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Titel Schulden Denkfehler
#1
Habe ich ein Denkfehler ?

Man tituliert den mindestunterhalt bis zum 18. Lebensjahr. Zahlt nie oder kaum ! Keine Zinsen u.s.w . Später (nach dem 18. Lebensjahr) versucht das Bafög, Sozial oder Arbeitsamt an Zahlungen f. das Kind zu kommen.

Hat man duch die "Schulden" nicht einen Mehrwert ? Man ist zum 18 Lebensjahr des Kindes soweit verschuldet das die anderen doch gar kein Geld bekommen...also auch kein neuer Titel, normaler Pfändungsfreibetrag u.s.w

Hat jemand Erfahrung...
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#2
Du willst dir deine Unterhaltschulden einkommensmindernd anrechnen, damit du bei Unterhalt weniger zahlen musst?
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#3
(19-06-2019, 19:29)p__ schrieb: Du willst dir deine Unterhaltschulden einkommensmindernd anrechnen, damit du bei Unterhalt weniger zahlen musst?

Ja...aber erst mit 18 vorher dürfte das nicht möglich sein. Rückständiger Unterhalt !...
Vom Bafög, Jobcenter u.s.w steht in den Formularen immer Schulden....
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#4
Ja, aber du bedienst die Schulden doch gar nicht?
Und wenn du das tust und der unwahrscheinliche Fall passiert dass man dir das anrechnet, dann liegt dein Gewinn bei Null. Ältere Unterhaltsschulden bezahlen statt neueren Unterhalt, wo ist da der Witz?
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#5
(19-06-2019, 21:46)p__ schrieb: Ältere Unterhaltsschulden bezahlen statt neueren Unterhalt, wo ist da der Witz?

Vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt...Du bezahlst ab dem 18 Lebensjahr die rückständigen Schulden bekommst aber keinen neuen Titel oder ähnliches aufgedrückt.

Hätte den Vorteil das Du nicht nach 850d zpo gepfändest wird und kein neuer Titel im Umlauf ist. Bei Schulden gibst Du einfach als Bsp 20.000 Euro ein.

War nur so ne Idee...
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