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Angst vor Unterhaltsvorschusskasse
#1
Hallo aus Amerika,

Ich lese schon seit längerem hier im Forum mit und brauche dringend Hilfe.
Ich bin eine Frau (42) und war bis vor kurzem Alleinerziehend. Vater der Kinder hat Super Gehalt und auch immer
Unterhalt bezahlt. Umgangsregelung gab es nie. Meine Kinder konnten jederzeit ihren Vater besuchen. Meine Grosse ist 19 und
lebt in einer eigenen Wohnung. Der Papa zahlt, weil ich auf 0 gerechnet wurde.

Vor 4 Jahren lernte ich meine grosse Liebe kennen. Er lebt in Amerika. Es wurde ein K1 Visum genehmigt und seit 6.10. 2018
lebe ich in den USA. Kinder 13,19 wurden gefragt, wollten aber nicht mit. Sie lieben ja Papa und Mama. Somit hat der Papa nun
die 13 jährige Tochter.

Ich habe dann am 17.10.2018 meinen Mann geheiratet. Konnte auch nicht noch Jahre warten, weil er Prostatakrebs mit
Methastasen in den Knochen hat. Nun kam auch recht flott der 1. Brief von der UHV Kasse zwecks Einkommensauskunft.
Habe das Formular nicht ausgefüllt, sondern in Text Form geantwortet.

Jetzige Situation ist, ich habe keine Arbeitserlaubnis, kein Einkommen, kein eigenes Konto, keine Krankenversicherung, keine SSN Nummer.
Also gar nichts. Mein Mann hat ca. 2300$ Netto. Miete allein ist schon 965$, dann Auto und hohe Kosten wegen Krebsbehandlung.
Er weigert sich irgendwelche Unterlagen oder Angaben and die UHS Kasse zu leisten.

Meine berufliche Vergangenheit ist leider recht mager. Bestand die letzten 20 Jahe aus Erziehungsjahren, 5 Jahre Halbtagsjob Supermarktkasse (Zeitarbeit) und 18 Monate Halbtagsjob als Putzfrau. 5 Jahre am Stück Hartz4 inklusive Therapie wegen Sozialphobie. Deshalb auch meine Angst vor allem, besonderst vor deutschen Behörden.

Meine Frage ist, was kommt als nächstes auf mich zu ? Unterhaltstitel gibt es noch nicht. Wie wird die UHV Kasse weiter vorgehen ? Werde ich angezeigt, weil ich jetzt im Ausland lebe und keinen Unterhalt zahlen kann ? Aus was für Bausteinen wird mir nun fiktives Einkommen errechnet ?

Sorry für so langen Text. Ich schreibe zum 1. mal in einem Forum. Hoffe jemand kann mir helfen. Ich kann vor Angst keine Nacht mehr schlafen.
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#2
Das 19jährige Kind ist bei der Unterhaltsvorschusskasse draussen und im Moment irrelevant. Für das 13jährige Kind wird sicherlich Mindestunterhalt verlangt werden. Ich denke, der wird auch durchgesetzt. Rechtlich kein Problem. Unterhaltspflicht geht vor "in die Armut umziehen", wie man dir sagen wird.

Zahlen kannst du natürlich trotzdem nicht. Es laufen also Schulden auf. Die können auch in den USA vollstreckt werden, aber nach Grenzen und Recht deines Wohnorts. Die US-Bundesstaaten unterscheiden sich da, wie das in deinem Staat ist kannst du sicher leicht recherchieren. Angeraten wäre, sich pfändungsfest zu machen.

