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Meine Geschichte, Eure Meinung
#26
Gundsaetzlich taugen potentiell parteiische Zeugen (Familie, Partner etc) nicht viel, aber immer noch besser als garkeine. Aufzeichnungen sind z. B. Protokolle von Dir oder auch Videoaufnahmen.

Was Netlover schreibt stimmt, Du musst UNBEDINGT Deine Bindungstoleranz beweisen und betonen. Gleichzeitig aber auch herausarbeiten, wieviel besser das Kind bei Dir aufgehoben bist. Und IMMER bedenken, es wird mit zweierlei Masstaeben gemessen, was sich eine Mutter erlauben kann, darf der Vater noch lange nicht. Aus eigener Erfahrung kann ich Dir sagen, dass einer Mutter von der Helferindustrie und Gericht EXTREM viel Nachsicht, Mitleid und Toleranz entgegengebracht wird. Bei einem Vater hingegen werden Verfehlungen mit der Lupe gesucht und aufgebauscht. Wenn manN das alles weiss und seine Emotionen im Griff hat kann manN sich da aber gut drauf einstellen und entsprechend geschickt und planvoll agieren. Dazu gehoert auch Fakten zu schaffen, sprich z. B. die Ratschlaege betr. Beistandschaft vom JA anzunehmen.

Wenn es vor Gericht geht, bekommt das Kind einen Verfahrensbeistand, der ist wesentlich wichtiger als so eine Trulla vom JA mit der Ihr da zusammengessen habt.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#27
Da Du ja erst am Anfang Deiner Bekannschaft mit der Abartigkeit, Ungerechtigkeit und Gemeinheit des Familienrechtes und der Helferindustrie stehst, kann ich Dir nur raten Dich darauf einzustellen dass frueher oder spaeter Falschbeschuldigungen kommen werden. Meistens faengt das damit an, dass das Kind angeblich vernachlaessigt und krank von Dir uebergeben wird. (Gerne auch nach Rauch/Marihuana riechend). Das steigert sich dann zu "misshandelt" und endet meistens mit dem Vorwurf des sexuellen Missbrauchs durch Dich oder Deiner Bekannten. Wenn sie es ganz geschickt anstellt, kommt auch gleich die Keule mit dem sexuellen Missbrauch. Das wird erstmal pauschal geglaubt und Du siehst Dein Kind von einem Tag auf den anderen nicht mehr. Dann mahlen die Muehlen ganz langsam und zum Vorteil der Mutter. Gerne auch solange bis das Kind sich angeblich erstmal wieder an Dich mit begleitetem Umgang "gewoehnen" muss.

Wenn Deine Exholde erstmal in die richtigen Kreise kommt (Frauen helfen Frauen oder andere radikale Femanzen) hast Du es schwer. Da gibt es ganze radikale feminisitsche Netzwerke mit Beraterinnen, Aerztinnen, Anwaeltinnen bis hin zu feminisitischen Kindergaerten. Die arbeiten einander zu mit dem einzigen Ziel Dich zu entsorgen und so viel Geld wie moeglich fuer die "arme, unterdrueckte und misshandelte" Frau herauszuholen.

Wie kannst Du dem vorbeugen? Wenn Du es Dir leisten kannst, kauf der "Mutter" das Kind ab, schieb ihr Kohle in den Rachen. (Bringt aber nichts wenn sie psychisch krank ist). Den meisten Frauen geht es in erster Linie ums Geld. Ansonsten schreib Tagebuch und fuehre Protokoll ueber Verletzungen (blaue Flecke etc.) die sich das Kind zuzieht. Schreib auch auf wer ev. mit dabei war. Mach Videoaufnahmen ueber Euren schoenen Alltag, je mehr desto besser.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#28
Danke! Ich konnte bereits beim JA Termin feststellen, dass die KM sich praktisch alles erlauben kann.
Es wird als "normal" eingestuft und man hat vollstes Verständnis für die emotionalen Aussagen, in dem der Vater abgewertet. Als Mann soll man allerdings in höchsten Tönen von der KM schwärmen. Allein die Fragestellungen sollen uns Väter aus dem emotionalen Gleichgewicht bringen. Jeder Fehltritt wird protokolliert und kann uns später zum Verhängnis werden.

