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Welche Steine kann ich meiner bald volljährigen Tochter in den Weg legen ?
#1
Moin zusammen.

Meine missratene Tochter wird jetzt 17 und da sie von ihrer noch missrateneren Mutter gelernt hat strategisch und langfristig zu denken, möchte ich rechtzeitig Pflöcke einschlagen..
Einige von Euch kennen meinen Fall, für die anderen eine ganz kurze Zusammenfassung :

Tochter lebt 5 km von mir entfernt in Symbiose mit KM und deren Stecher, macht in einem Jahr Abitur und will danach Lehramt Sek. II studieren; von mir komplett bedienter UH-Titel ist bis zum 18sten befristet. Sie hat vor ca. 1,5 Jahren Kontakt zu mir Richtung 0 zurückgefahren. Letzter persönlicher Kontakt für 30 Minuten im Oktober 19 - als sie dringend einen Fahrer brauchte, seitdem ist Funkstille ...

Danach war ich mehrfach im KH ( Blutvergiftung, Herzinfarkt, OP`s , bei denen es teilweise ums Leben ging ); von meiner Tochter.. nichts, nado, niente ...
Ich habe sie dann für meine Seelenhygiene im Kopf komplett entsorgt ... ich zahle ( alternativlos) Monat für Monat  UH an die Exe ( arbeitet vollschichtig ) + private KV 600 € ; will mich dafür nicht noch zusätzlich ärgern und einen zweiten Infarkt riskieren..

Nun hat Tochter versucht mich anzurufen - ich bin nicht drangegangen... ich kenne die junge Dame genau und bin mir sicher, dass es ihr nicht um das väterliche Wohlergehen oder einsichtiges Verhalten geht, sondern lediglich um Führerscheinfinanzierung, Klassenfahrt, zusätzliches Taschengeld etc. , also nur um Kohle... Der Apfel fällt nicht weit von der Exe... Vertrauen in sie habe komplett verloren.. ausserdem habe ich mich 8 Jahre lang zum Affen gemacht und mich am Nasenring durch die Manege ziehen lassen- damit ist definitiv Schluß.

Sollte Sie mich ab dem 18sten vor Gericht ziehen, habe ich eh keine Tochter mehr.. diese rote Linie habe ich alternativlos für mich gezogen. Meine Frage :

Was kann ich ab / vor dem 18sten tun, um Erwachsenenunterhalt größtmöglichst zu minimieren ? bin auch für exotische Tricks dankbar ...

Ach ja: Aufgrund meiner gesundheitlichen Situation hänge ich im Augenblick zwischen Baum und Borke; bin seit 6 Monaten jetzt krank und mein Dienstherr strebt ein Verfahren zur Zwangspensionierung an, aber da ist noch nichts entschieden ... So viel als erster Aufschlag.

Gruss aus dem Nordwesten
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
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#2
Der Unterhalt ist auch ab 18 in der Düsseldorfer Tabelle geregelt, da gibt es wohl genauso viel oder wenig zu mauscheln wie unter 18, entweder Leistungsfähig oder halt nicht.
Zwangspensinonierung gibt es schlichtweg nicht!
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#3
(29-02-2020, 11:42)ArJa schrieb: Sollte Sie mich ab dem 18sten vor Gericht ziehen, habe ich eh keine Tochter mehr.. 

Absolut verständlich leider gibt es auch f. deine Tochter keine Alternative !...
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#4
(29-02-2020, 12:08)Bitas schrieb: Zwangspensinonierung gibt es schlichtweg nicht!

Doch, gibt es .. heisst im Beamtenrecht nur Feststellung der dauerhaften Dienstunfähigkeit von Amts wegen und ist unter genau gesetzlich geregelten Verfahrensweisen möglich ...

Das ist aber jetzt nicht die Frage ... ich würde gern eher ins Detail gehen ... dass die DDT greift ist mir klar und dass Exe dann ebenfalls barunterhaltspflichtig ist auch..

