Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Sorgerechtsreform, der nächste Anlauf
#1
Die Erhöhungen der Düsseldorfer Tabelle kommen pünktlich wie ein Uhrwerk seit 60 Jahren. Die gemeinsame Sorge für beide Eltern wird seit der Katastrophe von 1977 Jahr für Jahr verschleppt. Vielleicht klappts in ein paar Jahren, wieder mal gab es Empfehlungen einer "Arbeitsgruppe": https://www.welt.de/politik/deutschland/...reuen.html
Zitieren
#2
Das ist nur ein Versuch, die eigentlich notwendigen Anpassungen zu verzögern.

„Der Kindeswille sei dabei bei allen gerichtlichen Entscheidungen entsprechend dem Alter und der persönlichen Reife des Kindes zu berücksichtigen.“

Es bleibt bei den Einzelfall-Entscheidungen und darüber hinaus ist der Wille des Kindes zentral - auch ein von Mama manipulierter Wille ist für den Richter ausreichend.

Der Status Quo wird also für die nächste Legislaturperiode konserviert.

Ich wundere mich eigentlich nur noch, dass die AfD nicht erkennt, welches Potenzial sie hätte, wenn sie für ein modernes Familienrecht stehen würde.
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
Zitieren
#3
Klar, da hast du recht. Ich denke, der zu erwartende grösste Schritt ist eben die gemeinsame Sorge für die Eltern, die seit 1977 bis heute verzögert wird. Und das Lied vom Einzelfall werden die Juristen noch singen, wenn sie selber an der Wand stehen.
Zitieren
#4
Muss man erst in die AFD eintreten, um denen einen praktikablen Vorschlag zur Gestaltung eines gerechten Familienrechts zu machen?
Gibt es bei der AFD keine Betroffenen, die selbst sachkundig genug sind?
Bibel, Jesus Sirach 8.1

Zitieren
#5
Die Familienpartei hatte das schon vor 15 Jahren im Programm und gewählt hat sie trotzdem keiner. Ich würde da jetzt kein Parteienthema draus machen, wie sehr die Parteien oberhalb der Splitterparteigrösse allesamt gnadenlos im Familienrecht versagt haben, wissen wir und wurde auch schon längst bis zum Anschlag diskutiert.
Zitieren
#6
Ein paar weitere Informationen: Es gibt ein Thesenpapier mit 50 Thesen zum Kindschaftsrecht, das "dringend einer grundlegenden Reform" bedürfe. Genannt werden unter anderem:
  • Die elterliche Sorge soll den rechtlichen Eltern eines Kindes von Anfang an gemeinsam zustehen.
  • Die elterliche Sorge soll nicht mehr entzogen werden können. Elternkonflikte sollen durch Regelung der Ausübung der elterlichen Sorge entschieden werden. Dies gilt insbesondere auch für die Betreuung des Kindes.
  • Es soll kein gesetzliches Leitbild für ein bestimmtes Betreuungsmodell eingeführt werden. Vielmehr sollen alle Betreuungsformen bis hin zum Wechselmodell im Rahmen einer am Kindeswohl orientierten Einzelfallentscheidung angeordnet werden können.
  • Einer Sonderregelung für das Wechselmodell bedarf es deshalb nicht.
  • Es kann, wenn es dem Kindeswohl am besten entspricht, wie jede andere Betreuungsform folglich auch gegen den Willen eines Elternteils angeordnet werden.
  • Der Willen des betroffenen Kindes soll eine größere Rolle bei der Betreuung spielen
    Die elterliche Verantwortung soll gestärkt und einvernehmliche Lösungen sollen erleichtert werden.
Hier die Mitglieder dieser Arbeitsgruppe:  https://www.bmjv.de/SharedDocs/Artikel/D...recht.html
Es sind ganz oder fast ganz Juristen. Eines wird also ganz sicher nicht dabei herauskommen: Familienverhältnisse zu normalisieren statt die bis ins absurde gesteigerten Verrechtlichung beizubehalten.

Das Thesenpapier im Volltext: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads...onFile&v=1

Ein paar Presseartikel basierend auf einer AFP-Meldung gibts es auch, z.B. https://www.tagesspiegel.de/politik/sorg...68032.html

Soweit ich das Thesenpapier durchgegangen bin, sind darin folgende Punkte wichtig:

Die rechtliche Elternschaft begründet das Sorgerecht. Aus den sechs unterschiedlichen Väterstufen zwischen Verheiratetem Vater bis zum Samenspender hinunter in allen Abstufungen könnten damit fünf werden. Kein Wort über die Probleme des Sorgerechtsbegriffs in anderen Rechtgebieten, z.B. Irrelevanz der elterlichen Sorge bei einem ertrotztem Umzug.

