Themabewertung:
  • 1 Bewertung(en) - 1 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Jobcenter und verminderter Kindesunterhalt bei erweitertem Umgangsrecht
#1
Hallo liebes Forum,

ich bin neu hier - allerdings nicht neu in meiner Situation.

Zwei Kinder (10 und 13)
KM verweigert Wechselmodell
Kinder sind ca. 13 Tage im Monat bei mir (1. Woche von Samstag bis Mittwoch und 2. Woche von Montag bis Mittwoch)
Geschieden seit einem Jahr

KM macht im dritten Studium derzeit einen Master und fängt gleichzeitig seit über einem Jahr eine Selbstständigkeit an. Sie erhält ALG 2 sowie vollen Unterhalt von mir.
Verhältnis ist meistens konstruktiv, wobei ich mich um des liebens Friedens willen häufig zurücknehme (ich zahle z.B. das Auto, sie weigert sich - ich will ihr den Schlüssel nicht wegnehmen, weil die Kinder mich dann mit großen Augen angucken, warum ich Mama das antue...). Wir wohnen Tür an Tür, weil wir eine ehemals zusammengelegte Wohnung wieder getrennt haben. Hat Vor- und Nachteile. Zudem schwieriger Mietmarkt hier.

Zu meiner Frage:

Hat jemand schon mal gegenüber dem Jobcenter erfolgreich mit dem BGH-Urteil "Verminderter Kindesunterhalt bei erweitertem Umgangsrecht XII ZB 234/13" argumentiert und wurde in der Düsseldorfer Tabelle heruntergestuft?

Meine Bemühungen liefen bisher ins Leere. Das Jobcenter verweist auf unsere Wohnsituation (keine erhöhten Fahrtkosten) sowie darauf, dass höhere Mietkosten bereits im erhöhten Selbstbehalt berücksichtigt seien. Außerdem habe eine Prüfung der Leistungszahlungen nach SGB II an die KM ergeben, dass keine temporäre Bedarfsgemeinschaft vorliegt und somit kein Grund, die Unterhaltszahlungen zu mindern.

Ich weiß, dass ich in einer im Vergleich zu vielen Schicksalen (mir fällt tatsächlich kein anderes Wort dafür ein) hier im Forum komfortablen Situation bin (sehe meine Kinder regelmäßig, Kontakt zur KM zumindest möglich). Dennoch wurmt es mich, dass ich voll zahle und nahezu zu 50% Naturalunterhalt leiste (es sind ja nicht nur die Übernachtungen, sondern auch Fahrten zum Sport, Freunden, Schulthemen etc. - was erzähle ich euch das  Cool ).

Seht ihr eine Möglichkeit, mit dem Jobcenter nochmal in den Ring zu steigen und den Unterhalt verringern zu können?

Danke für eure Erfahrungswerte!

ini
Zitieren
#2
Schwache Position, kaum Chancen.

Wenn denen nichts anderes mehr einfällt, dann argumentieren sie damit dass es ja der Unterhalt für die Kinder sei - es ist deren Anspruch.
Ich weiss nicht in welcher finanziellen Situation du stehst, aber evtl. könnte es strategisch sinnvoller sein, am derzeitigen Zustand nichts zu ändern, abwarten bis die Mutter mit dem Studienabschluss fertig ist (und damit uneingeschränkt erwerbsfähig) und dann den Spieß umdrehen. Kinder zu dir, Mutter wird unterhaltspflichtig.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

Zitieren
#3
Einzigste Möglichkeit wäre wohl selber aufzustocken.
Zitieren
#4
Du musst das anders angehen.
Zahl den Unterhalt und hol dir das Geld vom Jobcenter zurück.

Schau mal hier:

https://www.trennungsfaq.com/forum/showt...angskosten

oder hier:

https://www.ra-koblenz.de/kategorie1/uki...hussgesetz.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
Zitieren
#5
(19-08-2020, 22:56)Sixteen Tons schrieb: Du musst das anders angehen.
Zahl den Unterhalt und hol dir das Geld vom Jobcenter zurück.

Schau mal hier:

https://www.trennungsfaq.com/forum/showt...angskosten

oder hier:

https://www.ra-koblenz.de/kategorie1/uki...hussgesetz.

Danke für den Hinweis. Kommt bei mir, wenn ich es richtig verstehe, nicht in Betracht, da ich ausreichend verdiene. Ich selbst erhalte kein ALG 2 und verdiene ausreichend, um zahlen zu können.
Zitieren
#6
(19-08-2020, 17:26)initiator schrieb: Kinder sind ca. 13 Tage im Monat bei mir (1. Woche von Samstag bis Mittwoch und 2. Woche von Montag bis Mittwoch)
Moin ini,

