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OLG FFM: Keine Einkommensfiktion bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit
#1
Das Oberlandesgericht Frankfurt setzt sich in Az 7 WF 3/07 mit fiktivem Einkommen bei Arbeitslosigkeit auseinander, Urteil vom 14.11.2007.

Es klagte ein Vater, bei dem die drei minderjährigen gemeinsamen Kinder leben gegen die Mutter. Dies ist insoweit erfreulich, weil pflichtige angeklagte Mütter grundsätzlich zu einer gewissen Zurückhaltung des Gerichts gegen Unterhaltspflichtige führen. Eine Auswertung von OLG und BGH-Urteilen zum Unterhaltsrecht legt das nicht nur nahe, sondern beweist es sogar.

Vater will Unterhalt für die Kinder und beruft sich auf gesteigerte Erwerbsobliegenheit der Pflichtigen. Die Mutter sagt von sich selber, Alkoholikerin zu sein, ausserdem sei sie depressiv und Prozesskostenhilfe wolle sie auch. Sie verdiene gerade genug für sie selbst, für die Kinder würde es nicht reichen. Beim Amtsgericht blitzt sie damit ab und legt Beschwerde ein, vor allem wegen der ursprünglich verweigerten Prozesskostenhilfe.

Zunächst genehmigt ihr das OLG die Prozesskostenhilfe. Dafür genügt es bereits, wenn sie irgendetwas vorlegt, weswegen sie nicht leistungsfähig sein könnte. Dann wird festgestellt, dass man ihr auch nicht einfach fiktives Einkommen unterstellen kann. Sie sei schliesslich krank, auf Beweise komme es gar nicht an.

Offenbar gibt es einfaches Rezept, Unterhaltsschwachsinn zu reduzieren: Väter mit Kindern müssen gegen Mütter klagen, dann schaffen es sogar deutsche Richter, Begründungen für Nichtzahlung zuzulassen.
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