"Betreuung" kann alles oder nichts sein. Alles Einzelfall in extremo. Kein Wort über eine veränderte Durchsetzung von ignorierten Betreuungszeiten.

Mediation: Alles freiwillig, kann, könnte, sollte, würde. Im Grund alles, wie es schon theoretisch ist aber nie in der Realität ankam. Man kann die grosse Furcht der Arbeitsgruppenjuristen mit Händen greifen, die lukrativen Gerichtsvorgänge mit ihren teuren Kindeswohl-Laien und irre teuren Gutachten ja nicht in Frage zu stellen. Lösungen wie in Norwegen, wo die Gerichte Zugangsschwellen haben sind hier undenkbar. Zahlen wird alles wie üblich der Vater. Punkt lautet "Mediationskostenhilfe sollte eingeführt werden" und wurde von den Juristen in Abstimmung abgelehnt. Um das Unterhaltsrecht ging es nicht. Wie das beispielsweise durch ein Wechselmodell angepasst werden muss, darüber schweigen im Walde.

Der Kindeswille steht ganz vorne. Das wird wohl die bewählte Manipulationstaktik bindungsintoleranter Eltern zusätzlich befeuern. Damit die Verfahren noch lukrativer und komplexer werden, sollen jetzt noch die Kinder selber ein Antragsrecht bekommen. Allerdings erst ab 14 - da war auch jetzt schon mehr was gegen den erklärten Willen der Kinder zu machen.

Ich würde mal einen Pluspunkt für den Vorschlag der gemeinsamen Sorge vergeben, die seit 42 Jahren eine schwelende Wunde bei getrennten Eltern ist und wo wir die üblichen 25 Jahre Verzögerung gegenüber weiter entwickelten europäischen Nachbarn bald erreicht haben.

Einen dicken Minuspunkt gibt es für die Ausklammerung der Durchsetzung und Realisierung von Punkten in Betreuung und Sorge, die bisher schon nicht durchgesetzt werden oder einfach ignoriert wie das Sorgerecht in anderen Rechtsgebieten.

Einen weiteren Minuspunkt für den dritten Versuch, Mediationen "irgendwie" zu installieren aber ja nicht mit Auswirkungen und ja nicht am heiligen Juristengericht kratzend. Auch beim Geld: Verfahrenskostenhilfe für die Gerichtsjuristen immer, Geld für Mediation nie.

Ein Minuspunkt für die blosse Umdefinierung von Begriffen, das hat zwar Tradition im deutschen Familienrecht aber die Umetikettierungen waren immer nur Etikettenschwindeleien. So lügt sich der ganze Haufen z.B. durch den Kindeswohlbegriff hindurch um Eigeninteressen damit zu verdecken und ignoriert dabei, dass der sehr wohl wissenschaftlich fundierten (!) Inhalt hat, z.B. durch das Kimiss-Projekt https://www.kimiss.uni-tuebingen.de/index.html
Zitieren
#7
Solange man um die Kernprobleme herumdiskutiert, ohne sie auch nur zu nennen, ändert sich nichts:
1. Zuteilung der Obhut an die Mütter in fast allen Fällen
2. Umgangsverweigernde Mütter
3. Einseitige Verteilung der Lasten auf den Vater
Wenn man die Situation ändern will, muss man auch die Mütter Sanktionieren, wenn sie nicht funktionieren. ZB. mit dem Entzug von Geld und Rechten. Aber bis man soweit ist und die heilige Kuh anfast, die das Geld in die Kassen nutzloser Anwälte und Sozialarbeiter spült, werden wohl noch Jahre vergehen.
https://t.me/GenderFukc
Zitieren
#8
Zitat:Aber bis man soweit ist und die heilige Kuh anfast, die das Geld in die Kassen nutzloser Anwälte und Sozialarbeiter spült, werden wohl noch Jahre vergehen.

Das wird NIE passieren. Die heiligen Kühe haben längst alle mit dem „Kindeswohl“ befassten Einrichtungen gefühlt zu 95% besetzt, sich im hohen Maße in die Politik hineingedrängelt und werden irgendwann die Macht in unserem Land völlig übernehmen. Erinnert mich an „Planet der Affen“ ...
Zitieren
#9
Seit der Staatsgründung wurde es mit jeder Reform sogar schlimmer. Endlos wurden neue Verfahrensbeteiligte erfunden, Anwaltspflichten ausgeweitet, Regelung so konstruiert dass Gerichtsverfahren inflationär anwachsen. Gerade auch beim Sorgerecht, um das es jetzt wieder geht.

Die Juristen werden das niemals zurückdrehen. Die meisten Politiker auch nicht, denn sie sind Juristen. Da kann man genausogut Kröten fragen, ob man den Sumpf trockenlegen soll...
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste