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Beistandschaft
#1
Erstmal Hallo hier ins Forum,
ich bin Vater einer zweieinhalbjährigen Tochter mit der Mutter habe ich nie zusammengelebt und dementsprechend kein Sorgerecht.
Mit der Mutter und Ihren Institutionen (Arge etc) liege ich im Dauerstreit.
Vor kurzem hatte ich eine Gerichtsverhandlung um den Umgang mit meiner Tochter zu erreichen der von der KM massiv boykottiert wurde und wird.
Ich hab die Vaterschaft direkt nach der Geburt anerkannt und auch freiwillig einen dynamischen Titel beim JA unterschrieben.
Den Unterhalt für meine Tochter habe ich immer pünktlich und aufgerundet bezahlt!
Da die Mutter umgezogen ist, ist mittlerweile ein anderes JA zuständig um mir eins auszuwischen hat sie jetzt Beistandschaft beantragt obwohl ich wie gesagt immer pünktlich und sogar aufgerundet bezahlt habe.
Ich bin Freiberufler mit geringem Einkommen leider musste ich schon vor zwei Jahren feststellen dass die Behörden davon keine Ahnung haben. Und ich musste mich monatelang mit der Arge rumstreiten bis die mein Einkommen (etwa 1000,- Euro) ungefähr mal richtig anerkannt haben. Das hat mich viel Geld gekostet ich hab die völlig überzogenen Forderungen bezahlt und auch der Anwalt war nicht billig.
Im Grunde hätte ich kein Problem dem JA alles zu schicken da ich ja wirklich Geringverdiener bin, nur habe ich halt die Befürchtung dass der ganze Wahnsinn den ich schon mit der Arge hatte wieder losgeht. Diesen festangestellten Beamtinnen ist ja oftmal nicht klar dass Umsatz nicht gleich Gewinn ist - ich hab da wirklich Sachen und Berechnungen erlebt Ihr würdets mir nicht glauben.
Falls die jetzt wieder einen Mist ausrechnen hätte ich keine Bedenken über einen Anwalt und eventuell Gericht Recht zu bekommen - ich bin wirklich Geringverdiener nur bin ich gerade ziemlich Pleite der Prozess um den Umgang hat mich schon genug gekostet und ich hab einfach keine Lust schon wieder ein paar hundert Euro für einen Anwalt auszugeben nur um mein Einkommen richtig berechnen zu lassen.
Lange Rede kurzer Sinn welche Unterlagen würdet Ihr dem JA geben?
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#2
(04-05-2009, 19:25)snappy schrieb: Mit der Mutter und Ihren Institutionen (Arge etc) liege ich im Dauerstreit.

Das ist Dauer-Normal :-)

(04-05-2009, 19:25)snappy schrieb: Lange Rede kurzer Sinn welche Unterlagen würdet Ihr dem JA geben?

Erst einmal machst du nur Zahlenangaben und schreibst ihnen dein Nettoeinkommen in Euro für den Zeitraum, den sie verlangen (verlangen dürfen sie die letzten drei Jahre, da du selbständig bist). In Prosaform. Dann fragst du höflich, welche Bescheide sie haben wollen. http://www.trennungsfaq.com/ehe.html#details hast du gelesen?

Das ständige Offenlegen und nackt dastehen ist der Dauerzustand für alle Unterhaltspflichtigen. Du bist die nächsten Jahrzehnte eine durchsichtige Person, deren persönlichsten Daten jeder kleinen Hilfsarbeiterin im Jugendamt und anderen Behörden zur Verfügung stehen.
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#3
kurze Antwort: sind die 2 Jahre noch nicht rum - gar keine.
Sind sie rum - auch keine. Bei der Schilderung der Einkommenssituation ist es mir schleierhaft, wieso man es nicht mittels Prozesskostenhilfe auf eine Klage ankommen lässt und einen Anwalt beauftragt.
Mein RA hat in den letzten 12 Monaten rund 200EUR bekommen und mir den Rücken frei gehalten. Das Milchbrötchen von Beistand hat bisher GAR NICHTS bekommen. Ein faires Verhältnis.

