darf. das schrieb ich ihr auch. es kam keine Reakion. nachdem sie 2 Tage meine Nachrichten ignorierte ich keine Bilder sowie keine Gesundheitsinfos von meiner Tochter sah/bekam wurde ich wie jeder frischer Vater sicher nachvollziehen kann Wütend (nicht ausfallend beleidigend, aber Drohend Anwalt etc) Sich der Situation bewusst das sie mir mein Kind durch absolute Blockieren entzieht reagierte sie trotzdem weiter nicht.

Am 5 Tag rief ich beim Jugendamt an und lies mir einen Termin geben. der eine Woche später stattfand. bisdahin hatte sie sich 11 Tage nicht gemeldet, bereits einen neuen Freund etc..

Als sie mitbekam das ich das Jugendamt eingeschaltet habe. Schilderte sie den Ämtern das sie sich von mir verängstigt fühle da ich gedroht habe das ich das gemeinsame Sorgerecht bzw Bereit bin juristisch alles zutuen um sie zu bekommen (Niemals mit Gewalt oder sonst! Bin ein extrem friedliebender Mensch wenn man mich kennt weiß man das und man siehts)

Sie stellte es doch bewusst so da als ob ichs entführen wolle..

Als wir über die Ämter uns einigten das ich sie wiedersehen kann und das 2 mal die Woche, fing sie schon nach 1er Woche an mich anzugraben das es ihr Leid tue, und sie es nochmal mit mir Versuchen wolle.. Dumm vor alter Liebe lies ich mich drauf ein..

Jetzt sah ich mein Kind 2 MONATE tag und Nacht, kümmerte mich SEHR intensiv um meine Tochter machte die Nachtschichten Pampers und Co..

Jetzt hat sie wieder Schluss gemacht, verweigert seid 5 Tagen den Kontakt, reagiert nicht auf meine Fragen rund um meine Tochter.

Jetzt ging sie zum Jugendamt war schneller als ich, stellte mich als absolutes Monster hin und auf Rat des Amtes soll sie keinen Kontakt mit mir bis zum Termin haben (Das wiederum konnte sie problemlos schreiben)

Ich habe Angst das ich jetzt mein Kind wieder ein Monat nicht sehe, jedoch eine viel größere das dieses Spielchen noch weiter geht.

Was würdet ihr an meiner Stelle tuen ?
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#2
Hallo Krov,

bis zum Termin gehst du zum Amtsgericht und holst dir einen Beratungsschein. Dann suchst du dir einen ordentlichen Anwalt: Fachanwalt für Familienrecht, am besten auch Fachanwalt für Sozial- oder Strafrecht, möglichst ein "Einzelanwalt" aber auf keinen Fall eine große Kanzlei!

Bei deinem Gespräch beim Jugendamt wird aller wahrscheinlichkeit nach nichts rumkommen, beachte dazu die Regeln der FAQ!

Dann lässt du von deinem Anwalt sofort einen Antrag auf Reglung des Umgangs stellen.

Und leg dir zügig ein dickes Fell zu!
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#3
Moin Krov.

Zunächst mal muss man sagen, dass du als Vater erstmal ein ziemlich schlechtes Blatt hast, um deine Rolle aktiv durchzusetzen.

Am besten wäre es für dich, wenn du es schaffen würdest, mit deiner Ex die Paarebene zu verlassen und eine vernünftige Elternebene herzustellen.


Vielleicht wäre das auch ein Ansatzpunkt, sich mit ihr nochmal zusammen zu setzen.

Mache ihr klar, dass du gerne ein verlässlicher Vater für euer Kind sein möchtest. Unabhängig davon, wie euer direktes Verhältnis ist.

Das ist sicher nicht einfach, wäre aber mit Abstand das Beste.

Der nächste Versuch wäre es, nochmal das JA um Vermittlung zu bitten.

Die sind zwar sehr oft stark mütterlastig aber einen Versuch ist es wert.
Und wenn du merkst, dass die gegen dich arbeiten, beendest du das Gespräch einfach und gehst, ohne groß in Diskussionen zu verfallen.