Was mich interessieren würde z.B. BaföG Antrag - wie lange kann ich Unterhalt zurückhalten, welche Fallstricke könnte Exe wählen, wie ist Tochter für was nachweispflichtig, ab wann
kann ich Erwachsenenunterhalt minimieren etc ...

Gruss ArJa
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#5
Wenn du wirklich stressfrei bleiben willst, lass alle eventuellen Streitigkeiten und jeden Schriftverkehr von einem Mietmaul abwickeln. Der soll sich haarklein inclusive Nachweisen das Einkommen der Mutter vorlegen lassen, damit die Quotelung der Unterhaltsforderung ab 18 bestimmt werden kann. Der einzige Spielraum dabei ist, der Mutter den Betrug nicht erleichtern. Vorher wird dem Vater jedes zweifelhafte Komma auf der Steuererklärung gnadenlos reingefetzt, aber ab 18, wenn Mutti schliesslich und endlich auch mal Auskunft geben muss, verschwinden auf ganz wundersame Weise Einkommensbestandteile und die Auskünfte von Mutti bleiben dünn und unbelegt. Lass ihr das nicht durchgehen, aber mach dir keinen Stress, lass es Dritte machen.
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#6
Hallo ArJa,
Du scheinst ziemlich aufgebracht zu sein. Wahrscheinlich hast du gute Gründe dafür, ich kann das nachvollziehen. Der Sache dienlich ist das oft nicht, ich bin inzwischen ruhiger geworden.
Zur Sache: Habe jetzt keine Quelle parat, kann man aber googeln. Deine Tochter ist verpflichtet BAföG zu beantragen, um Deine Unterhaltslast zu mindern. BAföG ist vorrangig ggü. Unterhalt und mindert die Bedürftigkeit nach BGB 1602. Zumutbar sind auch Darlehensleistungen gemäß BAföG. Vielleicht ist das ja unter diesem Gesichtspunkt alles nur halb so wild.

Grüße marcus
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#7
(29-02-2020, 18:50)Marcus schrieb: Du scheinst ziemlich aufgebracht zu sein.

Nö, aufgebracht ist nicht das richtige Adjektiv, vielleicht wirkt es ja so... Ich sagte ja, ich habe sie mental bereits entsorgt. Was ich bin, ist absolut egoistisch...

Ich möchte im Ruhestand einigermaßen gut über die Runden kommen und somit möglichst wenig Kohle an mein undankbares Erzeugnis abdrücken. Das ist alles ..
Eigentlich möchte ich nur, dass  man mich in Ruhe lässt; aber mir ist natürlich klar, dass das nicht funktionieren wird.

Also - ich habe bislang zwei Tipps: Einmal von@p , der die Einschaltung eines RA empfiehlt ( wobei man da sicher die Kosten gegeneinander aufrechnen muss )
und dann von @marcus bzgl. des BaföG Antrags.. Hat sonst noch jemand ein paar Ideen, vielleicht auch Verzögerungstaktiken ?

Gruß
ArJa
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#8
Den Anwalt schon zu mieten obwohl noch nichts vor Gericht ist, kostet dich Geld, der ist immer teurer wie alles selbst zu machen. Der Wert so eines Dritten liegt nicht im Geld sparen, sondern dass du dich mit dem Quatsch nicht blutdrucksteigernd beschäftigen musst, was in deinem Fall ein wichtiger Punkt bleibt.

Bafög wird erst später ein Thema. Wenn ich richtig rechne, wird die Unterhaltsberechtigte einige Monate vor Schulende bereits volljährig. Sie besucht dann noch eine allgemeinbildende Schule, es gilt für dich also weiterhin gesteigerte Erwerbsobliegenheit und der niedrige Selbstbehalt. Und ab 18 für die Mutter! Es bedeutet auch, dass die ersten Forderungen noch zu Schulzeiten einlaufen werden und da gibt es kein Bafög. Es kann auch sein, dass sie nach der Schule doch nicht sofort studiert, sondern ein soziales Jahr oder irgendwas anderes macht, Au Pair, Work & Travel, irgendwas. Das ist also erst mal entfernt. Für die nächste Berechnung sind ihr Privilegiertenstatus und ihr bei der Mutter wohnen die unterhaltsbestimmenden Punkte.
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#9
Deine Erkrankung nimmst du für dich ja bereits ernst, zurecht. Also ab und deine Erkrankung chronifizieren, indem du die dir zustehenden gelben Scheine auch weiter ausstellen lässt. Ob das was hilft, hängt letztendlich davon ab, wie hoch deine Pension oder dein Krankentagegeld (ich vermute mal mit Aufstockung des AG, da öffentlicher Dienst?) ausfällt. Zugleich nach Rücksprache mit deinem Hausarzt ggf. Antrag auf Behinderung (GDB) stellen, ab einem GdB 50 darf dir keine Beschäftigung über 40Std. (oft wird einem ja fiktiv ein Nebenjob angedichtet) zugemutet werden (§ 207 SGB IX).
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#10
(29-02-2020, 21:46)IPAD3000 schrieb:  Antrag auf Behinderung (GDB) stellen, ab einem GdB 50 darf dir keine Beschäftigung über 40Std. (oft wird einem ja fiktiv ein Nebenjob angedichtet) zugemutet werden (§ 207 SGB IX).

Moin zusammen.

Den Antrag auf Feststellung GdB habe ich bereits im Dezember 19 gestellt .. ( damit SB Steuerfreibetrag ggf. auch für ganz 2019 zählt Wink ..)
Meine Strategie ist folgende:
Ich will abschlagsfrei in Pension gehen. Nach derzeitigem Recht ist das nur möglich, wenn ich schwerbehindert und Minimum 63 Jahre alt bin .
Normale Dienstunfähigkeit hat lebenslange Abschläge um die 10 % zur Folge, somit uninteressant...

In diesem Monat werde ich 60.. da ich die miese Anerkennungspraxis des Versorgungsamtes kenne, habe ich mir diesen 3 Jahreszeitraum eingeräumt für wahrscheinlichen Widerspruch und Klageverfahren vor SG / LSG ..
Also, da bin ich schon auf Zack ( 40-jährige Berufserfahrung halt ... ) Die 3 Jahre muss ich somit also noch rumkriegen .. mit viel Urlaub, Reha, Krankheit usw... Wink
----------------------------

Zum Thema :   Ich habs richtig verstanden? 
Ich zahle zunächst UH bis Vollendung 18tes an KM; dann ist KM ebenfalls dran, auch wenn Tochter noch zum Gymnasium geht und bei ihr wohnt. ( Was Exe der Tochter
dann für Kost und Logis in Rechnung stellt, interessiert mich nicht .. )

Übergangszeit ab 18 bzw. Abitur, wenn Tochter nichts machen sollte - maximal 3 Monate..
Wenn sie dann irgendwann studiert, Bedarf minus Kindergeld minus evtl.Bafög Anspruch minus Exen-Einkommen... ?? Korrekt ?

Wie sieht das eigentlich aus ? Zu Studienbeginn habe ich ja noch ein relativ hohes Einkommen durch normale Besoldung; während des ca 5 - jährigen Studiums gehe ich ja
mittendrin in Pension und habe dann damit deutlich weniger Einkommen .. und damit deutlich weniger Möglichkeiten, Uh zu zahlen..

Kann man das bereits im Vorfeld festlegen oder - wenn es doch vor Gericht gehen sollte - bereits dann festschreiben oder ist dann wieder eine Abänderungsgklage mit allen Kosten
erforderlich ?