Habt ihr ein Tipp wie ich die BT beweisen kann?
Beim Gespräch habe ich mehrfach erwähnt, wie wichtig beide Elternteile sind.
Auch bin ich immer für eine enge Bindung zur KM. Wenn wir Ausflüge mit dem Kind machen, dann rufen wir die KM per FaceTime an. Des Weiteren biete ich der KM immer an, dass wir gemeinsame Ausflüge unternehmen.

Konnte jedoch schnell merken, dass von der KM nichts in diese Richtung zum KV kam und für JA-MA war es auch ok.

Kurze Frage zum Protokoll.
Diesen fertige ich bereits an und zwar seit mehreren Monaten.
Rein durch Zufall, da die KM ein Gedächtnis wie ein Sieb hat, besonders wenn es um Verfehlungen der KM geht.
Ich notiere die wichtigsten Ereignisse. Oder mache ich was falsch?

Vor einigen Tagen kam das Kind mit einer Verletzung von der KM zurück.
Sollte dies beim Arzt aufgenommen werden oder spielen solche Sachen keine Rolle?
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#29
mensch....free20...halt dich nicht mit zeugenaussagen auf! mein RA meinte damals, das ist ein FAMGERicht, kein strafgericht!

also: schaffe fakten mit KU-forderung! folge punkt 1 - 10 von meinem posting!

wenn exe mit mißbrauchsvorwürfen kommt, geh gleich mit ihr zum JA, lass das protokollieren! dann hast DU eine keule in der
hand richtung bindungsintolleranz!
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#30
Sehe ich ähnlich. Mach dir keinen Kopf um die zur Zeit überhaupt nicht anstehende Beweisfrage. Es geht jetzt um Unterhalt, nicht um Umgang und dessen Zeiten. Das Kind ist bei dir gemeldet, reicht aus für die Vermutung, dass diesem Kind auch Unterhalt geschuldet wird. Und da du nun die Anträge vernünftigerweise gestellt hast, geht es ab sofort um Steuergelder. Den Gegenbeweis, das Kind würde keinen beanspruchen können, da mutmaßliches Wechselmodell bestände, musst nicht du liefern. Die Beweislast hast du nun erfolgreich umgedreht, zu Lasten der Mutter. Und das ggü. dem Steuerzahler, welcher nun mit Unterhaltsvorschuss in Vorleistung geht. Wird ne harte Nuss für deine Ex werden, eine sehr harte Nuss.
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#31
Alles richtig gemacht!
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#32
noch nicht. er ist am verzweifeln und versuch mit der Frau wie mit einem Mann Ehre, Gewissen; Gerechtigkeit usw.
Und so liegt er falsch! Mann kann eine Frau in diesem System bekämpfen nur wenn er sich wie eine Frau benimmt: gnadenlos!
www.razvod.net Hilfe für Trennungsväter in russiisch
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#33
Ich muss dem Zahlesel selten Recht geben, aber wo er Recht hat, hat er Recht. Genauso ist es. Nur leider sind die meisten Maenner dafuer nicht boesartig genug.
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#34
Was hat das in diesem Fall mit bösartig zu tun?
Bösartig war die Ex, welche hinter seinem Rücken den Wohnsitz ummelden wollte. Damit hat sie selbst das Spiel angepfiffen. Ich seh das mehr als logische Konsequenz. Ein schlechtes Gewissen ist da fehl am Platz, ebenso wie Wut oder Hass. Einfach sachlich abarbeiten, bevor der Joker mit Hilfe des Mütteramtes die Seiten wechselt.
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#35
Er muss nicht bösartig wie die Ex sein. Aber schlechtes Gewissen wird er im Gewinnfall bekommen, weil er ein Mensch ist.
Wenn seine Ex ein Mensch wäre, würde sie weiter Wechselmodel durchführen.
Leider sehen die meisten Mütter nur wie Menschen aus Sad aber wenn man ihre Taten betrachtet, dann sieht man das wahre Gesicht des Teufels.
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#36
ich kann dir schon mal ein paar steer für den scheiterhaufen liefern...und ein paar frauen...ich glaub - das brennt wochenlang...
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#37
Ich muss gar nicht tätig werden, deren Hass verbrennt sie von ihnen Wink
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#38
Warum eigentlich diese Zurückhaltung? Fakten schaffen und möglichst weit umziehen. Anderes JA wird zuständig und kann schon mittels entsprechender Mitteilungen von Kollegen in die Spur gebracht werden. Mutter ist Alkoholikerin etc. Soll doch die Erzeugerin einfach nachziehen, wenn Ihr etwas am Kindeswohl liegt. Wenn ich etwas gelernt habe dann das: Wer die Kinder besitzt, hat die Macht in diesem Land.
Das Kind würde ich keinesfalls mehr alleine zur Erzeugerin lassen.
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#39
Wird der Antrag auf UHV von der gleichen MA bearbeitet beider das Gespräch stattgefunden hat?
Oder ist dies beim Jugendamt eine völlig andere Stelle?