Und wenn das auch nicht klappt, solltest du nicht zögern, eine gerichtliche Umgangsklage einzureichen.
Aber bevor das soweit ist, meldest du dich nochmal.
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#4
Da muss ich größtenteils widersprechen. Es gibt schon einen Termin beim JA, da muss man nicht extra nocheinmal um Vermittlung bitten.

Ansonsten keine Zeit mit Gesprächen oder Gesprächsangeboten verplempern. Wenn die alte schon so anfängt, wird es nicht besser werden.

Wenn beim Jugendamtstermin keine Umgangsreglung getroffen wird, dann musst du sofort gerichtlich tätig werden!
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#5
Auf friedliche Basis wird das ganze Wohl kaum funkionieren, wiegesagt sie liest meine Nachrichten, wo ich schreibe das ich den Kontakt mit der Kleinen will und kein Streit möchte, und zur Not in einklage.

Sie reagiert nicht auf Fragen von Bildern.
Sie reagiert auchnicht auf Fragen der Gesundheit.

Das mit dem Jugendamt tat sie wahrscheinlich um mich schnell als Monster dastehen zu lassen.
Sie kennt auch das Prinzip dahinter mich noch länger hinzuhalten.
Nächste woche kriegt sie einen Termin.
ich in ca 3 Wochen.
in ca 4 Wochen kriegen wir einen gemeinsamen = Sie schaffts mich damit nochmal ein Monat von meiner Tochter zu trennen.

Das tut mir besonders weh weil ich 2Monate Tag für Tag wiegesagt mich intensiv um sie kümmerte.

Sie hätte wenn sie wollte einfach nur reagieren und mit mir Reden müssen, das tut sie nicht. Also kann ich mir schon sicher sein das sie das ganze auf Persönliche Ebene zieht, und meine Tochter gegen mich benutzt.

Dieser Mensch weiß wiesehr ich an meiner Kleinen hänge.

Danke dann denke ich es wäre echt das beste zu klagen..
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#6
(27-01-2013, 20:43)Krov92 schrieb: Sie hätte wenn sie wollte einfach nur reagieren und mit mir Reden müssen, das tut sie nicht. Also kann ich mir schon sicher sein das sie das ganze auf Persönliche Ebene zieht, und meine Tochter gegen mich benutzt.

Dieser Mensch weiß wiesehr ich an meiner Kleinen hänge.
Das ist völlig klar. Wenn du noch zweifelst, sprich mit Freunden darüber.
Berücksichtige das in deinen Verhandlungen, und lass dich nie wieder breitschlagen, dies in Frage zu stellen.
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#7
(27-01-2013, 20:43)Krov92 schrieb: Nächste woche kriegt sie einen Termin.
ich in ca 3 Wochen.
in ca 4 Wochen kriegen wir einen gemeinsamen = Sie schaffts mich damit nochmal ein Monat von meiner Tochter zu trennen.
In dem Fall würde ich das auch nicht mit machen.

Bitte höflich schriftlich um einen früheren Termin.
Wenn der Umgang weiterhin vollständig verhindert wird, wärst du sonst gezwungen, sofort Umgangsklage einzureichen um eine Entfremdung zu verhindern.

Gleichzeitig solltest du Klage auf gemeinsames Sorgerecht einreichen, mit dem Argument, dass du dein Kind ja nun 2 Monate betreut hast und dir das Umgangsrecht nur verwehrt wird, um das GSR zu verhindern.
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#8
Er hat sich nicht um die kleine gekümmert, er hat auf der Couch herumgelungert und sich besoffen, tagein tagaus.
So oder so ähnlich wird es heißen.

Zu versuchen den Termin vorzuverlegen ist tatsächlich eine Option, wird wahrscheinlich aber mit dem Argument der Überlastung abgelehnt.
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#9
Hast du noch irgendwas konstruktives beizutragen?
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#10
Abgesehen von meinem ersten Beitrag nicht. Mehr kann man da im Moment nicht tun.