auch wenn ich hier nur 8 Tage/Monat zähle, kenne ich die Situation. De facto sind die Kinder fast jeden Tag bei dir; Schule, Arztbesuche, Körperpflege, tägl. Essensversorgung etc. sind zumindest grob gleichverteilt. Dennoch zahlst Du 100% Barunterhalt und deine Ex-Frau gar nichts. Null. Es gibt nur einen Grund, warum Du das mitmachst: deine Kinder sollen normal/vernünftig leben. Dir sollte bewusst sein, dass das, was Du heute noch ein "gutes Verhältnis" nennst, voll und ganz vom Gutdünken deiner Ex-Frau abhängt. Wenn Du an eurem Arrangement rüttelst und sie verstimmst, lernst Du mit ein wenig Glück, was alles hinter der Fassade einer Frau lauert. Einfach so, weil Du die Macht der heiligen Mutter in Frage gestellt hast, kann sie dir das Leben zur Hölle machen und den Kontakt zu den Kindern unterbinden. Dafür hat ihr der Staat einen riesigen Apparat an Helfern und Helfershelfern zur Seite gestellt (von dessen Ausmaß sie vielleicht noch nichts weiß). Sei also nie so blöd, deinen Unmut über die Verteilung der finanziellen Lasten mit deiner Ex zu teilen. Ich habe es so gemacht und wurde eiskalt auseinandergenommen (mit falschen Anschuldigungen bei der Polizei, etc.). Meine Kinder wachsen seit einem Jahr praktisch ohne Kontakt zu ihrem Vater auf, der 50 m Luftlinie entfernt wohnt. Wenn Du etwas verändern willst, musst Du dich jetzt von jeder Fairness verabschieden und strategisch die Situation herbeiführen, die zu einer Senkung oder zum Wegfall deiner Barunterhaltspflicht führt. Deine Ex-Frau wird sich aller Voraussicht nach niemals freiwillig darauf einlassen - denn: sie ist eine Frau. Sie denkt nicht wie Du. Also denke wie sie.

Lies dich noch in ein paar Geschichten hier ein. Auch die Trennungsfaq (sieht unspektakulär aus, wird deshalb oft erst bei nochmaliger Lektüre richtig wahrgenommen). Dir geht es um Gerechtigkeit, den Frauen geht es um Ressourcen (Geld) - auch wenn sie diesen Sachverhalt gerne verdrehen. Und nein: deine Ex-Frau ist nicht ganz anders als alle anderen. Nochmal: sprich nicht mit deiner Ex über deinen Unmut!

VM Cool
Zitieren
#7
(20-08-2020, 01:03)Vater Morgana schrieb: Wenn Du etwas verändern willst, musst Du dich jetzt von jeder Fairness verabschieden und strategisch die Situation herbeiführen, die zu einer Senkung oder zum Wegfall deiner Barunterhaltspflicht führt.


Danke für deine Antwort.

Ja, festzustellen, dass die KM nicht (mehr) der Mensch ist, den ich mal kennengelernt habe, ist nicht so einfach.

Was wäre denn eine "strategische Möglichkeit"?

Bei mir ist es ja z.B. so, dass ich die Kinder nur die Freitage an meinem Wochenende wieder bei mir haben müsste, dann wären die Betreuungszeiten 50/50 (das war sogar schon mal so, ich hab ich damals nur von der KM überzeugen lassen, dass es für die Kinder besser ist, wenn sie Freitags bei ihr sind - wie gesagt: schwer, festzustellen, dass sie womöglich gar nicht so unvoreingenommen für die Kinder handelt, wie ich das immer gedacht habe...).

Da könnte ich mal anfangen? Oder zu offensichtlich?
Zitieren
#8
stell doch Antrag auf neue Umgangsregelung - Erweiterung um einen Tag = Wechselmodell
wie lange praktiziert ihr schon jetzige Regelung?
www.razvod.net Hilfe für Trennungsväter in russiisch
Zitieren
#9
Meine Empfehlung: Wechselmodell oder ganz hinwerfen. Dann kriegt sie den gleichen Unterhalt, hat die Kinder aber immer. Sie darf entscheiden.
Zitieren
#10
(20-08-2020, 08:45)initiator schrieb: ... dann wären die Betreuungszeiten 50/50 (das war sogar schon mal so, ich hab ich damals nur von der KM überzeugen lassen, dass es für die Kinder besser ist, wenn sie Freitags bei ihr sind
[...]
Da könnte ich mal anfangen? Oder zu offensichtlich?
Das solltest Du ganz schnell vergessen. Das war schon einmal Thema zwischen euch und sie weiß sehr genau, warum sie 50/50 verhindern muss. Nochmal: Äußere dich dazu niemals ihr gegenüber! Alles, was von deiner Seite auch nur andeutet, dass Du an eurem finanziellen Arrangement etwas verändern möchtest, bringt sie nur auf dumme Gedanken. Falls Du es schon gemacht hast: Gehe davon aus, dass die Kriegsvorbereitungen ihrerseits schon angelaufen sind. Bleibe mucksmäuschenstill!