Grundsätzlich sind die Möglichkeiten zwischen USA und Deutschland bezüglich Unterhalt sehr gut ausgebaut. Seit US-Soldaten in Deutschland sind mit einigen "Hinterlassenschaften" wurde der Rückgriff schon vor vielen Jahren vereinfacht. Ob der Pflichtige nun Frau oder Mann ist, spielt in den Abkommen keine Rolle.
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#3
Am besten kommst Du zurück nach Deutschland, suchst Dir einen Hauptjob mit Zusatzverdienst am Wochenende. Damit Du ordentlich Unterhalt zahlen kannst. Es geht schliesslich um das Kindeswohl.
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#4
Nun gut, das Amt wird erstmal einen Unterhaltstitel von dir abfordern, anhand der von dir gemachten Angaben. Demnach hast du nach dt. Recht Anspruch auf Familienunterhalt, dir wird dein Selbstbehalt (880 Euro) nochmal um mindestens 10% gekürzt, da du mutmaßlich den Haushalt schmeißt. Zudem nochmals rund 20% aus Synergieeffekten aus dem gemeinsamen Zusammenleben mit deinem Mann. Bleibt rund 700 Euro Selbstbehalt.  

Nach dt. Recht hast du Anspruch auf Familienunterhalt 3/7 des Einkommens deines Mannes. Also 1200 Euro ungefähr. In der Differenz zu deinem Selbstbehalt bist du mit rund 500 Euro Leistungsfähig. 

Dir wird man nicht abverlangen können, zu arbeiten, da du keine Arbeitserlaubnis hast. Ein Umzug nach Deutschland kann ebenfalls niemand von dir verlangen, da du in einer verfestigten Ehe lebst. 

So, das war nach dt. Recht.

Frage: Sieht das amerikanische Recht Familienunterhalt überhaupt vor? Kläre das bitte, denn wenn nicht, kann dir ein dt. Gericht solche Ansprüche nicht unterstellen. Sieht das amerikanische Recht ein Auskunftsrecht von deiner Seite ggü. deinem Mann vor? Wenn nicht, kann dir kein dt. Gericht abverlangen, Auskunft über das Einkommen deines Mannes zu geben, da die Rechtsgrundlage fehlen würde.

Und ruhig Blut wg. Vollstreckungen. Die lohnen sich auch für dt. Behörden erst ab Größenordnung > 4.000 Euro. Wenn nach amerikanischem Recht möglich, macht einen Ehevertrag mkt Gütertrennung, listet sämtliches Vermögen, jeden Einrichtungsgegenstand als Eigentum deines Mannes auf. Kommt tatsächlich ein Gerichtsvollziehet, kann er nur deine Sachen pfönden, und du mit dem Ehevertrag nachweisen, das du mittellos bist. Danach könnte Ruhe einkehren, denn Vollstreckungen von hier in den Usa sind kostspielig. Klärt das Erbe, damit dies nicht ggf. später Opfer einer Vollstreckung wird.

Viel Erfolg
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#5
(28-02-2019, 19:27)Tiffy schrieb: Sie lieben ja Papa und Mama. Somit hat der Papa nun
die 13 jährige Tochter.

Was ich nicht verstehe:

Wieso kommt das Amt überhaupt auf Dich zu? Hätte es nicht die Möglichkeit gegeben, sich mit dem Vater ohne Einschaltung des Amts zu einigen?

Simon II
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#6
Danke für die Antworten. Ich bin keine dieser fiesen und gierigen Frauen. Der Vater hat viele Jahre bei sehr guten Verdienst nur 92 Euro pro Kind bezahlt, weil ich nie neu berechnen lassen habe. Am Ende hat das nette Jobcenter uns dazu gezwungen. Ich fand den Unterhalt laut DDT schon immer viel zu hoch. Ich weiss was Kinder kosten und definitiv keine 850,00 Euro + KG.
Der Vater ist in meinem Fall ein egoistischer berechnender Mensch. War gern und oft bei der AWO um kund zu tun das er der Bessere ist und der kleinen mehr bieten kann. Die grosse hat ihn nicht wirklich interessiert.
Er hat mir schon vor der Abreise gesagt, das er sich auf meine Schulden freut, also keine Chance auf Einigung.
Ich will mich nicht vor Zahlungen drücken sondern bin zur Zeit in der Status Anpassung, deshalb keine Arbeitserlaubnis.
Mein Ehemann gibt mir 50$ Taschengeld. Mehr geht nicht, da Arztkosten auch bezahlt werden müssen.
Ich hätte meine Kinder gern mitgenommen, aber in D sind ihre Freunde und ihr Umfeld. Nur weil ich den Vater nicht mag, hab ich nicht das
Recht ihm die Kinder wegzunehmen.