Denkbar wäre noch ein Antrag im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes auf eine vorläufige Umgangsreglung. Aber das bespricht man besser mit dem Anwalt.
Insofern bin ich dann auch wieder bei meinem Anfangsrat: schleunigst zum Anwalt!
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#11
werde ich machen danke!!
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#12
Willkommen im Forum, Alexander. Sieh dir mal das hier an, falls du die Kosten für einen Anwalt nicht aufbringen kannst: http://www.justiz.de/formulare/zwi_bund/agI1.pdf
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#13
Damit du nicht wegen des Beratungsscheins zweimal läufst: such deine Belege für Einnahmen und notwendige Ausgaben zusammen (ALG II-Bescheid, Mietvertrag etc. Manche sind auch ein bisschen pissig und wollen auch Kontoauszüge sehen, also bereithalten!)
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#14
Vorsicht mit dem Begriff "Beratungsschein". Es wird "Beratungshilfe" gewährt.
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#15
@p

Was ändert das jetzt?
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#16
Dass er in der Rechtsantragsstelle die korrekten Bezeichnungen verwenden sollte, um die korrekten Formulare zu bekommen.
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#17
Bei mir haben die Rechtspflegegerinnen die Formulare immer selbst ausgefüllt und mich nur unterschreiben lassen, mag aber auch an meiner umwerfenden Erscheinung liegen.Tongue

Um Präzise zu sein braucht der TO auch keinen Beratungsschein, aber da in seinem Fall eh nicht sonderlich viel zu holen ist, freut sich der Anwalt, wenn er noch etwas extra abrechnen kann. Das steigert die Motivation!
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#18
Super schön das soviele Reakionen kommen, fühlt man sich gleich geholfen.. Ich werde aufjedenfall morgen Früh beim Anwalt stehen und die Sache klären vielen dank für alles. Ich empfehle die Seite aufjedenfall weiter
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#19
Wenn deine kleine nicht gestillt wird sondern die Flasche bekommt hast du gute Chancen sie länger als 3 Stunden zu bekommen.

Meine Ex ist mit unserer 7 Monate alten Tochter abgehauen. Im 1. Umgangsverfahren kam es zum Vergleich das die kleine ab 1. Geburtstag bei mir übernachten darf. Vorher war sie ein paar Monate 1mal die Woche 7 Stunden bei mir und davor 3 Stunden.
Jetzt wird meine Tochter nächsten Monat 2 Jahre. Im 2. Umgangsverfahren dann der Vergleich Jede Woche von Di-Mi und jedes 3. WE von Fr-So.
Also Stück für Stück mehr innerhalb eines Jahres. Morgen sind wir bei der Erziehungsberatung und werde versuchen innerhalb des nächsten halben Jahres das Wechselmodell hinzubekommen.

Du musst dran bleiben.
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#20
Hast du es schon mal versucht dich in guten von der Mutter eures gemeinsamen Kindes zu trennen und mal persönliche Gefühle beiseite zu lassen?
"Solange ich eine Frau hab die putzt und kocht und regelmäßig ein bisschen Action im Schlafzimmer, brauch ich nicht zu heiraten. Ich kann auch so wem die Hälfte meiner Sachen geben."
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#21
(28-01-2013, 00:47)Armer Tropf schrieb: Hast du es schon mal versucht dich in guten von der Mutter eures gemeinsamen Kindes zu trennen und mal persönliche Gefühle beiseite zu lassen?
Was meinst du damit?
Soll er das, was er von der Mutter schon weiß, nicht mehr berücksichtigen, oder soll er der Mutter gegenüber nicht sagen, was er von ihr hält?
Das erste wäre ein Fehler. Das zweite empfehle ich.
Es geht nur noch um das Kind. Ich würde der Mutter gegenüber möglichst emotionslos auftreten, sie nicht nach ihrem Wohlbefinden fragen, und falls sie mich so etwas fragt, nicht darauf antworten.
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#22
Es gibs nicht genug Flüche auf der Welt der ich ihr am liebsten an den Kopf werfen würde. jedoch hätte sie dann ja gute Gründe beim Jugendamt über mich herzufallen.

Die Kleine ist ein Flaschenkind, von Geburt an.

Für die Frau habe ich keine Gefühle mehr.. zumindest keine positiven und auf garkeinen fall liebevolle..

Ich will nur sicherstellen das ich meine Kleine sehen kann. Sie wird es mir defenetiv schwer machen und nicht erlauben.

Und wenn ich lese das ich gute chancen habe sie Wöchentlich mal bei mir zu haben freue ich mich tierisch, seid ihrer Geburt war sie erst einmal bei mir..