Ansonsten habt ihr Recht.
Wir bekommen einfach zu schnell Mitleid und machen Rückzieher.
Ich musste mir auch sehr viel anhören, dass ich als Mann nicht ausgezogen bin, sondern die KM die Ehewohnung verlassen hat. Was jedoch dann passiert wäre, kennen wir aus diesem Forum genug Geschichten.
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#40
Das mit dem weit weg ziehen halte ich für wirklich nicht angebracht. Wenn natürlich eine Mutter hier regelmäßig selten Bedenken hegt, wie einige von uns zu gut wissen. Doch fürs Kind ist das ne zusätzliche Qual. Außerdem möchte der gute Vater ja in dem ehemaligen Elternhaus mitsamt Kind verbleiben, um die Kontinuität fürs Kind zu bewahren. Falls doch wegziehen, dann max. 50km. Das beschäftigt die Mutti noch mit der Fahrerei, so dass ein echtes Wechselmodell (welches sie still und heimlich zu ihrem Vorteil gerade zu installieren versuchte) nicht mehr denkbar ist.
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#41
Würde es strategisch und zum Wohle des Kindes etwas bringen, näher an die KITA zu ziehen?
Aktuell sind es 1 Stunde mit den Öffentlichen und 30 Minuten mit Auto.
KM ist nicht mobil. Ein Wechsel aufgrund Platzmangel ist nicht möglich.
Aber wäre sicherlich aufgrund der Ummeldung ein Promlen oder?

Zusätzlich hat das Kind eine Kur nötig.
Hat hier jemand Erfahrung damit, ob für die Bewilligung ein Empfehlen des Arztes nötig ist?

Was mich noch beschäftigt ist, ob die KM beim JA behaupten kann, es wäre alles Absichtlich gemacht worden und das JA die Möglichkeit hat Steine in den Weg zu legen?
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#42
Umziehen würde ich später, wenn die Schule zu weit weg ist.
Zur Zeit soll fürs Kind keine Neuerungen geben(Wochenendmama ist ok, sonst alles beim Alten)
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#43
Gibt es noch was wo ich außer dem UHV Fakten schaffen kann?
Ich denke, dass die KM nachdem Sie das mit dem UHV erfahren hat, einen Antrag auf ABR stellen wird.
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#44
Solltet ihr noch nicht gänzlich geschieden sein, und da Mutti ja vielleicht StKl III inne hat, könntest du diese StKl einseitig beim FA schon mal auf IV ändern lassen. Nimmt ihr noch etwas an finanziellen Grundlagen. Seid ihr schon geschieden, kannst du mangels erhaltener Unterhaltszahlungen seitens der Ex die Kinderfreibeträge gänzlich zu dir rüberziehen. Geht auf Antrag im Rahmen der Steuererklärung, welche ja bis Juli eh gemacht werden muss.