Nachtrag: Wieso überhaupt ARGE?
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#4
vorsichtiger,

ich nehme mal an, das die werte Mutter Hartz IV bekommt und die ARGE es vom Vater wiederholen will. Und die lassen sich da nicht lumpen. Teilweise fangen sogar DIE schon an fiktive Einkommen zu unterstellen und man soll das Gegenteil beweisen indem man die gesamten Unterlagen einreichen soll. So will man die 2 Jahresfrist elegant umschiffen.

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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#5
Erstmal danke für die Antworten.
Richtig die werte Mutter bekommt Hartz IV.
Die zwei Jahre müßten rum sein.
Prozesskostenhilfe weiß ich nicht die bekommt man doch nur als Hartz IV Empfänger.
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#6
Nein. PKH bekommt, wer sich einen Rechtstreit nicht leisten kann. Jeder Anwalt und jedes gericht kann darüber aufklären. ODER Google.

Wenn die Mutter ALG 2 bekommt, Du aber den vollen Unterhalt bezahlst, wieso dann die Frage, was Du dem Jugendamt nachweisen sollst? Geht es nun um den Beistand oder um die ARGE ?
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#7
Er kann ja auch den Höchstsatz zahlen, oder?
Live or Die...Make Your Choice
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#8
(05-05-2009, 06:40)vorsichtiger schrieb: PKH bekommt, wer sich einen Rechtstreit nicht leisten kann.

Gleich beim ersten Gespräch mit dem Anwalt die Einkommensunterlagen vorlegen, damit er als erstes prüft, ob Du würdig bist Prozeßkostenbeihilfe zu erhalten.
Legst Du nicht sofort dar, daß Du kein Geld hast, aber seine Dienste in Anspruch nimmst, mußt Du natürlich bezahlen.
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#9
Ich zahl den normalen Satz 200,- Euro.
Es ist diesmal nicht die Arge sondern die Beistandschaft vom JA und offensichtlich haben die noch gar keine Ahnung die haben mir sogar die Unterlagen für Arbeitnehmer geschickt, und das gleich "gegen Zustellungsurkunde" unglaublich teuer da per Kurier völlig unnötig da ich ja immer bezahlt habe, eine unglaubliche Verschwendung von Steuergeldern.
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#10
Hi Snappy,

die wollen mehr! 200,- Euro reichen nicht. Die quetschen alles raus, was geht. Beliebte Argumentation:"Wenn er das freiwillig zahlt, hat es einen Haken, denn kann er auch mehr zahlen." Hoert sich an wie Kino, ist aber leider Realität.

gruss
Live or Die...Make Your Choice
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#11
Tja mag schon sein dass die das versuchen am Ende wird aber wie immer nichts rauskommen außer einer unglaublichen Verschwendung von Steuergeldern plus ne Menge Ärger für mich und Anwaltskosten.
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#12
Hi snappy,

das ist denen egal. Und wie es Dir dabei geht kümmert sie noch weniger.
Tut mir leid, mir geht es genau so. Die Anwälte wollen beschäftigt sein.
Es geht auch um das Kindeswohl, das darfst Du auch nicht vergessen.