Ich lebe im State NY und habe mich nicht arm gemacht, sondern aus Liebe jemand geheiratet und nun sitzt ich hier ohne irgendwas.
Ich kann Euch Männer echt verstehen.
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#7
Dein Mann muss dir nur alle zwei Jahre nach dt. Recht Auskunft über sein Einkommen erteilen. Soweit er dieses tut, ist er nicht verpflichtet dies mit Belegen zu beweisen. Er darf Kosten für erhöhten Behandlungsbedarf ebenso abziehen, wie Krankenversicherung, Altersvorsorge, Berufsbedingte Aufwendungen, aber nicht die Miete. Seht zu das er nahe an ein verbleibenden Betrag von 1.300 Euro herankommt. Denn das ist sein Selbstbehalt dir gegenüber. Dann schuldet er dir keinen Familienunterhalt, und da du nachweislich keine Arbeitserlaubnis hast, wirst du theoretisch leistungsunfähig zum Kindesunterhalt. Und merke: DU kannst nichts dafür, wenn ER sich versehentlich verrechnet. 

Hut ab übrigens, deine Einstellung gefällt mir. Leider wandern solche Frauen wohl alle aus, hier in D nicht mehr zu finden...
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#8
(01-03-2019, 01:34)Tiffy schrieb: Der Vater ist in meinem Fall ein egoistischer berechnender Mensch.

Löse dich davon. In deutschen Klima der Unterhaltsmaximierung und der kräftig vom Staat gelieferten Munition für Streit ist das üblich und die Regel. Wichtiger ist der Punkt, dass du nun sehr weit vom kleineren Kind weg bist, der Abschied von einem Elternteil kann nicht gut fürs Kind sein. Ich hoffe, ihr schafft es über Ferienaufenthalte einen Kontakt zu behalten, auch wenn der Alltag unwiderruflich vobei ist.

Aber nochmal zu Auskunft und Unterhalt. Da ist vieles nicht so klar wie es oft geschrieben wird. Es gibt zwar dieses wie üblich missglückte BGH-Urteil XII ZR 124/08 über die Auskunft vom nichtverwandten Ehegatten bei Unterhaltsforderungen des Kindes und der BGH versucht juristentypisch mit aller Gewalt ein Recht herbeizutricksen wo es das BGB nun mal einfach nicht vorsieht, aber in der Praxis erreicht das wenig Relevanz.

Diese Auskunft ist tatsächlich wertlos. Von Unterhaltsinteresse ist nur ein Taschengeld, das der neue Partner eventuell schuldet. Dieser Anspruch ist aber sehr gering und überschreitet selbst bei Gutverdienern selten eine unterhaltsrelevante Schwelle. Der Taschengeldanspruch beläuft sich auf 5 bis 7 Prozent des Nettoeinkommens des unterhaltspflichtigen Ehegatten.

Und wie schon geschrieben, wenn im Staat New York kein wechselseitiger Auskunftsanspruch unter Ehegatten existiert und kein Taschengeldanspruch, dann ist sowieso alles gegessen.

Aber das muss euch ein deutscher Richter anerkennen, wenn dich die Unterhaltsvorschusskasse verklagt. Leicht wird das so oder so nicht, du brauchst einen Anwalt, wenn du kein Versäumnisurteil in Kauf nimmst. Welche Chancen hast du denn, bald eine Arbeitserlaubnis zu bekommen? Bei einem kranken Ehemann, sehr hoher Miete und drohenden Kosten einer Rechtsverteidigung wird es essentiell sein, bald selbst etwas zu verdienen.
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#9
Danke für all die gute Info's.
Ich werde in ein paar Monaten eine Arbeitserlaubnis bekommen. Auch in Ami Land sind Behörden nur schnell, wenn die was wollen, ansonsten ein heisser Kaffee auf dem Tisch und take it easy.
Da ich auch keine Travel Advance Parole habe, kann ich zur Zeit nicht nach Deutschland. Sollte also die UHV Kasse mich verklagen, könnte ich gar nicht vor Gericht erscheinen. Erst ab Sommer möglich. Ich kenne leider nicht die Zeitspanne von der Einkunfstauskunft bis zur Gerichtsverhandlung.
Mein Ehemann denkt gar nicht daran mit einer deutschen Behörde zu kommunizieren. Die 50$ Taschengeld werde ich jedenfalls geben, muss aber erstmal auf Antwort warten.
Deutsche Behörden sind echt das Allerletzte. Nur Drohungen, unter Druck setzten und unverschämte Schreiben.
Jede Frau die jammert das der Unterhalt zu gering ist lügt. Meine Kinder haben mich trauriger weise all die Jahre finanziert, da mein eigenes Einkommen niedriger war, als Unterhal + KG. Da ist doch kein Ansporn da zu arbeiten.
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#10
Nicht persönlich kommen zu können ist kein Hinderungsgrund für eine Klage gegen dich. Anwaltspflicht herrscht sowieso, da kann der Richter auch dich oder eben deinen anwaltlichen Vertreter laden.
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#11
Im Juli bin ich in Germany, weil meine Grosse Abi Ball hat. Wenn bis dahin nichts vom Gericht gekommen ist, wäre es da nicht besser, wenn ich zum JA gehe und dort was errechnen lasse ?
Anwaltspflicht ist schon niedlich, weil ich von hier aus kaum was machen kann und ausserdem welcher Anwalt vertritt einen mittellosen Deutschen der in den USA wohnt ?
Flug nach D wird ja mit Ehemanns Kreditkarte bezahlt. Das Schulden machen mit Kreditkarten ist hier sowas von normal.
Meine Devise ist immer " Nur Bares ist wahres "
Die UHV will seit Oktober 2018 monatlich 282 Euro zurück. Ich werde spätestens ab August 2019 Arbeit haben und zahlen.
Damit hab ich dann 2820 Euro Miese oder ist meine Rechnung falsch ?
Hab hier schon vieles gelesen und bin echt schockiert was manche Männer schon an Schulden haben. Das ist so unfair.
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#12
UHV Schulden laufen nur auf, wenn du nachweislich leistungsfähig gewesen wärst, was hier nicht der Fall ist. Also brauchst du dir da keine Gedanken machen.
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#13
(02-03-2019, 02:14)Surajin schrieb: UHV Schulden laufen nur auf, wenn du nachweislich leistungsfähig gewesen wärst, was hier nicht der Fall ist. Also brauchst du dir da keine Gedanken machen.

Haha, guter Witz.

Fiktives Einkommen heißt das Zauberwort, ansonsten hätte ich auch keine Rückstände bei der UHV-Kasse.
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#14
Fiktives Einkommen, wenn nachweislich keine Arbeitserlaunbis vorliegt. Ich habe extra noch geschrieben nachweislich Leistungsfähig. Wenn du schon eine einzige Zeile zitierst, dann lese doch wenigstens was drin steht.

Wenn du Rückstände bei der UHV hast, dann warst du wohl (auch wenn es nur fiktiv ist) leistungsfähig. Das Verbot zu Arbeiten schließt das ja dann wohl aus.
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#15
(01-03-2019, 18:34)Tiffy schrieb: Die UHV will seit Oktober 2018 monatlich 282 Euro zurück.

Ob bisher Schulden entstanden sind, ist noch nicht entschieden. Schulden entstehen, wenn
1. Ab dem Zeitpunkt, an dem eine Forderung des Berechtigten oder seines Vertreters existiert (was bei dir wohl der Fall ist) und
2. diese Forderung irgendwann durch ein Anerkenntnis von dir oder durch einen Gerichtsbeschluss bestätigt ist.

Punkt 2 ist noch nicht der Fall, so dass im Moment keine vollstreckbaren Schulden da sind. Punkt 2 könnte aber noch Realität werden. Du könntest auf Unterhalt verklagt werden und vor Gericht verlieren. Oder gewinnen. Ein Richter kann in so gut wie jedem Szenario auf unterhaltspflichtig oder nicht unterhaltspflichtig beschliessen.