Gruss ArJa
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#11
Unterhalt kann nur aufgrund bestehender Situationen gesenkt werden und wird aufgrund einer bestehenden Situation berechnet. Wenn du heute weisst, dass du beispielsweise in zwei Jahren weniger Einkommen hast, kannst du versuchen einen Titel bis dahin zu begrenzen. Wir aber meist abgelehnt. Deshalb auch das alte Mantra: Titel nach Möglichkeit vermeiden.
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#12
Das Bafögamt prüft jährlich deine finanziellen Verhältnisse, jedoch anhand des vorherigen oder vorvorherigen Jahres (bin mir gerade nicht so sicher). Somit kommt deine Pension erst zeitverögert zum Tragen. Es sei denn es gibt da ne Ausnahmeregelung für, das sollte dir das Bafögamt aber erklären können. Und natürlich wird auch das Einkommen der Mutter gleichermaßen geprüft.
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#13
(01-03-2020, 13:48)IPAD3000 schrieb: Es sei denn es gibt da ne Ausnahmeregelung für, das sollte dir das Bafögamt aber erklären können.
Man stellt einen Aktualisierungsantrag beim BAföG-Amt, dann wird das aktuelle (niedrigere) Einkommen des Elternteils als Berechnungsgrundlage genommen. War zumindest vor 20 Jahren mal so...

VM  Cool
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#14
Was Du schreibst, kann ich vollends unterzeichnen. Wusste auch gar nicht, dass meine Tochter Deine ist. Sachen gibt`s.
Ich fange mal hiermit an: Auf der einen Seite sich eine Strategie zurecht legen, für den Fall - hier UH ab 18 - ist schon o.k. Sich vorbereitend erkundigen auch. Letztlich aber, kommt es manchmal doch anders. Deshalb: Trotzdem gechillt bleiben und abwarten. Das schont Nerven und die sind u.a. bei Dir ja angegriffen.

Nichts desto Trotz kennst Du diese Truppe und weißt wen Du vor Dir hast. Es wird daher wohl so kommen wie Du sagst. Das Problem ist, dass Du (ich unterstelle es mal) einen UH-Titel hast. Der muss ja sowieso dann aus der Welt und dafür brauchst Du einen Anwalt.

Und wenn Du Dir schon den Luxus erlauben musst, einen mieten zu müssen, dann muss der erste Schritt sein ihm klar zu machen, dass er mit vollem Engagement da rein zu gehen hat oder er fliegt.

Lehrer und angehende Lehrerinnen verteilen gerne Druck, haben Allwissenheitsphantasien und halten sich überflüssigerweise nicht nur für benachteiligt, sondern brauchen immer Geld. Viel Geld. Kann ich auch verstehen. Wer die gesamten Schuljahresferien in Urlaub fährt, braucht viel Geld.

Vorteil: Diese Leute können zwar austeilen, vertragen aber keinen Gegendruck. Zudem sind sie blöder als sie sich selbst einschätzen. Sogar wesentlich blöder. Deshalb laufen sie direkt zum Anwalt. Wegen jeder Kleinigkeit. Das wird sie aber Geld kosten. Und in dem Moment wo es sie Geld kostet, werden die recht schnellziemlich fußlahm. Ich schreibe das nicht einfach so und aus einem Wunschgedanken heraus, sondern aus eigener Erfahrung.

Gegendruck aufbauen! Eigentlich steht dieser Strategie Dein Gesundheitszustand entgegen. Das Problem ist nur, dass diese Leute sich gerade einem weichen Gegner gegenüber immer benehmen werden wie die letzten Menschen.

Deshalb rate ich in diesen Konstellationen gerne - und ich stehe dazu - draufknüppeln was das Zeug hält, damit hinterher die gewünschte und notwendige Ruhe einkehrt.

Sobald sie 18 ist also die Unterhaltsabänderungsklage sofort einreichen lassen. Wenn die Mutter Lehrerin ist oder anderweitig beschäftigt, kann sie ihr Einkommen schlecht verstecken. Hat sie noch Mieteinnahmen? Vermögen? Alles abfragen lassen. Ihre Auskünfte sofort in Frage stellen. Die verstecken immer was. Hat die Tochter ein Sparbuch? Mit Sicherheit! Dies einfach unterstellend in den Raum werfen.