gruss
Live or Die...Make Your Choice
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#13
Natürlich geht es mir immer um das Kindeswohl dem JA aber nicht auch wenn die sich das groß auf die Fahne schreiben. Ich denke ich mach das mit der Prozesskostenhilfe damit es so eine richtige Steuerverschwendung wird, wenn man es genau ausrechnet müßte ich nichtmal den Mindestsatz zahlen ich machs aber trotzdem weil mir meine Tochter wichtig ist.
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#14
Ist lustig, ähnelt meiner Situation sehr. Du bist nicht allein!
Live or Die...Make Your Choice
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#15
Immer schön wenn man nicht alleine ist :-). Ich hab denen heute mal einen netten Brief geschrieben kann mich ja dann melden und berichten wie es gelaufen ist.
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#16
Okay hat lange gedauert aber jetzt hab ich den Brief vom JA.
Meine Unterlagen von 2008 liegen noch beim Steuerberater hab ich denen auch geschrieben. Hab denen die Steuerbescheide bzw Aufstellung Einnahme- Überschussrechnung plus meine Ausgaben für Krankenkasse und Rente von 2007,2006,2005 also die letzten drei Jahre geschickt. 2008 ist mit 2005 identisch oder darunter ändert sich auf keinenfall was. Jetzt wollen sie eine Bestätigung meiner monatlichen Einkünfte aus dem Jahr 2008 von meinem Steuerberater (kein Problem ich hab meinen Steuerberater bereits angerufen dass er 2008 fertig machen soll - hätte er sonst erst im August gemacht) und jetzt kommts eine Schätzung meiner voraussichtlichen monatlichen Einkünfte für das Jahr 2009 hakt bei denen völlig die Sicherung dass ist schlicht unmöglich ich hab doch keine Ahnung was für Aufträge und Ausgaben ich dieses Jahr haben werde mal ganz außen vor dass ich ja auch krank werden kann und dann gar nichts verdiene.
Meiner letzter Wissenstand ist auch dass für die Berechnung des Unterhalts bei Selbstständigen immer der Schnitt aus den letzten drei Jahren zählen gibts da was Neues?
Außerdem bin ich mir sehr sicher dass die KA bald in eine andere Stadt ziehen wird um mir den Umgang noch weiter zu erschweren (hab da über Dritte was läuten gehört und würde auch zu Ihr passen) ist dann die alte Beistandschaft dann überhaupt noch gültig wenn die KA in eine anderes Bundesland zieht?
Soll ich den Anwalt einschalten? Würde mir gern die Kosten und Ärger ersparen. PKH kann ich ja nur beantragen wenn die mich verklagen oder?
Okay hab mich entschieden gehe nächste Woche zum Anwalt!
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#17
eine klage wirst du nicht verhindern können. die haben die unterlagen und du hast deines getan. du hast den unterhalt tituliert und mehr geht nicht. lass sie klagen und dann gehst du alleine zum gerichtsprozess hin. das kostet dich ausser zeit und nerven, nichts. die spielen mit dir und versuchen das maximum zu erpressen. das ist leider ein normaler zustand in der deutschen jugendamtsdemokratie. wenn du 1.000 € netto verdienst und 200 € an unterhalt bezahlst, dann bis du praktischerweise finanziell am ende. da das kind noch klein ist, solltest du deine berufliche perspektive genau untersuchen. du gehst langsam in richtung hartzIV, denn wenn du einen umsatzeinbruch hast und die pfänden dich dann, weil du nicht bezahlen kannst, dann bist du sowieso am ende. dieser titel wird dich bei umsatzeinbrüchen töten und du baust unterhaltsschulden auf, die ab einem gewissen zeitpunkt nicht mehr abbezahlbar sind.

bereite dich auf ein desaster vor: kleinere hartzIV-fähige wohnung, so gelegen, dass du alles zu fuss erreichen kannst. versuche dir einen ausgleich zu schaffen, denn dieser psychoterror auf der grundlage der willkür ist nur schwer zu verarbeiten. das jugendamt steht über dem gesetz, die dürfen alles, keiner verliert bei fehlentscheidungen seinen job - du verlierst aber alles.

ist eine beschissene situation und man muss lernen, diese zu akzeptieren. einige unter uns haben sich auf ein leben ohne arbeit gut eingerichtet und nicht arbeiten gehen zu können ist keine schande. machen viele frauen ja genau so Smile

konzentriere dich auf deine hobbys und überlege nüchtern, ob eine selbständige ganztagsarbeit mit einem nettolohn von 800 euro akzeptabel ist.

