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Kachelmann verklagt Ex-Geliebte auf Schadenersatz
#1
http://www.focus.de/panorama/welt/nach-v...70252.html

Zitat:Wie die Illustrierte „Bunte“ berichtet, verlangt Jörg Kachelmann von seiner ehemaligen Geliebten Claudia D. 13 352,69 Euro Schadenersatz nebst fünf Prozent Zinsen. Diese Summe musste der Ex-ARD-Wettermoderator im Vergewaltigungsprozess vor dem Landgericht Mannheim für drei Sachverständigengutachten ausgeben, die seine Unschuld beweisen sollten.
Zu recht..und das is noch viel zu wenig für den beruflichen Schaden den er erlitten hat!

Zitat:Für die 39-jährige Radiomoderatorin ist ein neuerlicher Prozess laut ihrem Anwalt Manfred Zipper eine „Horrorvorstellung“.
lol klar..weil es (diesmal) andersrum läuft als zunächst geplant von ihr Big Grin

Zitat:Sie befürchte, dass Kachelmann „immer neue, höhere Forderungen an sie stellt, wenn er erst mal mit dieser Klage durchkommt“.
Das wollen wir doch mal schwer hoffen Tongue
Allein schon um ein Exempel zu statuieren und dass deutlich wird, welche rechtlichen Folgen so eine bewusste Falschbeschuldigung wegen Vergewaltigung für eine Frau haben kann.
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#2
Ein Kommentar: "Wenn er damit durch kommen würde, würde keine vergewaltigte Frau und ohne Zeugen eine Anzeige mehr machen. Daran möchte man gar nicht denken."

Das Problem bei Vergewaltigungen ist folgende Tatsache: „Alle Sachbearbeiter von Sexualdelikten sind sich einig, dass deutlich mehr als die Hälfte der angezeigten Sexualstraftaten vorgetäuscht werden ...“

Aus dem Artikel: "Falschbeschuldigungs - Quote 30% und mehr bei Sexualstraftaten"
Das Männermagazin www.das-maennermagazin.com 
Mein Blog www.detlef-braeunig.com
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#3
Nach m.M geht es dabei nicht vordergründig um den finanziellen Schadenersatz:
Zitat:Der Zeitschrift zufolge beschuldigt die Anwältin Kachelmanns in der nun eingereichten Klageschrift beim Landgericht Frankfurt Claudia D., sie habe die Vergewaltigung bewusst frei erfunden und sich selbst Wunden zugefügt.
Sollte das Langericht Frankfurt Kachelmann im Zivilverfahren Recht geben, ist das die Basis für das noch offene, eigentliche Strafverfahren wg. der Falschbeschuldigung.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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#4
13.000 EURO sind noch viel zu wenig für monatelange U-Haft, Jobverlust, Reputationsverlust, Aufwendungen für Anwälte und Schädigung seiner Firma.
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#5
dem geht es doch erst mal drum, dass überhaupt festgestellt wird, dass sie gelogen hat. um ein derartiges statement haben sich die mannheimer richter ja windelweich herumgedrückt. dass er nur 1:1 das wiederhaben will, was ihn seine gutachter gekostet haben, hat doch einen ganz einfachen grund: dann kann ihm niemand vorwerfen, er wolle sich an dem fall bereichern.

wenn er die olle jetzt auf beispielsweise 500.000 schadenersatz verklagen würde - was sicherlich gerechtfertigt wäre - dann wäre er in der öffentlichkeit doch sofort durch. das kann er nicht machen, wenn er reelle chancen haben will, diesen prozeß zu gewinnen.
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#6
@expat: Kluge Antwort. So in etwa wird das strategische Vorgehen wohl sein.
Wünschen würde ich mir eine Klage gegen die Misandristin Schwarzer.
Vielleicht folgt die ja, wenn die jetzige Klage Erfolg hat:-)
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#7
Wieso wird eigentlich das Opfer immer mit Foto gezeigt, die Täterin aber weder mit vollem Namen, noch mit Foto?
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#8
Ein Hoch auf den Kachelmann.
Der Mann hat Charakter.
neuleben
----------------
Nur noch geringe, keine staatliche Rente ? Dann braucht Deutschland auch keine Kinder mehr, BASTA !
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#9
(20-06-2012, 20:01)lordsofmidnight schrieb: 13.000 EURO sind noch viel zu wenig für monatelange U-Haft, Jobverlust, Reputationsverlust, Aufwendungen für Anwälte und Schädigung seiner Firma.

Da gehört das Komma um mindestens eine Stelle nach rechts versetzt. Und ob mit 130.000 Euronen der ganze angerichtete Schaden bezahlt wäre, wage ich zu bezweifeln.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#10
(20-06-2012, 21:39)c schrieb: Wieso wird eigentlich das Opfer immer mit Foto gezeigt, die Täterin aber weder mit vollem Namen, noch mit Foto?