Kost und Logis spielen keine Rolle. Darauf achten, dass das Kindergeld mit einberechnet wird. Es ist jetzt dem Kind zuzukommen. Wenn die Mutter das nicht macht - ihr Problem und das Deiner Tochter.

Im Laufe der darauffolgenden Zeit die Zeugnisse zeigen lassen. Regelmäßig darauf achten, dass Deine Tochter vollumfänglich Auskunft gibt, was sie tut und zu tun gedenkt. Meine Tochter ist nach dem Abi erst mal nach Australien verschwunden. Geld gibt es von mir keins. Forderungen kommen schon lange nicht mehr. Die wissen, was ich mittlerweile für Baustellen aufmachen kann.

Die Sache wird bei Dir noch ein bisschen dauern. Das schaffst Du auch noch. Neben den allgemeinen Regeln in Bezug auf Unterhalt bei Volljährigkeit, die Du sehr gut googlen kannst und auch im T-FAQ stehen, bleibt Dir natürlich relativ wenig Spielraum. Den kannst Du erweitern, indem Du nervst, wenn man Dich nervt.

Ich wette, dass Dein Töchterchen Grundschulpädagogin werden will. Das werden meist genau diejenigen, die von diesem Job eigentlich die Finger lassen sollten.
Die Ausbildung dauert nicht lange. Nach etwas mehr als 3 Jahren sind die schon im Referendariat und bekommen ab dann auch Kohle. Genau die Zeitpunkte abpassen und sofort einschreiten und darauf verweisen.

BaföG würde sie wohl nicht bekommen, wenn Mama vollschichtig tätig ist (auch Lehrerin? Würde ins Schema passen) und Du ebenfalls (noch) über entsprechendes Einkommen verfügst, aber da bin ich nicht 100%ig sicher. Lass sie das zum gegebenen Zeitpunkt beantragen. Alleine das kostet Zeit und Nerven, aber sie ist dazu verpflichtet.

Dann das Ergebnis wieder mitteilen lassen. Das alles zeigt, dass etwas Arbeit auf Dich zukommt - trotz Deiner Gesundheit, auf die sowieso niemand Rücksicht nimmt und Rücksicht nehmen wird.
Also drauf!

Denn wenn Du Deinen nun wohlverdienten Ruhestand wirklich vernünftig ausleben möchtest und ich gönne Dir das, dann solltest Du vorher zu Felde ziehen. Um für mich Ruhe zu bekommen, musste ich mächtig um mich schlagen. Aus dem gutmütigen Esel wurde dann notgedrungen jemand, um den diese Figuren heute einen weiten Bogen machen. Es lebt sich besser, wenn der Ruf runiert ist. Noch besser: Diese Leute müssen regelrecht Angst vor Dir haben.

Anrufe nicht zu beantworten halte ich hier für richtig. Das ist auch Selbstschutz. Nach jedem Anruf hängst Du in den Seilen und regst Dich das ganze Wochenende auf. Genau das musst Du so weit wie möglich verhindern.
Sie soll sich schriftlich bei Dir melden. Das kostet Zeit und Mühe. Und genau das muss es kosten. Vorab kannst Du selbst schriftlich antworten. Oder Du suchst Dir dazu eine Hilfe.

Spätestens mit 19 wird sie ihr Abi haben. Du hast geschrieben, dass Du noch die priv. KV zahlst. Da ändert sich was. s. Studentenversicherung etc. Müsste selbst nochmal genau nachsehen. Meine Zeiten als Versicherungsfachmann sind Gott sei Dank schon länger vorbei. Aber bei Bedarf und auf Nachfrage werde ich das gerne tun und versuchen beim nerven zu helfen ;-)
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#15
Moin zusammen . Als Kranker hat man ja viel Tagesfreizeit zum chatten, wenn Andere arbeiten müssen Big Grin  . Wäre aber lieber gesund .. Confused 

Mensch @ Nappo . Da hast Du Dir mit Deinem Beitrag aber richtig viel Arbeit gemacht . Vielen Dank dafür .
Deine Einschätzungen stimmen mit Ausnahme von Kleinigkeiten die Du nicht wissen kannst zu 100 % mit dem Sachverhalt überein.