snappy: kopf hoch! ich habe seit einige jahren die scheisse an den schuhen kleben, andere haben einen strafbefehl mit knast laufen, andere werden gesucht, andere haben unterhaltsschulden in unglaublichen dimensionen .... das leben geht weiter und wie das leben weiter geht, wirst du entscheiden und nicht der beistand vom jugendamt.
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#18
Schicke ihnen doch eine Schätzung. Und zwar eine elend schlechte. Schreib, das dein Geschäft den Bach runtergeht, jammere, fordere Unterhaltsreduktion auf 10 EUR.

Bei Selbständigen gilt der Schnitt der letzten drei Jahre, aber das ist kein Gesetz, sondern steht in der infamen Düsseldorfer Tabelle. Dieser Schwachsinn orientiert sich an Selbständigen wie Ärzten oder Anwälten. Andere Selbständigengruppen gibt es für die hohen Richter ohnehin nicht, man gibt sich nur mit Gutverdienern ab, der Rest soll sich mal bemühen oder seine Selbständigkeit aufgeben wenn sie nicht genug einbringt oder zu unregelmässig.

Prinzipiell solltest du erst einmal allem widersprechen, dich formalen Beurteilungen deiner finanziellen Situation wiedersetzen und individuelle Besonderheiten geltend machen. Behandle die Gegenseite so, wie du behandelt wirst: Lüge wenn es nicht auffliegen wird, benutze alles was zweckdienlich erscheint, lege jeden moralischen Skrupel ab. Sei kreativ und ohne Hemmungen, Prinzip: Der Zweck heiligt die Mittel.

Sollte die Ex mit dem Kind umziehen, wird ein anderes Jugendamt zuständig. Zuständig ist immer das JA am Wohnort des Kindes.
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#19
(05-05-2009, 18:04)snappy schrieb: Natürlich geht es mir immer um das Kindeswohl dem JA aber nicht auch wenn die sich das groß auf die Fahne schreiben. Ich denke ich mach das mit der Prozesskostenhilfe damit es so eine richtige Steuerverschwendung wird, wenn man es genau ausrechnet müßte ich nichtmal den Mindestsatz zahlen ich machs aber trotzdem weil mir meine Tochter wichtig ist.


Hallo snappy,

da bist Du aber ganz schön aus den Wolken gefallen, in letzter Zeit. Etiliche Deiner Blütenträume sind nun zerplatzt.

Big Grin

Wach mal weiter auf, Junge! Du hast es gewagt, da mitzuzeugen, bis Nachwuchs entstanden ist. Mutter und Kind wollen nun möglichst gut und sicher versorgt sein, aber dafür will kein Staat aufkommen. Kindeswohl wird klar beim Jugendamt und bei der Justiz damit übersetzt und praktiziert, daß der Wohlstand der Kindesmutter durch Dein von Dir erarbeitetes oder beschafftes Geld gehoben und gesichert wird. DU und niemand sonst ist Feindbild des Jugendamtes und solcher staatlicher Behörden wie ARGE oder Gericht. Dies mußt Du bitte einfach nur kapieren.

Wink

Wie es Dir geht, was aus Dir wird, dies kümmert diesen Behördenstadl genauso viel, wie es jene Exe kümmert, mit der Du zu zeugen wagtest. Sie hat den Vorteil, weiblichen Geschlechtes zu sein. Deshalb wird sie zur Heldin der germanistanischen Nation ernannt, wenn sie sich "ihr Kind" (jawohl!) schnappt, es Dir vorenthält und Dir gegenüber nur noch die Hand aufhält. Tätest Du dasselbe, würde Dich niemand zum Helden der germanistanischen Nation ernennen. Die Polizei würde Dich als kriminellen Kidnapper suchen und finden, Dein Vorstrafenregister würde endlich mal zu einem Eintrag kommen. Das ist doch wahre Demokratie und wahrhaftigste Gleichbehandlung der Geschlechter, oder? Niemand darf aus geschlechtlichen oder anderen Gründen diskriminiert werden, das kennst Du doch aus irgendwelchen Sonntagsreden und Menschenrechtserklärungen sicherlich. Und? Heißt Du "Niemand"? Siehste, auch mit Dir können sie es alle machen!

Tongue

Als bigotter bis ehrbarer und sehr wahrscheinlich auch zuweilen sehr naiver Bürger ist Dir eingetrichtert worden, doch bitte keine Steuergelder zu verschwenden, sondern mit Deinen Steuerzahlungen dem Gemeinwohl zu mehr Blüte zu verhelfen. Die Blüten, die das Gemeinwohl treibt, hast Du bisher offenbar übersehen. Mit Deinen Steuergeldern werden nicht bloß teure Bundeswehreinsätze an irgendwelchen Hörnern von irgendwelchen Kontinenten fernab Buxtehude bezahlt, sondern davon lebt auch die gesamte Frauenlobby mit ihren Frauen-Cafés, ihrer feministischen Partei "Die Frauen", ihren Frauenberatungsstellen, den Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten, den Familienberatungsstellen und all denen, die Deine Exe tagtäglich liebend gerne an kostenlosen Frauentelefonen äh -notrufen darin bestärken, Dich noch besser wie eine Weihnachtsgans auszunehmen. Frausein ist so was wie ein Adelstitel in Germanistan. Du bist Mann, also sei gefälligt Knecht der Püppchen und ihres Beamtenstadls!

Tongue

Oki, Du rennst ja in kein Frauen-Café. Denn dort würden sie Dich ja rausschmeißen, gerne auch mit bulliger Mitwirkung, als sinnvolle Anlage Deiner gezahlten Steuergelder übrigens. Du vertraust ja den ach so neutralen und ach so vertrauenswürdigen staatlichen Einrichtungen, die ja auch so göttlich extra für den Bürger, also für Dich, geschaffen worden sein sollen. Jedenfalls säuselten sie Dir das mal in der Schule vor, als Du noch jeden Schwachsinn irgendwie geglaubt hast.

Big Grin

Nun aber lernst Du die mal richtig kennen. Der Staat hat ja auch eine abwehrende Funktion, wenn es um seine Interessen und die der ihn tragenden Klasse geht. Braucht er Dein Steuergeld, dann holt er es sich. Brauchst Du ihn, um möglichst viel Steuergeld zu erarbeiten, sieht es schon ganz anders aus, denn Dein Wohlergehen ist nicht des Staates Gemeinwohl-Phrase. Du darfst Dich also als Staatsfeind betrachten, denn Deine Exe liegt dem Staat mit Hartz 4 auf der Kasse. Darüber warst Du beim Mitzeugen nicht im klaren? Sorry, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, Du böser krimineller Staatsfeind!

Tongue

Wart's nur ab, die machen Dich jetzt richtig fertig. Cocktail-Detlef nennt dies ganz richtig "Dein Desaster", denn er hat seine Desaster hinter sich und blutet nach wie vor wie wir alle hier daran. Lies mal auf seiner Website! Lesen bildet!

Wink

Und bitte sei mir nicht gram oder böse wegen meiner etwas ironisch klingenden Tonlage hier. Ich bin wirklich kein arrogantes Arschloch, erst recht nicht zu Mitbetroffenen von der allgemeinen Schicksalslage so gut wie aller Aktiven hier in diesem Forum. Ich überspitze nur mal zuweilen, um Dir gedanklich rascher auf die Sprünge zu helfen. Ich selbst habe drei Volldesaster hinter mir und bin immer wieder aufgestanden, also ich würde mich nie für unfehlbar halten. Mittlerweile habe ich als Spätzünder aber das Eine schon mal kapiert: Nie wieder unterschreibe ich einen Trauschein!

Wink

Und Du wirst wie einige andere Leute und ich auch vor die Entscheidung gestellt, wie es weitergehen soll mit Dir ganz persönlich. Denn jeder Mensch, auch Du, hat ein Menschenrecht auf ein selbstbestimmtes (!) Leben in Menschenwürde (!). Oki, das Leben ist ja jedem von uns von den eigenen Erzeugern schon mal geschenkt worden. Als zum Zahleseldasein für anderer Leute Wohlstand Verdammter in Germanistan jedoch, noch dazu beraubt aller Rechte am mitgezeugten Kind, erhebt sich für jeden einzelnen von uns doch die wichtige Frage, inwiefern mein oder dein Leben selbstbestimmt und menschenwürdig verläuft.
Und wenn unsereiner da zur bitteren Erkenntnis kommt, im dauerhaften Vollruin zwangsläufig weiterleben zu müssen, dann ist es nicht weit her mal anzufragen, welche Alternativen es denn gibt, um selbstbestimmt und in Menschenwürde bitte zu leben, dem Unterhalts-Unrechtsregime zu entkommen. Ich nenne dies auch gerne Selbsterhaltungstrieb, was ja ein Grundtrieb und ein sehr gesunder Trieb ist. Der Selbsterhaltungstrieb sollte stärker sein als der vielbeschworene Paarungstrieb! (Sex ist normal, aber die Folgen sind oft pervers... .)
Oki, und wenn Du zu diesem Punkt gelangst, dann wirst Du auch darüber nachdenken, zwangsläufig, ob Du Dich lebenslänglich an dieses Germanistan klammern willst, welches Dir Dein selbstbestimmtes Leben in Menschenwürde nicht ermöglichen will. Wie lange willst Du Dich mit diesem Behördenstadl, jener Exe und irgendwelchen von Dir nie abgesegneten Vorschriften und Regelungen noch herumschlagen? Ist es nicht schade um Deine Schaden nehmende Gesundheit derzeit? Denn, Fakt ist, die machen Dich fertig. Nicht nur gestern, nicht nur heute, nicht nur morgen. Auch übermorgen. Bis so ein Kind ausstudiert hat. Wenn nicht noch länger, denn Du baust einen Berg Unterhaltsschulden auf, sofern Du die Forderungen nicht mehr bedienen kannst. Die verpfuschen Dir Dein Leben. Selbstbestimmung? Menschenwürde? Das gilt in Germanistan nicht mehr für Dich, Du Mitzeugungstäter!

Rolleyes

Allerbeste Grüße in die Runde,
Goddiejens aus Belgistan
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#20
Hallo, sorry dass ich mich solange nicht gemeldet habe, aber die gute Frau vom Jugendamt hatte Urlaub und war danach krank und ich war ehrlich ganz froh dass ich mich dem Thema erstmal nicht beschäftigen musste (ich weiß aufgehoben ist nicht aufgeschoben).
Also vielen Dank für die aufmunterenden und vorbereitenden Worte :-).
Sie wollen jetzt erstmal noch ein paar Bestätigungen von meinem Steuerberater etc.
Ich habe mich entschlossen dass Spiel erstmal mitzumachen, und ich habe auch kein Problem den Regelsatz für meine Tochter zu bezahlen wenn Sie mehr wollen oder ich plötzlich wieder für die Mutter zahlen soll, werde ich dass aber verweigern und es machen wie von Detlef vorgeschlagen ich geh da einfach allein zum Gerichtstermin und spar mir den Anwalt.
Ich weiß selber dass mein Verdienst für eine selbständige Tätigkeit ein Witz ist, mir macht mein Beruf aber sehr viel Spaß er läßt mir viele Freiheiten und ich bin es gewohnt mit wenig Geld auszukommen. Für kein Geld der Welt möchte ich festangestellt sein.
Also nochmal vielen Dank!
Ich halt Euch auf dem laufenden.
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