Hier:https://www.google.de/search?sourceid=navclient&aq=11&oq=trennungsfaq+forum&hl=de&ie=UTF-8&rlz=1T4ADFA_deDE467DE468&q=google&gs_upl=0l0l6l1466761lllllllllll0&aqi=s183#hl=de&gs_nf=1&pq=google&cp=14&gs_id=1y&xhr=t&q=claudia+simone+dinkel&pf=p&rlz=1T4ADFA_deDE467DE468&sclient=psy-ab&oq=claudia+simone&aq=0&aqi=g4&aql=&gs_l=&pbx=1&bav=on.2,or.r_gc.r_pw.r_qf.,cf.osb&fp=58a141953263812f&biw=1600&bih=773

Claudia Simone D. [Name anonymisiert] heisst die Dame

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#11
Eine Zusammenfassung mit Klarnamen gibt es auch hier:
http://falschbeschuldigung.org/J%C3%B6rg_Kachelmann

Ist eigentlich nur konsequent mit der Klage, es kommen ja ggf. auch noch hohe Anwaltsgebühren dazu, die er für seine Verteidigung benötigt hat.

Allerdings wird er vermutlich nicht damit durchkommen, weil er ja "aus Mangel an Beweisen" freigesprochen wurde. Bei einem Zivilprozess muss er ja beweisen, dass er grundlos von ihr bezichtigt wurde, was ja relativ schwierig ist. Ich bin ja schon auf den gehässigen Kommentar von Ecila Rezrawhcs gespannt...
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#12
Bei O.J. Simpson ist das aber auch gelungen.
Wenn auch unter anderen Vorzeichen.
Er wurde im Strafprozess frei gesprochen, hat aber im Zivilprozess verloren.
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#13
(21-06-2012, 11:07)MitGlied schrieb: Allerdings wird er vermutlich nicht damit durchkommen, weil er ja "aus Mangel an Beweisen" freigesprochen wurde.
Juristisch ist das irrelevant.
Ein "Freispruch aus Mangel an Beweisen" suggeriert einen Freispruch zweiter Klasse, den es nicht gibt.

(21-06-2012, 11:07)MitGlied schrieb: Bei einem Zivilprozess muss er ja beweisen, dass er grundlos von ihr bezichtigt wurde, was ja relativ schwierig ist.
Nicht grundlos, sondern falsch und evtl. sogar vorsätzlich.
Mehrere Gutachter kommen zu dem Schluss, dass die Verletzungen der Frau mit dem geschilderten Tathergang nicht übereinstimmen und eine Selbstbeibringung nicht auszuschließen sei.
Wie das nun das Landgericht Frankfurt bewerten wird, sei dahingestellt.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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#14
Ein Freispruch wegen erwiesener Unschuld als Urteilsbegründung macht den anschließenden Zivilprozess zum Selbstläufer. Da geht's dann nur noch um die Höhe des Schadensersatzes.
In diesem Fall blieb ja unklar was wirklich passiert ist, also gehen die ganze Geschichte von vorne los, Behauptung, Gegenbehauptung, Gutachten, Gegengutachten, vielleicht auch noch in die nächste Instanz.

Ein Vorteil hat's auf jeden Fall: Jede Falschbeschuldigerin wird es sich 2 Mal mehr überlegen, was sie da anstösst.
Und diejenigen, die wirklich vergewaltigt wurden, werden wohl die Spuren umso gründlicher sichern lassen.
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#15
(21-06-2012, 15:53)MitGlied schrieb: Ein Vorteil hat's auf jeden Fall: Jede Falschbeschuldigerin wird es sich 2 Mal mehr überlegen, was sie da anstösst.
Und diejenigen, die wirklich vergewaltigt wurden, werden wohl die Spuren umso gründlicher sichern lassen.

Das glaube ich noch nicht. Ob`s denn überhaupt eine Vergewaltigung war oder eine Nummer im Suff, das wird doch zuerst im Kreise der Freundinnen diskutiert http://forum.gofeminin.de/forum/f554/__f...nd.html#6r

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#16
Und so geht's aus, wenn der zu Unrecht Beschuldigte nicht genug Kohle für Spitzenanwälte und Gutachter hat:

