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Für TU, KU und nachehelichen UH unschädliche Einnahmen, Zuwendungen
#1
Hallo,

einer meiner Nachbarn fragt sich derzeit akut:

Gibt es Geldzuflüsse die bei der Berechnung von TU, KU und nachehelichen UH unschädlich sind:

Meine Vermutung wäre hierbei das der abgebrannte und traumatisierte Nachbar, die in seinem Eigentum stehende Dinge, und geliehene Dinge unschädlich für die Bemessung von TU, KU und nachehelichen UH verkaufen oder verwenden kann, um seine monatlichen Ausgaben ein paar weitere Monate bedienen zu können. Bsp.:
# Verkauf z.B. von Auto, Fahrrad, Krügerrand, Haus und Hof, Gemälde, Briefmarkensammlung, Münzsammlung ?
# neue Kredite

Ich vermute das folgende Einnahmen in die Berechnung von oben benannter Unterhalte ein gehen:
# Geldgeschenke von Freunden, Verwandten oder Unbekannten zu Weihnachten, Geburtstag oder ähnlich ?
# Lottogewinn, Spielbankgewinn ?


Es besteht Gütertrennung. Wegen Krankheit sitzt er zu hause und lebt bisher von seinen Rücklagen.

Fragen zu anderen Themen bestehen nicht.
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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#2
Wenn er etwas aus seinem Besitz verkauft, ist das kein laufendes Einkommen. Er muss allerdings für Kindesunterhalt an minderjährige Kinder sein Vermögen verwerten, wenn er keinen Unterhalt aus laufenden Einnahmen zahlen kann. Der Krügerrand muss dann verkauft werden, aus diesem Geld ist Unterhalt zu bezahlen.
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#3
(09-09-2018, 17:48)p__ schrieb: Wenn er etwas aus seinem Besitz verkauft, ist das kein laufendes Einkommen.

Was würdest du vermuten wie das Fam. G. das Leben des Nachbarn auf Kredit, in Bezug auf den TU, KU und nachehelichen UH, bewerten wird ?

Soweit wie ich das verstanden habe, endet seine Kreditlinie etwa im Monat der Verhandlung. Die Bank hat ihm schriftlich mit geteilt den Kredit nicht weiter hoch schrauben zu wollen.
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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#4
Bei Kindesunterhalt keine Chance. Pflicht zu Verwertung seines Vermögens. Der Rest ist stärker eine Richtersache "nach Lage der Umstände".
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#5
(09-09-2018, 20:40)p__ schrieb: Der Rest ist stärker eine Richtersache "nach Lage der Umstände".
Besten Dank. Ich werde meine Nachbarn beim morgen beim Grillen berichten.
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
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