Deshalb ist es immer günstig, wenn du eine zweite Linie einziehst und dich für den Fall der Fälle informierst, welche Realitäten im Staat New York bei Vollstreckungen gelten. Was und wie wird gepfändet? Gibt es Risiken für deinen Mann? Manche Länder kennen so eine Art Errungenschaftsgemeinschaft, so dass ab einer Heirat pfändbares Gemeinschaftsgut entsteht. Könnte eine Pfändung die Arbeitserlaubnis stören?
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#16
Vielen Dank für die Antworten.
Mein Status hier ist seit 5 Monaten warten auf EAD Karte. Damit kann man arbeiten und auch mal das Land verlassen. Mit der Greencard dauert es zur Zeit 22 Monate.
Eine Pfändung wird bei der Greencard nicht so toll aussehen glaub ich. Da mein Mann auf Grund seiner Krankheit schon einen Discount für Medical hat, wird da auch nichts zu holen sein.
UHV Kasse wollte von mir Rückwirkend Einkommensauskunft der letzten 3 Jahre. Riecht also nach fiktiven Einkommen.
Bei der Frau hab ich es sowieso verschissen, da kein Formular ausgefüllt. Meine 3 Jahre Jobcenterbescheide hab ich doch glatt vergessen mit nach Amerika zu nehmen, somit muss Frau Bearbeiterin sich die selber vom Jobcenter holen.
Werden meine Kinder da rausgerechnet ? Ich war bis Sep. 2018 ja in einer BG und das Einkommen der Kinder (Unterhat, KG) steht ja auf allen Bescheiden. Mein 18h Putze Job hat mir 590 Euro beschert.

Es gibt ja soviel Gesetze und Bestimmungen in D, da kann man schon das gruseln kriegen. Wenigstens kostet hier eine Schachtel Zigaretten nur 2$ bei den Indianern und die Niagara Wasserfälle sind um die Ecke Smile
Schönes Wochenende an Euch alle !!!
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#17
Vor einigen Jahren war die Frage hier schon einmal im Forum.
Meine mich erinnern zu können, dass es in den USA 2 Bundesstaaten gibt, die die Unterhaltspflichtverletzung im Ausland nicht verfolgen.
Aber frage mich nicht, welche das sind, ich weiß es nicht mehr.
Du mußt mal hier suchen, so weit das möglich ist, war aber vor einigen Jahren hier mal ein totaler Datenverlust, gele P ?
Weiß nicht ob das davor war.
Zudem ist es normal schwierig so einfach jemanden in den USA zu finden, da es keine Meldepflicht gibt.
Umziehen ?
Wenn alle Rechnungen auf deinen derzeitigen Mann laufen, bist du so gut wie unsichtbar.
In Frankreich ist das nämlich ähnlich und in einigen anderen Staaten Europas auch.

Wie die Greencard in die ganze Sache mit reinspielt, dazu kann ich halt nichts sagen, keine Ahnung.
neuleben
----------------
Nur noch geringe, keine staatliche Rente ? Dann braucht Deutschland auch keine Kinder mehr, BASTA !
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#18
Das steht doch überall und auch im Forum. Suchfunktion. Ich habe angenommen, das wäre Tiffy längst bekannt. Die USA sind selbstverständlich durch das Auslandsunterhaltsgesetz mit Deutschland verbunden, Deutschland ist in das System so eingebunden wie die US-Bundesstaaten untereinander, also sehr eng. Speziell die US-Staaten New York, New Jersey, Pennsylvania und Connecticut haben alle eine Gegenseitigkeit zum deutschen Gesetz erklärt.

