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Anmeldung zur Privatschule = finanz. Verpflichtung?
#1
Hallo zusammen!
Die KM will unser Kind auf eine Privatschule ab der 5. Klasse bringen. Generell bin ich da nicht dagegen, allerdings möchte ich kein zusätzliches Geld dafür bezahlen (Schulgeld ca. 350€/Monat), da die KM inkl. Kindergeld und Unterhalt schon über 550 Euro erhält, damit wäre aus meiner Sicht "mein Anteil" dazu beigetragen.
Frage: Wenn ich die Anmeldung zu dieser Schule unterschreibe (was sie jetzt erfragt), drücke ich ja im Grunde mein Einverständnis aus.
Wie kann ich umgehen, dass ich das auch noch bezahlen muss?
Was könnte passieren, wenn ich NICHT unterschreibe?
LG L3NNOX
Wir wissen alle, daß die Hälfte aller Ehen mit der Scheidung enden. Aber die andere Hälfte enden mit dem TOD! Wir haben also nochmal Glück gehabt
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#2
(25-11-2018, 11:42)L3NNOX schrieb: Frage: Wenn ich die Anmeldung zu dieser Schule unterschreibe (was sie jetzt erfragt), drücke ich ja im Grunde mein Einverständnis aus.

Exakt das ist es - wenn der Unterhaltspflichtige sein Einverständnis zum Mehrbedarf erklärt, dann bezahlt er ihn auch.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#3
Aber da wird nach Einkommen gequotelt,
Oder?
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#4
(25-11-2018, 17:14)CheGuevara schrieb: Aber da wird nach Einkommen gequotelt,
Oder?

Ja, aber den Act will ich mir nach all den Jahren nicht mehr geben. Sie bekommt genug Geld um es zu finanzieren wenn sie will. Kann sie ja gerne machen, aber ohne zusätzliches Geld von mir.

Die Frage ist, wie ich reagiere? Kann sie das Kind ohne meine Unterschrift anmelden?
Sobald ich unterschreibe, gehe ich davon aus, dass ich auch für die Schulgebühren herangezogen werden kann.
Weiß das jemand?
Wir wissen alle, daß die Hälfte aller Ehen mit der Scheidung enden. Aber die andere Hälfte enden mit dem TOD! Wir haben also nochmal Glück gehabt
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#5
Hatte vor ca. 15 Jahren ähnliche Situation: gemeinsames Sorgerecht, die KM wollte Kinder auf eine Privatschule schicken, ich war dagegen. 
Anschließend Gerichtsverhandlung mit dem Ergebnis: Die Entscheidung welche Schule besucht wird obliegt der Mutter alleine. Falls ich nicht zustimme wird mir das Sorgerecht entzogen....

Die Mutter hat mit dem Urteil also die Kinder alleine angemeldet, Schulgebühren musste ich keine bezahlen.

Hoffe dies hilft bei der Entscheidung....

Gruß vom Zahlmeister
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#6
Sorgerecht ist eh nichts wert.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#7
... auch nokids (mein Mann) hat das Drama hinter sich! Hätte ER unterschrieben, hätte er auch gehaftet für (die inzwischen aufgelaufenen) Schulgelder!
Es gibt in unserem Land keinen Grund, ein Kind auf eine Privatschule zu schicken - Ausser man lebt irgendwo im absoluten Hexenkessel???!!!
Meine persönliche Meinung!
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#8
(26-11-2018, 19:21)Umgangsvereitelung_wasnun schrieb: Es gibt in unserem Land keinen Grund, ein Kind auf eine Privatschule zu schicken - Ausser man lebt irgendwo im absoluten Hexenkessel???!!!
Meine persönliche Meinung!

Selbst wenn - dann ist wegziehen in eine andere Gegend immer noch die bessere Lösung.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#9
Stimmt!
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#10
"Update": Die KM schlägt vor beim JA einen Termin zu machen und dort ein Schreiben aufzusetzen, dass ich von den Schulkosten befreit wäre.
Aus meiner Sicht Schwachsinn.
Was denkt ihr?
Wir wissen alle, daß die Hälfte aller Ehen mit der Scheidung enden. Aber die andere Hälfte enden mit dem TOD! Wir haben also nochmal Glück gehabt
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#11
Eine Erfüllungsübernahme wäre durchaus möglich.
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#12
(28-11-2018, 09:42)p__ schrieb: Eine Erfüllungsübernahme wäre durchaus möglich.

Wenn doch die KM einen Vertrag mit der Schule eingeht, den ich auch unterschreibe, entbindet mich doch nicht das Schreiben eines Dritten (in diesem Fall das JA) vor finanziellen Verpflichtungen?
Wie funktioniert das, auf was muss ich da achten?
Wir wissen alle, daß die Hälfte aller Ehen mit der Scheidung enden. Aber die andere Hälfte enden mit dem TOD! Wir haben also nochmal Glück gehabt
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#13
Eine Erfüllungsübernahme ist die Verpflichtung der Mutter, die Kosten selbst zu tragen. Die Schule erfährt das gar nicht. Das ist das übliche Verfahren, um beim Kindesunterhalt die Lasten anders zu verteilen wie es die Düsseldorfer Tabelle vorschreibt und sich dabei als Gesetzeswerk aufspielt.
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#14
Das heißt, er haftet bei Abgabe der Unterschrift gegenüber der Schule aber im Innenverhältnis (Eltern zueinander) haftet dann wieder Mutter richtig?
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#15
Ja. Korrekt ausformuliert und unter den richtigen Bedingungen konstruiert ist das auch gerichtsfest.

Natürlich dürfen dadurch Dritten keine Lasten aufgebürdet werden, ist ja logisch. Freimütig unterschreiben und dann Sozialleistungen kassieren, weil man durch die Alleinübernahme des Schulgelds bedürftig geworden ist geht selbstverständlich nicht.
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#16
Problem: die Schule holt sich von IHM das Geld auf jeden Fall! Und er? Rennt dann der KM hinterher ...
Sorry für die inzwischen einfach negativen Aussagen - sind eben Erfahrungen der letzten Jahre.
Haben das erlebt bei verschiedenen Themen!
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#17
Sagen wir es doch mal ganz einfach:

wenn die Mutter das Kind auf einer Privatschule haben will, soll sie es dort anmelden und den Vertrag alleine unterschreiben.

Wird tausendfach im Lande praktiziert, dass die Mutter trotz gemeinsamem Sorgerecht eigenmächtig handelt - und die Schulen und Behörden akzeptieren das.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#18
Vermutlich ist das eine kleine Falle, ausgedacht von der Mutter und dem Jugendamt. Hier Papi, unterschreib mal den Wisch und später kommen dann die Forderungen. Ich sehe das ähnlich wie Austriake. Teil Ihr schriftlich mit, dass Du sie also kompetent einschätzt ( schleim....) dass Sie selber unterschreiben kann und dann ist auch das JA aus dem Spiel. Das hat ja viel wichtigere Sachen zu tun, als Verträge aufzusetzen.
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#19
Also gehen wir nochmal einen Schritt zurück, da gibt es offenbar eine Menge Unsicherheiten:

(25-11-2018, 18:05)L3NNOX schrieb: Die Frage ist, wie ich reagiere? Kann sie das Kind ohne meine Unterschrift anmelden?
Sobald ich unterschreibe, gehe ich davon aus, dass ich auch für die Schulgebühren herangezogen werden kann.
Weiß das jemand?

An öffentlichen Schulen ist grundsätzlich nur eine Unterschrift nötig. Wer unterschreibt ist egal. Die Eltern müssen gemäss den üblichen Regeln zum Mehr- und Sonderbedarf für eventuelle Kosten geradestehen, die auch an öffentlichen Schulen mal anfallen können. Wie das Sorgerecht liegt, ist ebenfalls egal. Das Sorgerecht ist nur der fromme Wunsch, die Eltern mögen sich einigen, es entfaltet aber keine Blockadewirkung nach aussen.

Möglicherweise ist auch bei Privatschulen je nach Träger vielleicht auch nur eine Unterschrift nötig. Ich kenne jedenfalls einen Fall, in dem es der Mutter möglich war, trotz gemeinsamem Sorgerecht das Kind an einer Privatschule anzumelden. Verlass dich nicht drauf, das die Kinder nicht an der Privatschule anfangen, nur weil du nicht unterschrieben hast. Frag bei der Schule nach, sieh dir den Vertrag an.

Schul- und Internatskosten sind Mehrbedarf, ganz klar. Den Eltern steht frei, die Kosten unter sich nach eigenem Schlüssel aufzuteilen, solange das keinen Dritten etwas kostet. Sie können diese Regelung auch vertraglich festlegen mittels genannter Erfüllungsübernahme. Im Streitfall: Siehe Düsseldorfer Tabelle, Mehrbedarf. Existiert ein anderslautender Vertrag mit Erfüllungsübernahme, muss der zuerst begründet angegriffen werden.

Nun die Sache mit der Unterschrift unter einen Vertrag mit der Privatschule. Es kann wie gesagt sein, dass manche Privatschulen beide Unterschriften fordern und dann die Eltern gesamtschuldnerisch haften. Aber das hat letztlich keine Auswirkungen bis auf erleichterte Vollstreckung der Schulkosten, im Innenverhältnis der Eltern müssen die Kosten dann doch gemäss Unterhaltsrecht aufgeteilt werden. Ob du einen Schulvertrag unterschreibst oder nicht ist also schnurz für das, was hinten an Kosten bei dir entsteht.

Immer wieder hält sich der Irrglaube bei Unterhaltspflichtigen "wenn ich nicht unterschreibe, muss ich nicht zahlen". Das ist falsch. Gezahlt werden muss Mehrbedarf immer. Wenn man nicht zahlen muss, kann man sich nicht auf die fehlende Zustimmung berufen, sondern man muss den Verbleib der Kinder auf der Privatschule angreifen. Klagen, Begründung liefern wieso Privatschule Quatsch ist, Kinder kommen wieder auf öffentliche Schule, kein Mehrbedarf mehr. So ist der Weg.

Bei der Erfüllungsübernahme musst du natürlich einrechnen, wie die Ex sich früher verhalten hat. Wenn für sie Verträge sowieso nur Witzblätter waren, die man nach Lust und Laune brechen kann, dann droht dir Mühsal. Wenn sie aber genug Geld hat und sich bisher an Vereinbarung gehalten hat, spricht nichts dafür, dass eine Erfüllungsübernahme in der Praxis wertlos ist.
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