Sonst ausschließlich bei der Mutter oder ihrer Mutter (Quasi die Oma) Meine Geschwister sahen sie das letzte mal bei der Geburt
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#23
Noch zu Ergänzung ihr Verhalten zu mir.
Sie blockiert komplett meine Anfragen auf meine Tochter
Macht Termine die im Endeffekt nicht eingehalten werden.
Sie gibt erst nach wenn sie unter absoluten Zug Zwang steht, und versucht mich dann einzulullen, mein Fehler war das ich es beim ersten mal mitgemacht habe, das passiert mir kein Zweites mal.
Ich versuchte sie beim letzten Kinderarzt Termin ihr nochmal im Guten zu Sagen sie möge mir Freiwillig das gemeinsame Sorgerecht überlassen, da ich mir das sonst holen würde. Ihre Antwort war, das klären wir Privat wenn wir die Kleine sind, das regelt man nicht vorm Kinderarzt.

Sie wird mich weiterhin blocken.

Was noch sehr schön für mich zu Wissen wäre.
Wieweit habe ich Spielraum? Wenn ich das gemeinsame Sorgerecht & Umgangsrecht einklage.
Wie oft darf ich sie sehen? Ich erwähne nochmal das ich die letzten 2 Monate sehr intensiven Kontakt mit ihr hatte.
Ist es Möglich das ich sie auch unter dem ersten Lebensjahr zu mir für Stunden, wenn nicht unter Tage kriege? Sie hatte ja sehr intensiven Bezug zu mir

Ich will von diesen Menschen unabhängig werden, es wirkt zermürbend, und ich will und werde nicht nachgeben..

Ich will bestmöglich meine Väterlichen Rechte zu 100% ausschöpfen
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#24
1. Beratungsschein beim Anwalt holen.
2. Brief an die KM mit einem vernünftigen Umgangsvorschlag (mit sachter Androhung gerichtlicher Schritte). Frist sieben Tage. Einschreiben Einwurf. Damit kannst du deine Bemühungen sauber nachweisen.
3. Antrag auf einstweilige Anordnung, dass du deine Tochter (wäre jetzt mein Vorschlag) dreimal wöchentlich für mehrere Stunden haben kannst.
4. Antrag auf gemeinsames Sorgerecht und dauerhafte Umgangsregelung mit Übernachtung. (Begründung: Bisher auch intensiver Kontakt) Kannst du evtl. ein Wechselmodell organisatorisch stemmen?
Schluck deine Wut runter, begründe deine "Ansprüche" sauber und bleib sachlich.
5. Stell dich schonmal drauf ein, dass sie dir bald wegen Unterhalt auf die Zehen steigt.

Das alles muss innerhalb der 14 Tage passieren, also die Anträge müssen raus. Verschwende keine Zeit beim JA mit Bitten und Betteln, aber nimm Termine wahr, sonst wirkst du unkooperativ.
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#25
(28-01-2013, 01:28)Krov92 schrieb: Es gibs nicht genug Flüche auf der Welt der ich ihr am liebsten an den Kopf werfen würde. jedoch hätte sie dann ja gute Gründe beim Jugendamt über mich herzufallen.
Kommt drauf an, ob es dafür Zeugen gibt. Sie wird ohnehin behaupten, dass du das tun würdest.
(28-01-2013, 01:28)Krov92 schrieb: Ihre Antwort war, das klären wir Privat wenn wir die Kleine sind, das regelt man nicht vorm Kinderarzt.
Oh nein! Das regelt man vor Zeugen. Die Frau ist heimtückisch.
(28-01-2013, 01:28)Krov92 schrieb: Und wenn ich lese das ich gute chancen habe sie Wöchentlich mal bei mir zu haben freue ich mich tierisch, seid ihrer Geburt war sie erst einmal bei mir..
Ich wünsche dir, dass es klappt!
(28-01-2013, 01:28)Krov92 schrieb: Sonst ausschließlich bei der Mutter oder ihrer Mutter (Quasi die Oma) Meine Geschwister sahen sie das letzte mal bei der Geburt
Was sagen deine Geschwister und deine Eltern dazu? Hast du Neffen und Nichten?
Sieh zu, dass du Rückhalt von anderen Menschen hast.
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