Dann gibts noch das Haager Unterhaltsübereinkommen von 2007. Die USA sind Vertragsstaat. Hier sind die Formulare: https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen..._node.html

Glaub mir, an einer angeblich schweren Durchsetzung gegen den Pflichtigen in den USA wird es nicht hängen. Darauf darf man keinesfalls setzen und sich deshalb sicher wähnen. Die Musik spielt ganz woanders.
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#19
Ich bin ja nicht abgehauen oder will mich vor irgendwas drücken. Die haben ja auch meine Adresse.
Mir geht es ja um die Zeit ohne Arbeitserlaubnis.
Wenn ich in D geblieben wäre, hätte ich meine Kinder noch bei mir.
Mein Mann weigert sich als US Bürger einer deutschen UHV Kasse irgendetwas zu geben. Amerikaner sind sehr stur bei sowas.
Da das Wetter hier echt mies ist, kommt warscheinlich Florida als nächste Adresse Smile

Bei der Bearbeiterin bin ich unten durch. Hab nie was unterschrieben, aber Auskunft erteilt.
Ich kann halt nur warten was als nächstes kommt.
Arbeitserlaubnis = Job = Bezahlung.
Unter der Hand darf ich nicht arbeiten, dann verlier ich den Aufenthaltsstatus für immer.

Das es keine Meldepflicht gibt, gilt nur für amerikanische Staatsbürger. Ich muss mich bei USCIS ummelden, wenn ich zB. nach Florida ziehe.

Hab hier nicht mal ein Konto. Kein Arbeitgeber, kein gar nichts. Wo wollen die bitte pfänden ?
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#20
Zitat:Wo wollen die bitte pfänden ?

Im Gemeinschaftsgut, wenn ihr eine Errungenschaftsgemeinschaft hättet. Die gibt es tatsächlich in einigen Bundesstaaten, wenn man nichts anderes vereinbart.
Der Schaden einer Pfändung muss nicht in weggepfändetem Geld liegen. Fruchtlose Pfändungen führen vielleicht zu einem "offiziell pleite" Stempel, in Deutschland passiert das nach der Vermögensauskunft. Und der kann vielleicht andere Probleme verursachen. Da landet man in Datenbanken, aus denen sich Staat, Vermieter, Banken, Kreditkartenfirmen etc. bedienen.

Ich habe keine Ahnung, ob und was in NY eintreten kann, sondern möchte dazu aufrufen, einfach mal alle solche Möglichkeiten abzuchecken im Rahmen der üblichen Risikominderung als Unterhaltspflichtiger. Das ist besser wie nur abzuwarten und hoffen. So stabil ist deine Situation nicht, dass dir unerwartete Stösse nichts anhaben können.
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#21
Ab wann oder in ca. wievielen Wochen droht ungefähr eine Pfändung ?
Ich brauch leider nur etwas Zeit wegen der Arbeitserlaubnis.

Ausser Einkommensnachweise (die beim Jobcenter liegen) zurücksenden war bis jetzt nichts weiter.
Hab noch keine Schuld anerkannt und Titel gibt es noch nicht.
Das war vor 2 Wochen.

Die Schulden machen mir keine Angst, weil ich schon mal eine OTTO Rechnung von über 3000 Euro in Raten zurück gezahlt habe.
Zur Zeit stehe ich ca. mit 1692 Euro bei der UHV Kasse im Minus.

Ich dachte immer ich bin schlau, da ich Jahre lang Hartz 4 überlebt und auch verstanden habe Smile
In 4,5 Jahren ohne Arbeit musste ich nie eine Massnahme oder doof Bewerbungstraining machen. Da hat man es als Frau leicht, traurig gucken, denen die Worte im Mund umdrehen und als Sieger den Raum verlassen.
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#22
(03-03-2019, 01:42)Tiffy schrieb: Ab wann oder in ca. wievielen Wochen droht ungefähr eine Pfändung ?
Ich brauch leider nur etwas Zeit wegen der Arbeitserlaubnis.

Ausser Einkommensnachweise (die beim Jobcenter liegen) zurücksenden war bis jetzt nichts weiter.
Hab noch keine Schuld anerkannt und Titel gibt es noch nicht.
Das war vor 2 Wochen.

Die Schulden machen mir keine Angst, weil ich schon mal eine OTTO Rechnung von über 3000 Euro in Raten zurück gezahlt habe.
Zur Zeit stehe ich ca. mit 1692 Euro bei der UHV Kasse im Minus.