http://www.nw-news.de/owl/6847100_Unschu...r_tot.html
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#17
@MitGlied: Dieser Fall ist echt der Oberhammer. Immerhin ist die Täterin wenigstens vom Dienst suspendiert worden. Wer so einen schweren Vorwurf "erlügt", muß doch einfach unehrenhaft aus dem Staatsdienst geschasst werden.
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#18
@c
vom dienst supendiert zu sein ist ja was temporäres, das kann man jederzeit wieder rückgängig machen. im übrigen wird sie auch während dieser zeit ihre bezüge weiter bekommen. die männer werden in solchen fällen in aller regel einfach entlassen. und auch bei später erwiesener unschuld nicht wieder eingestellt.
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#19
Mann wurde entlassen und trotz mittlerweile erwiesener Unschuld wurde er nicht einfach wieder eingestellt: nein, er musst sich ganz normal bewerben.
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#20
In Tippelschritten geht es auch für Jörg Kachelmann wieder voran. Leider mal wieder nicht im gleichen Maß für die parteiische Berichterstatterin der BILD zurück.
Was geht ab, wenn hochdekorierte Diffamiererinnen ihr Blech am Stoff nicht wieder abgeben müssen und sich die Behänger (wie z.B. Kurt Beck, SPD) nicht öffentlich für die eigenen Irrungen entschuldigen müssen?

Noch immer geht es um die Erklärung von Claudia S. D. [Name anonymisiert] zur Opferin.
Alice S. erhielt vom Gericht diesbezüglich eine Klatsche, legte Widerspruch ein und hielt nun die andere Wange hin. Ist sie nun auch Opferin?
Immerhin ist jetzt noch eine Berufung drin und ich finde diese Gelegenheit sollte sie wahrnehmen um ihren Opferstatus uneinholbar auszubauen. Außerdem ist sie ja nach eigener Aussage ein Mensch mit positiver, lebensbejahender Grundeinstellung und eine weitere Ohrfeige wird auch ihr keinerlei Nachteile bescheren.

Zitat:"Claudia D." sei ein Allerweltsname, so ihr Anwalt, und nicht zwingend jene Frau; zudem wisse der Leser, dass Kachelmann freigesprochen wurde.
Gibt es eine blödere Ausrede als diese?
spiegel
Auch auf der Internetseite von RA Höcker gibt es ein paar weitere Zeilen zur Sache.

Und so liest sich der Mist bei der emma heute:
Zitat:Auf 90000 wird die Zahl der mutmaßlichen Vergewaltigungen im Jahr allein in Deutschland geschätzt. Jeder zweite Vergewaltiger ist der eigene Freund oder Ehemann bzw. Exmann. Nur drei Prozent dieser Vergewaltigungsvorwürfe sind nach internationalen Statistiken Falschbeschuldigungen. Ein Prozent wird letztendlich verurteilt. Bleiben 86800 Frauen im Jahr allein in Deutschland, deren Vergewaltigung nie gesühnt wird. Diese Frauen haben eben keine Litigation-Berater.
90.000 mutmaßliche, keine nachgewiesenen, Vergewaltigungen, nicht Täter. Ich finde wir sollten dies hier aufgreifen und einfach mal eine Zahl von Vergewaltigungen um ca. 250.000 schätzen. Klingt einfach griffiger. und für jede Vergewaltigung ca. drei bis zwanzig Täter einsetzen, damit wir möglichst viele Kerle als Täter zusammen bekommen.
Selbstverständlich publizieren wir, dass jeder dieser Kerle nur an einer solchen Tat beteiligt war. Fertig ist das perfekte Bild von jedem Mann als tatsächlicher geschätzter Täter. Idea
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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#21
"Sie feige Sau"

Wer ist eigentlich Claudia Simone D. [Name anonymisiert] Dazu habe ich einige Informationen im Internet gefunden:

http://falschbeschuldigung.org/J%C3%B6rg_Kachelmann

"Sie feige Sau"

<Links im Eintrag>
https://t.me/GenderFukc
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#22
Die Niederlage aus dem Prozess kann die alte H*** bis heute nicht verwinden:
http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ka...schwarzer/
Schon wieder gestichelt und schon wieder eine gerichtliche Klatsche kassiert.
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#23
wobei die dumme schwarzer sich ja in beiden fällen, sowohl bei der schwarzen die der banker angeblich vergewaltigt hat, als auch bei claudia simone d. [Name anonymisiert], beispiele ausgesucht hat, wo es zumindest sehr fraglich ist, ob da überhaupt eine vergewaltigung stattgefunden hat.

das ist echt wie hexenjagd, halt nur gegen männer. einen prozeß braucht man nicht, man weiß ja schon vorher, dass der typ schuld ist. und wenn er vor gericht freigesprochen wird, ist das selbstredend auch falsch und ganz schlecht für alle frauen die da draußen rumlaufen.
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#24
Kachelmann gehts bei diesen Verfahren sicher nicht nur um den Text, den die Schwarze Postille da schreibt. Jedes Verfahren ist auch ein finanzieller Schlag für die Gegenseite, wenn sie verliert.
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#25
er hatte ja nach dem prozeß angekündigt, dass er nach und nach alle medien verklagen will, die gegen seine persönlichkeitsrechte verstoßen haben. bin mal gespannt ob er es durchzieht. egal ob er gewinnt oder verliert: damit versaut er sich die nächsten jahre dann auch noch.
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