Wärst du weiblich, würdest du noch Vorwürfe basteln und mit diesen die Akten der Ämter füllen. Ex wäre aggressiv, streite vom Kind, etc. Ich persönlich fände das aber nie fiese Nummer, das wäre für mich ne rote Linie, solang man hierfür die Phantasie spielen lassen müsste.
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#45
Hör endlich auf wegen ABR Antrag Angst zu haben. Der kommt nicht durch, da die Grundlage fehlt.
Geh zu Familienkasse und lasse das Kindergeld auf dein Konto zu überweisen, dass glaube ich haben wir dir vergessen zu sagen.
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#46
KG geht auf mein Konto.
Als Grundlage will sie angeben, dass das unechte WM dem Kind schadet und das RM bei ihr mit dem Kindeswohl im Einklang ist.

Das mit der Steuerklasse habe ich nicht ganz verstanden.
Soll ich meine Steuerklasse auf Steuerklasse 4 ändern?

Eine Frage wäre noch, ob diese Schaffung von Fakten negativ auf mich auswirken kann vor Gericht.
Schliesslich kann die KM Mist erzählen und ihr wisst ja wie schnell alle der KM Glauben schenken.
Sachen wie, damit war ich nicht einverstanden, ich wollte immer, dass das Kind bei mir wohnt, der KV war aber dagegen ect. Was für Erfahrungen habt ihr?
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#47
Egal was die Richterin entscheidet, du kannst noch 2 Instanzen höher gehen oder die Termine verschieben = das Kind ist mindestens ein Jahr bei dir und das ist eine sehr stabile Position!
Du hast zu viel Angst, obwohl es rechtlich alles stimmt und so wirst du dein Kind verlieren Sad
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#48
Vergiss das mit der Steuerklasse. Ich hatte nicht gelesen, dass ihr euch letztes Jahr bereits getrennt hattet. Somit wäre das auch ne „Aktion“ für das letzte Jahr gewesen.

Das ABR mag von ihr beantragt werden. Doch du bist derjenige der nur 15 Std/Woche arbeitet, der sich um das Kind kümmern kann. Mit einem Vollzeitjob bei einem / einer Dreijährigem/n ist keine Betreuung im Rahmen eines Residenzmodells gewährleistet. Du kannst und solltest dies irgendwann hervorheben, aber erst dann, wenn es tatsächlich dazu kommen sollte. Bis dahin ... Ruhe bewahren!
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#49
(02-03-2020, 14:45)IPAD3000 schrieb: Vergiss das mit der Steuerklasse. Ich hatte nicht gelesen, dass ihr euch letztes Jahr bereits getrennt hattet. Somit wäre das auch ne „Aktion“ für das letzte Jahr gewesen.

Das ABR mag von ihr beantragt werden. Doch du bist derjenige der nur 15 Std/Woche arbeitet, der sich um das Kind kümmern kann. Mit einem Vollzeitjob bei einem / einer Dreijährigem/n ist keine Betreuung im Rahmen eines Residenzmodells gewährleistet. Du kannst und solltest dies irgendwann hervorheben, aber erst dann, wenn es tatsächlich dazu kommen sollte. Bis dahin ... Ruhe bewahren!

Das war mein Argument beim JA, jedoch wurde gesagt, dass hier die Fremdbedtreuung erhöht werden kann.
Was die Steuerklasse betrifft, so kann ich mir die Steuerklasse 2 holen und die KM bekommt die eins.
So war die Auskuft beim FA.
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#50
mensch free20...hast du meine punkte nicht gelesen und abgearbeitet?

hör doch auf mit der angst, abr - das wird in einem verfahren entschieden als beschluß
mit ewig langer datenerhebung.

beantrag UHV und gut ist, lass deine ex kochen! das kind ist bei dir gemeldet, es hat
umgang mit der mutter, mach dir doch nicht in die hosen - zefix!

bb
netlover
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