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KG Berlin 19 UF 22/10 : Kein Sorgerechtsenzug im Eilverfahren bei Umgangsverweigerung
#1
KG Berlin: 19 UF 22/10

Das Kammergericht Berlin hält strikt an der Selektivität, gemäß Eskalationsstufen fest, mit fatalen Folgen für ausgegrenzte Elternteile.

Leider gibt der veröffentlichte Beschluss des KG keinen Hinweis auf den Beschluss der Vorinstanz.
Es wäre eine nette Geste gewesen, die Sache für den interessierten Teil des Volkes, mittels Nennung des entsprechenden Az., transparent zu gestalten. – Die Robenständer zu Berlin werden aber schon wissen warum sie dies nicht tun.

Zur Sache, ohne Zeitachse:
Muddi vereitelt Umgangskontakte zwischen Kindern und Vater.
Vater beantragt eine einstweilige Anordnung zur Aufnahme des Umgangs.
Das AG reagiert im Zuge der EA mit Sorgerechtsentzug, der bis dahin alleinsorgeberechtigten Muddi und sorgt für zeitnahe Vollstreckung.

Hiergegen wendet sich die Beschwerde von Muddi und hat Erfolg.

Das KG meint nun, dass die Zeit insbesondere in diesem Fall (aber auch generell) keine große Rolle spielt und Entfremdungen eigentlich nur in Einzelfällen zu erwarten sind.
Und eine Sorgerechtsübertragung geht nur per EA, wenn „wie zum Beispiel bei Verwahrlosung, Missbrauch, Kindesmisshandlung“.

Mir mangelt es an Fantasie, aber was sind die nicht als Beispiele angeführten Gefahren, wenn die Kontakte explizit ausgeschlossen wurden?

Die in diesem Zusammenhang von Zweifeln geplagten Robenständer des KG (Rn 7), tun mir schon beinahe wieder leid, weil deren Wolkenschloss so fern dem Erdenboden, dass jeglicher Sinn für irdische Realitäten auf immer verloren scheint.

Die Pointe aber kommt zum guten Schluss:

Zitat:9 Dem Senat ist bewusst, dass diese Entscheidung zu einer erheblichen Belastung der Beteiligten, insbesondere der Kinder führen wird, da die amtsgerichtliche Entscheidung bereits vollzogen worden ist. Dies allein vermag aber aus den o.g. Gründen eine Aufrechterhaltung der einstweiligen Anordnung nicht zu rechtfertigen. Um den Kindern einen erneuten Schulwechsel während des laufenden Schuljahres zu ersparen, hat der Senat im Interesse des Kindeswohls entsprechend § 49 Abs. 2 S. 3 FamFG die aus dem Tenor ersichtliche Regelung getroffen. Der Senat weist darauf hin, dass er angesichts der - durch den derzeitigen Aufenthalt der Kinder beim Vater verstärkten - Bindungen zwischen den Kindern und dem Vater sowie der väterlichen Familie einen Ferienumgang in den Herbstferien für notwendig erachtet.

Ich drucke mir das Pamphlet aus und trage es beim kommenden Gruppentreffen vor.
Auf die Reaktionen bin ich zwar nicht gespannt, aber es wird die Frage gestattet sein was mieser ist:
Nie eine Chance gehabt zu haben oder die Kids ein weiteres Mal zu verlieren?

Und wie Medien hierzu titeln ist der blanke Hohn:
Vater kann Umgang erzwingen Huh
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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#2
Wenn dem Vater das Sorgerecht entzogen wird, dann wird durch den Bundesgerichtshof genau gegenteilig argumentiert (z.B. BGH vom 12.12.2007 Aktenzeichen XII ZB 158/05): Die Mutter sei zwar verantwortlich für Spannungen und Streit, aber das sei unwichtig, für das Kindeswohl sei die Alleinsorge das Beste, das steht über allem.

Das Kammergericht sagt nun, es sei zwar eine Katastrophe, die Kinder wieder aus allem herauszureissen, aber das sei für das Kindeswohl am Besten. Ausserdem sei es am Besten, dass die Kinder wieder der Macht der verweigernden Mutter unterliegen.

Die Rechtspflege macht damit in besonders deutlicher Weise sichtbar, wie schamlos der Kindeswohlbegriff verbogen und instrumentalisiert wird. Der Begriff ist regelrecht verbrannt. Verbrannt gehört jedoch etwas ganz anderes, wenn die Interessen der Kinder jemals eine Rolle spielen sollen.

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#3
ich stehe mittlerweile auf dem Standpunkt, dass man(n) als Vater keine faire Chance vor Gericht hat und dass die Mutter in Deutschland jedweden Gerichtsbeschluss straffrei hintertreiben kann - gegen letzteres vorzugehen ruiniert einen psychisch, physisch und finanziell.

Ich muss meinem Kind später nicht durch unzählige teure und unnötige Gerichtsverfahren beweisen müssen, dass ich es liebe, dass ich es gerne gesehen hätte und ihm gerne ein Vater gewesen wäre. Bin mir auch sicher, dass das ständige Gehacke vor Gericht eher kontraproduktiv für die Entwicklung des Kindes ist.
Solange die Exe das Kind liebt und für es sorgt und es ggf auch einen Ersatzvater gibt, der ok ist, dann ist es auch ok fur mich. Kindesunterhalt zahle ich dann eben, solange ich kann und leistungsfähig bin, nur gegen den nachehelichen Unterhalt (nach dem Prinzip, einmal Chefarztgattin, immer Chefarztgattin) muss man(n) mit allen Mitteln vorgehen.
Leider sind die Gerichte auch bei letzterem immer auf der Seite der armen, alleinerziehenden, auf der Couch liegenden Muddi, so dass man(n) schon sehr kreativ werden muss, um hier ungeschoren davonzukommen
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#4
(25-07-2011, 07:03)Tomcat schrieb: ... so dass man(n) schon sehr kreativ werden muss, um hier ungeschoren davonzukommen

oder konsequent

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#5
..oder beides Smile
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#6
(26-07-2011, 13:21)Inschöniör schrieb: ...
So würde ein ehrvoller Richter und Gesetzgeber vorgehen, um dieses Problem zu lösen.

Aber wir haben keine ehrvollen Richter, Anwälte und Gesetzgeber in D.
Dagegen haben wir eine Menge Abschaum von dieser Sorte.

und vielleicht eine Menge Papas die keinen Exenunterhalt bezahlen..

Al Bundy, der Magen dreht sich mir um, wenn ich daran denke, jemandem Geld zu geben, der es einfach nicht verdient...

(hoffentlich komme ich jetzt nicht auf die Terroristenliste und komme in die Gruppe der ueblichen zu Verhaftenden...)
"Kommt mit", sagte der Hahn, "etwas Besseres als den Tod finden wir ueberall."
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