Ich werde mir Deinen Beitrag ausdrucken, einschweissen, neben meinen Rechner hängen und mich genau so verhalten, wie Du es mir rätst...

Nur kurz zur Ergänzung : Mein UH Titel ist dank dieses Forums bis zum 18. Geburtstag begrenzt. Danach bekommt die Exe von mir nie wieder auch nur einen Cent;
diese Person ist übrigens nicht Lehrerin, sondern Bankerin und somit kommt zur Dämlichkeit auch noch eine gute Portion berufsbedingte Geldgier zum Tragen..

Tochter wird sich ab 18 also mit mir gütlich einigen oder vor Gericht ziehen müssen..

Dieses Forum ist wirklich Gold wert ... Ohne einen neuen Trööt aufmachen zu wollen : Gerade aufgrund meiner angeschlagenen Gesundheit habe ich am WE
übrigens mein Testament gemacht und werde es jetzt beim Amtsgericht ( kostenfrei ) hinterlegen.. Sollte jeder machen der etwas zu vererben hat.

Um den Pflichtteil komme ich nicht drumrum..meine Immobilie soll verkauft werden und Tochter erhält nur diesen Pflichtteil. Sämtliches Interieur und alles was man dort vorfindet
erbt jemand anderes. Der Gedanke, dass meine Exe mit meiner missratenen Tochter meine Sachen auseinandernimmt und einsackt würde mich irre machen. Dann lieber allles
für den Menschen, der sich jetzt um mich kümmert...

Gruss aus dem Nordwesten
ArJa
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#16
Wenn sie irgendwann bei Studienbeginn Bafög beantragt, wie sie es sowieso nicht bekommen, die Einkommensgrenzen für Eltern liegen bei rund 1700 EUR monatlich für die Vollförderung. Alles darüber müssen die Eltern einen Anteil, dann alles zahlen. Das Einkommensfenster zwischen Selbstbehalt Volljährigenunterhalt un Bafögförderung ist nicht gross, nämlich zwischen 1400 und 1700 EUR. Das ist die Zone, in der man gemäss Düsseldorfer Tabelle zahlen müsste, aber die Vorrangigkeit von Bafög die Zahlung ganz verhindert.

Eine Abänderungsklage ab 18 geht hier nicht. Der Titel ist beschränkt auf den 18. Geburtstag. Danach kann der Vater nicht klagen, denn es gibts nicht gegen das er klagen kann. Andersrum läuft das: Die Tochter muss erst mal Unterhalt fordern. Einigt man sich nicht, muss sie ihrerseits klagen. Da ist auch präventiv nichts zu machen.
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#17
Ah! Also Titel beschränkt auf 18. Noch besser. Dann hat man sich die Abänderungsklage gespart und kann Töchterchen kommen lassen.

Enterben bedeutet - sofern noch nicht bekannt - dass dann noch der hälftige Pflichtteil zusteht. Dieser allerdings dann in Cash. Also aufpassen und dafür Sorge tragen, dass der entsprechende Teil, der dann noch anfällt, zahlbar ist und nicht das Haus in Notlage gerät, weil man den hälftigen Pflichtteil leisten muss.

Allerdings musst Du darauf nicht aufmerksam machen. Der hälftige Pflichtteil ist vom Erbberechtigten zu fordern. Aber auch hier kann man einiges finden.
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#18
(02-03-2020, 13:42)Nappo schrieb: Enterben bedeutet - sofern noch nicht bekannt - dass dann noch der hälftige Pflichtteil zusteht. 

Das stimmt nicht. Enterben bedeutet, dass dem Erben immer noch der volle Pflichtteil zusteht (außer es gibt gravierende Gründe für eine "komplette" Enterbung).

Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des dem Erben bei gesetzlicher Erbfolge zustehenden Erbteils.
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#19
Es bedeutet aber auch, dass der Pflichtteil nicht automatisch fließt. Hierfür bedarf es dessen Einforderung. Und ist der eigentliche Erbe nicht so gnädig, diesen freiwillig herzugeben (Oftmals gibt es Streitigkeiten über den Wert des Erbes und der Abzugsfähigkeit der Beerdigungskosten), wird ein resultierender Rechtsstreit vorzufinanzieren sein. Ohne Rechtschutz inkl. Erb- und Familienrecht (haben die wenigsten) erstmal ne schwierige Angelegenheit. Der Pflichtteilsanspruch muss innerhalb drei Jahren eingefordert werden, sonst bleibt Ebbe im Portemonnaie.

Was du machen kannst: Suche Gründe, welche eine vollständige Enterbung zulassen. Diesbezüglich müsstest du mal googeln. Es muss etwas sein, was es unbillig erscheinen lässt, ihr noch etwas zu vermachen. Alternativ verschiebe dein Vermögen, so dass du selbst zu Lebzeiten noch Zugriff hast, hinterlasse jedoch keinerlei Hinweise auf die Existenz des z.B. in Panama laufenden Kontos. Freut sich zwar die Bank nach deinem Ableben, nur nicht deine Tochter.
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#20
Wie erfährt denn die Tochter von dem Ableben des Vaters? In meinem Falle z.B. existiert keinerlei Kontakt, auch nicht zu weiteren Familienangehörigen.
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#21
Der Pflichtteilsanspruch verjährt nach drei Jahren, aber die Frist läuft erst, wenn Kenntnis über den Todesfall erlangt wurde und Kenntnis über die Enterbung bzw. den geringen Erbteil erlangt wurde. Also Tod bekannt und Testament bekannt.

Wer nichts erfährt, behält das Recht, den Pflichtteil geltend zu machen.
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#22
Wenn du willst, dass die undankbare Tochter nichts bekommt solltest du noch zu Lebzeiten alles verschenken. Vielleicht kann man es so gestalten, dass der Beschenkte zu deinen Lebzeiten noch nichts von der Schenkung erfährt, so dass du zu deinen Lebzeiten noch über das Vermögen verfügen kannst?
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#23
(03-03-2020, 10:57)Kater877 schrieb: Wenn du willst, dass die undankbare Tochter nichts bekommt solltest du noch zu Lebzeiten alles verschenken. Vielleicht kann man es so gestalten, dass der Beschenkte zu deinen Lebzeiten noch nichts von der Schenkung erfährt, so dass du zu deinen Lebzeiten noch über das Vermögen verfügen kannst?

Moin.

Hab ich in der Tat auch vor ( frei nach Udo Jürgens : "Ihr werdet Euch noch wundern, wenn ich erst Rentner bin" ) ... Häuschen verkaufen, zur Partnerin ziehen, die Kohle verleben, reisen etc. ..,
d.h. der Beschenkte bin zunächst erst mal ich selber ...

Dennoch kann es bei chronisch Kranken wie bei mir eben auch vorkommen, dass man umkippt und das Zeitliche segnet; deshalb das Testament ...

Wenn ich mir dann noch bildlich vorstelle, dass Exe zusammen mit meinem Erzeugnis nochmal mein Haus betritt und dann Leichenfledderei betreibt und alles auseinandernimmt ... niemals ... ;
auch wenn es mir dann eigentlich egal sein könnte; diesen Moment würde ich denen auch nach meinem Ableben nicht gönnen ..

Gruss
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
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#24
Naja aber wenn du jetzt morgen umkippst, was uns allen passieren kann, erbt die Tochter ja den Pflicht Teil. Was ja schon mehr ist als sie verdient. Daran würde ich noch arbeiten..
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#25
Ich habe es so eingerichtet, dass am Tag X nichts mehr da ist, wofür sich einer meiner Nachkömmlinge noch interessieren würde. Die Kosten meiner Beerdigung werden sie noch tragen dürfen, das wars dann.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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