Ich dachte immer ich bin schlau, da ich Jahre lang Hartz 4 überlebt und auch verstanden habe Smile
In 4,5 Jahren ohne Arbeit musste ich nie eine Massnahme oder doof Bewerbungstraining machen. Da hat man es als Frau leicht, traurig gucken, denen die Worte im Mund umdrehen und als Sieger den Raum verlassen.

Vor einer Pfändung müsste erstmal ein Titel existieren. Ist dieser erstmal in der Welt, muss dir die vollstreckbare Auführung vorab per Gerichtsvollzieher oder von Anwalt zu Anwalt nachweislich zugestellt werden. Erst dann drohen Pfändungen. Bis dahin kannst du dich zurücklehnen.
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#23
Danke für die Antwort !!!
Da ich sowas von gar nichts habe, pfänden die dann das Gehalt meines Mannes ?
Er versteht kein deutsch und gibt sein Geld lieber für Krebsbehandlung aus, wenn er das nicht macht sinkt seine Lebenserwartung dramatisch.

Nun hat UHV Tante also 5 kg H4 Bescheide, Lohnzettel von 18h Putze Job und sicherlich meinen traurigen Rentenanspruch, der sich zur Zeit bei sagenhaften 328 Euro befindet.

Von 02/2000 bis 09/2018 standen aber immer meine Kinder mit in den Bescheiden ( Sozi Amt, AA, H4 Amt ) Wird deren Einkommen mit zur Unterhaltsberechnung eingezogen, weil wir ja eine BG waren ?

Hier schneit es gerade. Ein Grund mehr nach Florida zu gehen Smile
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#24
Eine Pfändung richtet sich wie bereits geschrieben nach örtlichem Recht. Was, wieviel, auf welche Weise, wie das in NY läuft, weiss ich nicht. Da musst du Leute aus NY fragen, die sich mit Schulden dort auskennen. Und nochmal die Reihenfolge:

0. Dir wird eine gültige Unterhaltsforderung zugestellt, in der du unter anderem deine finanziellen Verhältnisse offenlegen und belegen musst.
1. Erstellung eines Titels nach deutschem Recht - durch Beschluss des zuständigen Gerichts (also am Ort des Unterhaltsberechtigten) oder durch freiwilliges Anerkenntnis deinerseits. Ab jetzt musst du den beschlossenen Betrag bezahlen. Wenn nicht:
2. Den Titel gemäss Haager Übereinkommen vollstreckbar machen an deinem Wohnort.
3. Pfändung nach dem Recht, das an deinem Wohnort gilt.

Du bist erst mal kurz hinter Null.
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#25
Danke für die Hilfe und Antworten, obwohl ich eine Frau bin. Ich hab stundenlang hier im Forum gelesen und nun schäme ich mich das ich eine Frau bin. Bin wirklich entsetzt darüber, das es Frauen gibt die den Vätern die Kinder verweigern Sad Kinder sind doch kein Eigentum, sondern sollten Mama und Papa beim aufwachsen zur Seite haben. Und das gierige ausquetschen der Väter ist abartig.
Kenn ich auch selber. Meine Mutter war total alkohol krank, aber wir mussten bei Ihr aufwachsen. Mein Vater musste viel blechen da meine Mutter gierig war. Hat sich dann auch noch rausgestellt das meine Schwester nicht von Ihm war...leider.

Jetzt warte ich erstmal ab was UHV Kasse aus den Hut zaubert. Bin im Juli in GerMONEY und am überlegen, ob ich nicht zu einem Notar gehe wegen Titel ?
Das ich keine Arbeitserlaubnis habe kotzt mich echt an. Frauen bekommen hier zu 90% nur max. 30h Jobs, weil alles darüber muss der AG Krankenversicherung bezahlen und das kostet. Hab nicht mal eine zur Zeit.

Ich weiss ja das Umgangskosten vom Unterhaltspflichtigen zu tragen sind. Kann man nicht wenigstens etwas geltend machen ? Ich liebe meine Kinder und sehe sie auch jeden Tag in Whats up. Der Trip nach Germany ist nicht gerade günstig, aber meine Kinder wollen mich ja auch in echt sehen.

Sorry das ich viel schreibe, typisch Frau halt Smile Gute Nacht an Alle hier Smile
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