Die Rechtslage bzgl. Unterhaltspflicht beim Wechselmodell ist übrigens schlimmer als Du denkst. Das folgende Urteil des BGH aus 2017 solltest Du kennen: Az. XII ZB 565/15 . Tenor für dich: Solange ihr Einkommen unter dem Selbstbehalt liegt, ändert sich selbst dann nichts an deinen Zahlungspflichten, wenn die Betreuungszeit genau 50/50 ist. Du hast also zwei Möglichkeiten:
  1. Gleiches Einkommen und 50/50-Wechselmodell anstreben, oder
  2. mindestens 51% der Betreuungszeit bekommen.
Du begibst dich jetzt mit deinem Unmut in ein Feld, das nichts mehr mit naivem Gerechtigkeitsempfinden zu tun hat. Manche fahren besser damit, sich von dem Thema schnell wieder abzuwenden und es zu vergessen. Kommt ganz darauf an, wie viel Du von deiner eigenen Psychologie verstehst.

VM Cool
Zitieren
#11
(20-08-2020, 09:51)Lullaby schrieb: Meine Empfehlung: Wechselmodell oder ganz hinwerfen. Dann kriegt sie den gleichen Unterhalt, hat die Kinder aber immer. Sie darf entscheiden.
+100500
www.razvod.net Hilfe für Trennungsväter in russiisch
Zitieren
#12
(19-08-2020, 17:26)initiator schrieb: Hat jemand schon mal gegenüber dem Jobcenter erfolgreich mit dem BGH-Urteil "Verminderter Kindesunterhalt bei erweitertem Umgangsrecht XII ZB 234/13" argumentiert und wurde in der Düsseldorfer Tabelle heruntergestuft?

Das geht aus verschiedenen Gründen nicht. Erstmal ist es völlig egal, ob dir gegenüber das Jobcenter, die Ex, ein Jugendamtsbeistand oder einn Exenanwalt sitzt. Die haben alle dieselben Rechte. Unterhaltsberechtigt ist letztlich immer das Kind, egal wer es vertritt. Unterschiedliche Vertretungen bedeuten noch keine unterschiedlichen Rechte.

Das Problem bei dir ist, dass Ex nichts oder nur wenig verdient. Damit würde man sogar beim echten Wechselmodell noch Geld aus dir herausklagen. Die Juristen sind auf den Trichter gekommen, dass auch im Wechselmodell unterschiedliche Einkommen zu gegenseitigen Zahlungen führen. Wenn also Papa was verdient, Mama nicht und beide betreuen gleich, dann hat das Kind eben mehr Anspruch an Papa wie an Mama, also muss Papa zahlen. Ist es nicht mal ein 50:50 Wechselmodell, wirst du angesichts des deutlich höheren Einkommens noch viel weniger vom Unterhalt runterkommen. Was höchstens drin ist, ist eine Stufe in der Düsseldorfer Tabelle runter. Aber nur, wenn du nicht auf einer unteren Stufen warst.

Es kann bei dir auf unterschiedliche Weise weitergehen. Entscheidend kann z.B. das Kind sein. Das Grössere ist schon 13, das kann in Kürze selbst entscheiden wo es sich aufhält. Ab diesem Alter lösen sich Wechselmodelle auch oft auf und die Bindung zu den Eltern schwächt sich generell. Freunde werden wichtiger, die Eltern sind dann nur noch eine Servicestation für spielen, schlafen, essen. Es könnte sein, dass es sich zum formalen Leben bei dir bekennt, dann kannst du ganz offiziell am Unterhalt rütteln.

Dann wirst du auch feststellen -egal wo das Kind offiziell lebt- dass die Kommunikation mit der Mutter einschläft, es gibt immer weniger Themen weil das Kind selbständiger wird.
Zitieren
#13
Danke. Genau so versuche ich mich derzeit auch immer wieder zu beruhigen: Es geht nicht ewig.
Und: Ich kann mich später reinen Gewissens im Spiegel betrachten, wenn ich weiß, dass ich sowohl die komplette finanzielle Verantwortung für meine Kinder übernommen habe, als auch annähernd die Hälfte der erziehenden Begleitung hin zum Erwachsen werden.

Dass auch bei einem Wechselmodell ich der Zahler wäre, ist mir klar. Trotzdem würde es sich weniger ohnmächtig anfühlen und die KM auch offiziell noch mehr in Verantwortung nehmen.

Wie du schon sagst: Nicht mehr lange, da werden die Kinder mich ohnehin weniger brauchen. Durchhalten, eigene Bedürfnisse zumindest was diese Ohnmachtsgefühle betrifft, beiseite schieben und sich über jeden guten Tag mit meinen Kindern freuen. Smile
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Kindesunterhalt bei erweitertem Umgang Atlantis 2 2.780 02-11-2017, 15:46
Letzter Beitrag: p__
  JobCenter schreiben bezüglich Kindesunterhalt Freebird 5 4.861 24-11-2016, 14:45
Letzter Beitrag: IPAD3000
  Wechselmodell, Mutter Hartz4, Kindesunterhalt an Jobcenter Melquer 17 29.133 04-09-2016, 09:15
Letzter Beitrag: Bruno

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste