Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Mutter mit deutschem Kind (Drittstaatler) zurück mit One Way Ticket
#1
Jetzt hat es mich erwischt.


Habe Kind mit Thailady 35j , bin mit ihr nicht verheiratet 

Sie hat noch einen Sohn in Thailand 13 Jahre, vom Thaimann verlassen, der wie es in Thailand üblich ist, auf dem Dorf bei den Großeltern lebt, wenn man arbeiten geht.

Aufgrund Schwangerschaft konnte Sie 2013 ohne Heirat und Deutschkurs nach Deutschland  einreisen und hat den Aufenthaltstitel. Unser Kind ist jetzt 2 Jahre und 4 Monate alt.


Unsere Beziehungsprobleme sehen so aus:  Immer Probleme mit Familie Thailand

Angeblich hat der Thai Sohn Probleme in der Schule und im Dorf,  manchmal er nicht nach Hause, das sind ihre Aussagen.

Wenn Sie nicht nach Thailand geht werden die Probleme größer, bla bla 


Wenn man darüber reden will, ist das nicht erwünscht, ich soll nicht alles kontrollieren, sonst kommt Sie nicht zurück

In den letzten 9 Monaten gab es viel Streit wann Sie nach Thailand gehen kann den Sohn sehen.

Sämtliche Argumente das wir uns das finanziell nicht leisten können da Elternzeit interessiert Sie nicht.

Das letzte Gespräch vor 1 Woche endete damit das Sie Mitternacht mit dem großen Küchenmesser vor mir Stand und ich geflüchtet bin.

Denn Sie braucht zusätzlich noch 1000 EUR für Ausgaben vor Ort und  weitere finanzielle Unterstützung.

Der ganze Spaß kostet mit neuem Flugticket und finanzieller Unterstützung mindestens 3000 EUR wenn Sie wiederkommen will


Ich habe ihren Forderungen nachgegeben, Sie ist vor 3 Tagen mit One way Ticket und Kind nach Thaland.

Es war wohl ein Fehler mit dieser Frau nach Deutschland zu gehen.  


Ich bereue es noch heute meine Ex verlassen zu haben, hatten niemals Probleme



Wie  ich mich fühle hier alleine zu sitzen ist ihr wohl ziemlich egal, weil das Geld finanziell nicht für alle reicht. 

Dafür ruft Sie 3 x am Tag an weil das Kind schreit und nach dem Papa fragt.











.

Hab was vergessen: Bei der Meldebehörde jetzt auch abgemeldet

Andere werden sagen, sei doch froh, nicht verheiratet, ,kein Ärger mit Unterhalt und Jugendamt wenn Sie zurück in die Heimat ist.
Zitieren
#2
(19-06-2016, 09:25)Thailover schrieb: Ich bereue es noch heute meine Ex verlassen zu haben, hatten niemals Probleme

Du bist aus einer intakten Beziehung heraus nach Thailand gereist und hast dort ein Kind mit einer Dame gezeugt, die schon ein älteres Kind hat? Dafür hast du die rechtliche Vaterschaft schon vor der Geburt übernommen, so dass sie legal nach Deutschland eingereist ist. Dann gab es Terror, jetzt ist sie mit deinem Geld und Kind zurück?

Immerhin eine Situation, an der wenigstens keiner Schuld hat, ausser dir selber, das vereinfacht die moralische Seite :-)

Was ist jetzt dein Ziel? Was willst du? a) Das Kind zurück nach Deutschland, aber ohne Mutter? b) Oder planst du, selber wieder nach Thailand zu Kind und Mutter zu gehen? Du warst du ja bereits offenbar längere Zeit.
Rechtlich hast du für a) keine Chancen. Der Weg mit der höchsten Chance ist, der Mutter das Kind abzukaufen. Damit erzeugst du aber wahrscheinlich mit viel Geld nochmal dasselbe Lied, das Kind wird dann nach seiner Mutter rufen so wie es jetzt nach dir ruft.
Zitieren
#3
Wie wär's, nach Thailand zu gehen? Dort kannst du vielleicht wie Detlef Bräunig dein Einkommen besser verschleiern. Und: Zierfische soll man im Land lassen.
Zitieren
#4
(19-06-2016, 10:20)p__ schrieb:
(19-06-2016, 09:25)Thailover schrieb: Ich bereue es noch heute meine Ex verlassen zu haben, hatten niemals Probleme

Du bist aus einer intakten Beziehung heraus nach Thailand gereist und hast dort ein Kind mit einer Dame gezeugt, die schon ein älteres Kind hat? Dafür hast du die rechtliche Vaterschaft schon vor der Geburt übernommen, so dass sie legal nach Deutschland eingereist ist. Dann gab es Terror, jetzt ist sie mit deinem Geld und Kind zurück?

Immerhin eine Situation, an der wenigstens keiner Schuld hat, ausser dir selber, das vereinfacht die moralische Seite :-)

Was ist jetzt dein Ziel? Was willst du? a) Das Kind zurück nach Deutschland, aber ohne Mutter? b) Oder planst du, selber wieder nach Thailand zu Kind und Mutter zu gehen? Du warst du ja bereits offenbar längere Zeit.
Rechtlich hast du für a) keine Chancen. Der Weg mit der höchsten Chance ist, der Mutter das Kind abzukaufen. Damit erzeugst du aber wahrscheinlich mit viel Geld nochmal dasselbe Lied, das Kind wird dann nach seiner Mutter rufen so wie es jetzt nach dir ruft.

Meine Ex die ich verlassen habe, war auch eine Thai, war lange Zeit bei ihr. ca. 6x  im Jahr

Der Unterschied war das ich keine Probleme mit ihr hatte,

Sie Universitaetsabschluss Bachelor, festen Arbeitsplatz und geregeltes Einkommen  in Thailand hat
und jederzeit problemlos alleine ohne Sponsor Tourist Visa fuer UK und Schengen kriegt.

Dieses Jahr im Feb war sie wieder  in UK 

Vor 2 Wochen kam Sie nach ...... mit Tourist Schengen Visa ihre Freundin besuchen, die hier verheiratet ist.

Heute ist Rueckflug nach Thailand.

Sie sagte mir  per email: Warte am check in auf mich  !

Wenn Du kommst gehe ich mit Dir habe noch 2 Wochen Tourist Visa, 
kommst Du nicht fliege ich heute zurück.  

Du zahlst neues Rueckflugticket oder wir gehen zusammen.

Besser als weinen muss jetzt zum Flughafen
Zitieren
#5
die wird dort bleiben, das kind wird aufhören zu schreien - es hat bald einen ersatzpapa...

fang ein neues leben an oder geh zur ex zurück und bereue.

bb
netlover
Zitieren
#6
(19-06-2016, 09:25)Thailover schrieb: Es war wohl ein Fehler mit dieser Frau nach Deutschland zu gehen.  
Ich bereue es noch heute meine Ex verlassen zu haben, hatten niemals Probleme
Na wenn du das so siehst korrigiere halt deinen Fehler.
Wenn du am Kind hängst mache dir Gedanken um das Kind.

* Wurde bereits ein Vaterschaftstest durch geführt ? Wenn es bisher keinen Titel für Kindesunterhalt geben sollte ist das solltest du da blos nichts im Sinne einer Vaterschaftsanerkennung unterschreiben so lange der Vaterschaftstest durch geführt wurde.
Wenn du da erst einmal unterschrieben hast kommst du da nicht so schnell mehr heraus. Für den Fall das du nicht unterschreibst wirst du vermutlich zu dem Vaterschaftstest (den du ansonsten selbst oft nicht erreichen kannst) verdonnert. Das wäre ein Vorteil den du nicht leichtfertig verspielen solltest.

* Wurde das Kind in D geboren ?
* Und welche Staatsbürgerschaft hat es ?
* Steht das Kind im Pass seiner Mutter oder hat es einen eigenen (deutschen ?) Pass ?

Wie lautet eigentlich deine Frage ?
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
Zitieren
#7
* Wenn die Dame mit einem Einwegticket nach Thailand geflogen ist wird sie wohl zumindest länger als 3 Monate dort bleiben wollen. (Ein Hin und Rückticket hat fast den selben Preis wie ein Einwegticket).

* Die Dame wird früher oder später sicherlich irgend welche Geldüberweisungen von dir wünschen. Bei der Angabe des Zahlungsgrundes solltest du dir bewusst sein das eine Gradwanderung zwischen einem daraus drehbaren schriftlichen Anerkennnis durch Angabe des Zahlungsgrundes sein kann. Und dem das wenn du da nichts sinnvolles an gibtst eventuell später noch mal für den selben dann eventuell titulierten Zahlungsgrund gefordert wird. Wie auch immer. Für den Fall das du da was überweist solltest du die Überweisungsbelege gut aufheben.

Nicht titulierte Kindesunterhaltsschulden verjähren in D nach drei Jahren (nach dem das Kind 18 ist ?) und titulierte nach 30 Jahren.
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
Zitieren
#8
(19-06-2016, 18:44)Bruno schrieb: ... und titulierte nach 30 Jahren.

Hast Du dafür eine Quelle?

Simon II
Zitieren
#9
(19-06-2016, 20:08)Simon ii schrieb: Hast Du dafür eine Quelle?
"diese schon als Rückstände titulierten Forderungen verjähren nach § 197 Abs. 1 Nr 3 BGB erst nach 30 Jahren, wobei die Frist mit der Schaffung des Titels beginnt"
Quelle: https://www.dijuf.de/tl_files/downloads/....09.12.pdf

Es empfiehlt sich jedoch die komplette verlinkte Quelle zu lesen da das Thema der Verjährung von Unterhaltsschulden komplexer als in dem oben zitierten Satz dargestellt.
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
Zitieren
#10
Das steht schon oft im Forum und wird immer wieder falsch erzählt... nur Beträge, die im Titel stehen, verjähren nach 30 Jahren, weil der Titel selbst 30 Jahre lang gültig ist.

Wenn im Titel steht: "Herr Popanz schuldet Rückstände in Höhe von 1000 EUR und zahlt künftig 500 EUR Unterhalt im Monat", dann verjährt die 1000 - EUR - Schuld nach frühestens 30 Jahren, weil der (unbefristete) Titel auch so lange gilt. Zahlt Popanz aber die laufenden 500 EUR mal nicht, verjähren diese 500 EUR nach frühestens drei Jahren.
Wenn im Titel steht: "Herr Popanz schuldet Unterhalt in Höhe von 500 EUR pro Monat", dann verjährt die 1000 - EUR - Schuld auch nach frühestens 3 Jahren, denn sie steht nicht im Titel.
Zitieren
#11
(19-06-2016, 17:15)Bruno schrieb:
(19-06-2016, 09:25)Thailover schrieb: Es war wohl ein Fehler mit dieser Frau nach Deutschland zu gehen.  
Ich bereue es noch heute meine Ex verlassen zu haben, hatten niemals Probleme
Na wenn du das so siehst korrigiere halt deinen Fehler.
Wenn du am Kind hängst mache dir Gedanken um das Kind.

* Wurde bereits ein Vaterschaftstest durch geführt ? Wenn es bisher keinen Titel für Kindesunterhalt geben sollte ist das solltest du da blos nichts im Sinne einer Vaterschaftsanerkennung unterschreiben so lange der Vaterschaftstest durch geführt wurde.
Wenn du da erst einmal unterschrieben hast kommst du da nicht so schnell mehr heraus. Für den Fall das du nicht unterschreibst wirst du vermutlich zu dem Vaterschaftstest (den du ansonsten selbst oft nicht erreichen kannst) verdonnert. Das wäre ein Vorteil den du nicht leichtfertig verspielen solltest.

* Wurde das Kind in D geboren ?
* Und welche Staatsbürgerschaft hat es ?
* Steht das Kind im Pass seiner Mutter oder hat es einen eigenen (deutschen ?) Pass ?

Wie lautet eigentlich deine Frage ?


Es gibt keinen Titel einfach garnichts, sie ist einfach geflogen
Zitieren
#12
@Thailover

Sei doch froh, dass Du sie los bist. Wenn es keinen Titel gibt und sie ein one way Ticket hat, kommt sie wahrscheinlich eh nicht zurück. Sie wird lediglich versuchen Dich auszurauben über Deinen Sohn (sofern es überhaupt Deiner ist. Lass sie gehen und starte neu mit der Ex. Die scheint ja interessiert zu sein. Thais kommen üblicherweise nicht außerhalb von Thailand gut zu recht. Ohne ihre Familie, das Essen und das Klima, drehen die schnell durch im Ausland.

Gruß aus Ddorf


Gesendet von iPhone mit Tapatalk
Zitieren
#13
(20-06-2016, 02:35)Thailover schrieb: Es gibt keinen Titel einfach garnichts, sie ist einfach geflogen
* in welchem Land wurde das Kind geboren ? (daraus ergibt sich eine denkbare Staatsbürgerschaft des Kindes)
* woraus ergibt sich für dich das du der Vater bist

Jetzt wo sie wieder in Thailand ist wird sie ihre Sippe sicherlich umfangreich instruieren wie sie vorgehen muß um die winkende Geldquelle maximal ab zu schöpfen.
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
Zitieren
#14
(19-06-2016, 22:34)p__ schrieb: Wenn im Titel steht: "Herr Popanz schuldet Rückstände in Höhe von 1000 EUR und zahlt künftig 500 EUR Unterhalt im Monat", dann verjährt die 1000 - EUR - Schuld nach frühestens 30 Jahren, weil der (unbefristete) Titel auch so lange gilt. Zahlt Popanz aber die laufenden 500 EUR mal nicht, verjähren diese 500 EUR nach frühestens drei Jahren.
Wenn im Titel steht: "Herr Popanz schuldet Unterhalt in Höhe von 500 EUR pro Monat", dann verjährt die 1000 - EUR - Schuld auch nach frühestens 3 Jahren, denn sie steht nicht im Titel.

Danke, p, für die Klarstellung.

So in etwa hatte ich das auch in Erinnerung.

Außerdem müßte der Titel meiner Meinung nach auch noch in Händen der Empfängerin sein. Ist er an den Zahler herausgegeben worden, hat sich die Sache meines Wissens nach sowieso erledigt.

Oder irre ich mich damit?

Simon II
Zitieren
#15
(20-06-2016, 09:12)Pennfred schrieb: @Thailover

Sei doch froh, dass Du sie los bist. Wenn es keinen Titel gibt und sie ein one way Ticket hat, kommt sie wahrscheinlich eh nicht zurück. Sie wird lediglich versuchen Dich auszurauben über Deinen Sohn (sofern es überhaupt Deiner ist. Lass sie gehen und starte neu mit der Ex. Die scheint ja interessiert zu sein. Thais kommen üblicherweise nicht außerhalb von Thailand gut zu recht. Ohne ihre Familie, das Essen und das Klima, drehen die schnell durch im Ausland.

Gruß aus Ddorf


Gesendet von iPhone mit Tapatalk


Essen war bei ihr kein Problem, Sie hat perfekt Deutsch gekocht und gegessen, Thai wenn Sie Lust hatte

Klima in Thailand,.... es ist ihr zu warm, Sie mag das kalte Deutschland

(20-06-2016, 10:11)Bruno schrieb:
(20-06-2016, 02:35)Thailover schrieb: Es gibt keinen Titel einfach garnichts, sie ist einfach geflogen
* in welchem Land wurde das Kind geboren ? (daraus ergibt sich eine denkbare Staatsbürgerschaft des Kindes)
* woraus ergibt sich für dich das du der Vater bist

Jetzt wo sie wieder in Thailand ist wird sie ihre Sippe sicherlich umfangreich instruieren wie sie vorgehen muß um die winkende Geldquelle maximal ab zu schöpfen.


Das wird wohl nichts, jetzt habe ich mindestens 3 Anrufe am Tag, 

Kind macht Riesenprobleme Papa, Papa, der hört keinen Meter, macht 100 % auf Bock 

Kind krank von dem Klima, Sie mußte heute zum Arzt mit ihm.

Bitte in 5 - 6 Wochen  Rückflugticket kaufen, Sie will wieder zurück
Zitieren
#16
(20-06-2016, 19:03)Thailover schrieb: Kind krank von dem Klima, Sie mußte heute zum Arzt mit ihm.
Wenn du der Vater sein solltest und dir an dem Kind liegt kannst du ihr anbieten das Kind bei dir lebt und es ab zu holen.
Wenn du der Dame ein Rückflugticket bezahlst und sie bei dir ein zieht hast du sie an der Backe und bekommst sie wohl möglich nie wieder aus deiner Bude.

Zitat:"Das letzte Gespräch vor 1 Woche endete damit das Sie Mitternacht mit dem großen Küchenmesser vor mir Stand und ich geflüchtet bin."
Nach so einem Erlebnis würde ich die Dame nicht erneut in die Bude lassen.
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
Zitieren
#17
@thailover:

1. wie gut ist denn ihr deutsch?
2. schicke ihr eine umgangsvereinbarung auf deutsch zur unterschrift
a) umgang mit kind - wieviele tage die woche
b) freistellung von KUH
c) freistellung von unterhalt für KM
d) ticket ist rückzahlbarer kredit
e) sie wohnt nicht bei DIR!!! vorsicht - das wird jetzt zur hölle für dich - wenn

kind hat warscheinlich bissi durchfall vom thaifras...bissi fieber...das wird schon.

lass sie nicht mehr bei dir wohnen! ticket gibts nur, wenn sie alles unterschreibt.
frag ob sie ein fax in ihrer nähe hat! keine unterschrift, kein ticket!

frage an dich: wie konnte sie einen aufenthaltstitel bekommen? eine schwanger-
schaft berechtigt alleine nicht dazu! selbts wenn das kind von dir ist! ein visum
muß im eigenen land beantragt werden! da lief doch irgendwas schräg?

achja...punkt

f) zukünftige bedrohungen mit waffen werden zur anzeige gebracht, die unterzeichnerin
bestätigt, daß sie keine gewalt ggü dem MV anwendet.

sag ihr einfach, daß du sie nicht mehr bei dir haben willst!

bb
netlover
Zitieren
#18
(19-06-2016, 09:25)Thailover schrieb: ...Argumente das wir uns das finanziell nicht leisten können da Elternzeit interessiert Sie nicht.

...Sie braucht zusätzlich noch 1000 EUR für Ausgaben vor Ort und  weitere finanzielle Unterstützung.
... mindestens 3000 EUR wenn Sie wiederkommen will
So lange du ihre Ausgaben übernimmst hat sie halt kein Geldproblem sondern eine Lösung die ihr Leben finanziert. Das ist den Damen wurscht woher der laufende Geldautomat die Kohle nimmt.

Ich selbst habe auch schon mal einer Dame Urlaube in SOA finanziert an denen ich selbst nicht teil nehmen konnte weil halt irgend wann die Geldreserven schrumpfen die ich der "Beziehung" in den Rachen geworfen habe.

Es hat bei mir auch eine ganze Weile gedauert bis ich die Phase ("Mein Geld ist auch dein Geld. Kein Problem ich löse gerne alle deine Probleme mein Schatz.") ab gelegt hatte. Man kann nicht dauerhaft über seine Verhältnisse leben.
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
Zitieren
#19
(21-06-2016, 07:07)netlover schrieb: @thailover:

1. wie gut ist denn ihr deutsch?
2. schicke ihr eine umgangsvereinbarung auf deutsch zur unterschrift
a) umgang mit kind - wieviele tage die woche
b) freistellung von KUH
c) freistellung von unterhalt für KM
d) ticket ist rückzahlbarer kredit
e) sie wohnt nicht bei DIR!!! vorsicht - das wird jetzt zur hölle für dich - wenn

kind hat warscheinlich bissi durchfall vom thaifras...bissi fieber...das wird schon.

lass sie nicht mehr bei dir wohnen! ticket gibts nur, wenn sie alles unterschreibt.
frag ob sie ein fax in ihrer nähe hat! keine unterschrift, kein ticket!

frage an dich: wie konnte sie einen aufenthaltstitel bekommen? eine schwanger-
schaft berechtigt alleine nicht dazu! selbts wenn das kind von dir ist! ein visum
muß im eigenen land beantragt werden! da lief doch irgendwas schräg?

achja...punkt

f) zukünftige bedrohungen mit waffen werden zur anzeige gebracht, die unterzeichnerin
bestätigt, daß sie keine gewalt ggü dem MV anwendet.

sag ihr einfach, daß du sie nicht mehr bei dir haben willst!

bb
netlover


Wenn Kind Deutsch, das heisst der Vater  des Kindes Deutsch,  kriegt die Mutter automatisch den Aufenthaltstitel und  wesentlich einfacher und schneller als wenn Sie verheiratet ist.

Das Visum gabs 3 Tage nach Antragstellung,....wieviel Monate und Wochen  braucht eine verheiratete Ehefrau aus einem Drittland
bis das Einreisevisum erteilt wurde.

und kein Deutschkurs notwendig

(21-06-2016, 07:07)netlover schrieb: @thailover:

1. wie gut ist denn ihr deutsch?
2. schicke ihr eine umgangsvereinbarung auf deutsch zur unterschrift
a) umgang mit kind - wieviele tage die woche
b) freistellung von KUH
c) freistellung von unterhalt für KM
d) ticket ist rückzahlbarer kredit
e) sie wohnt nicht bei DIR!!! vorsicht - das wird jetzt zur hölle für dich - wenn

kind hat warscheinlich bissi durchfall vom thaifras...bissi fieber...das wird schon.

lass sie nicht mehr bei dir wohnen! ticket gibts nur, wenn sie alles unterschreibt.
frag ob sie ein fax in ihrer nähe hat! keine unterschrift, kein ticket!

frage an dich: wie konnte sie einen aufenthaltstitel bekommen? eine schwanger-
schaft berechtigt alleine nicht dazu! selbts wenn das kind von dir ist! ein visum
muß im eigenen land beantragt werden! da lief doch irgendwas schräg?

achja...punkt

f) zukünftige bedrohungen mit waffen werden zur anzeige gebracht, die unterzeichnerin
bestätigt, daß sie keine gewalt ggü dem MV anwendet.

sag ihr einfach, daß du sie nicht mehr bei dir haben willst!

bb
netlover



Was ist denn wenn Sie zum Jobcenter geht ?


b) freistellung von KUH

c) freistellung von unterhalt für KM

Dann gibts Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt das ist doch rechtlich nicht haltbar oder ?


Die kommen dann automatisch zu mir
Zitieren
#20
diese automatik kannst du unterbrechen:

kein geld für rückflug = keine automatik des JA
keine automatik des JA = kein KU - die alte bleibt dort
die alte bleibt dort = du hast deine ruhe
du hast deine ruhe = in der ruhe liegt die kraft!

bb
netlover
Zitieren
#21
Wenn sie wiederkommt, wird sich nichts verbessern, im Gegenteil.
Zitieren
#22
Jetzt ruft Sie mich 3x am Tag an vermisse dich, Kind fragt dauernd nach Papa
Sie will schnell zurück wenn Papierkram erledigt, Sie will ihr Thai Kind später nach DE mitnehmen.

Das Geld für den Flug muß ich ihr nicht schicken, wenn ich nein sage gibt jeder aus der Verwandschaft was dazu, das Sie zurück kann.
One way kostet 280 EUR + 230 das Kind, das lässt sich leicht auftreiben im Dorf.

Wird später zurückgezahlt wenn Sie hier ist und Papa bürgt.....
Schatzi wenn Du jetzt kein Geld für Rückflugticket für mich hast kein Problem, ich kann es leihen

Als Sie vor fast 3 Jahren zu mir kam, wusste Sie gar nichts. Sie ist nicht dumm sondern lernbereit, und hat bei mir schnell viel gelernt.
Wo und wie man ein Ticket online mit Kreditkarte kauft muss ich nicht mehr erklären.

Sie kommt wieder 100 % ob mit oder ohne meine Hilfe

Ausländerbehörde, Jobcenter, Jugendamt darüber weiß Sie bestens Bescheid.

Ich glaube die ist hier nach 1,5 Jahren Deutschland einfach durchgedreht, 24 h Kind, nur zu Hause, kein weggehen
kein Krippenplatz oder Kindergartenplatz in Sicht, vielleicht wenn das Kind 4 ist.

Nach 3 Tagen Thailand ist Sie wie früher. als ich Sie kennengelernt habe
Zitieren
#23
Dann weiterhin viel Spass mit ihr, wenn sie wieder hier ist.
Zitieren
#24
Thailover schrieb:...
Das letzte Gespräch vor 1 Woche endete damit das Sie Mitternacht mit dem großen Küchenmesser vor mir Stand und ich geflüchtet bin.
...
...
Ich glaube die ist hier nach 1,5 Jahren Deutschland einfach durchgedreht, 24 h Kind, nur zu Hause, kein weggehen
kein Krippenplatz oder Kindergartenplatz in  Sicht, vielleicht wenn das Kind 4 ist.

Nach 3 Tagen Thailand ist Sie wie früher. als ich Sie kennengelernt habe

Sorg einfach dafür, dass sie nicht nochmal schwanger wird. Dann hast Du dass Theater nach ca. 18 Jahren hinter Dir.
https://t.me/GenderFukc
Zitieren
#25
(21-06-2016, 20:00)Thailover schrieb: Ausländerbehörde, Jobcenter, Jugendamt darüber weiß Sie bestens Bescheid.
Was mag wohl die Motivation sein das sie sich auf diesem Gebiet so gut aus kennt ?

(21-06-2016, 20:00)Thailover schrieb: Sie kommt wieder 100 % ob mit oder ohne meine Hilfe
Wenn du sie nicht wieder in deine Bude läßt ersparst du dir die Probleme die man hat um eine Dame wieder aus seiner Bude zu bekommen. Und wenn sie nicht bei dir wohnen kann wird sie wohl möglich auch wieder den nächsten Flieger zu ihrer Sippe nehmen.

Komisch, für den Flug nach Thailand hat sie kein eigenes Geld gehabt. Für den Flug nach D hat sie scheinbar eine andere Geldquelle gefunden.

PS. Geld für den Rückflug nach Thailand kann sie (sofern ihre Botschaft das auch so handhabt wie die deutschen Botschaften) bei ihrer Botschaft leihen. Das muss sie sich nicht bei dir leihen.
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Unterhalt - Kind und Mutter in der Schweiz, als Vater zurück nach Deutschland PeterSchmitz 14 3.618 17-08-2021, 12:27
Letzter Beitrag: Ruckzuckmaschine
  Kind zurück holen - Fakten schaffen HeinrichH 27 13.700 15-05-2018, 11:57
Letzter Beitrag: p__
  Mutter kommt zurück!!! kaempfer 13 11.203 03-07-2015, 15:03
Letzter Beitrag: kaempfer
  Nicht betreuende Mutter: Mutter-Kind-Kur wackelpudding 89 65.872 24-05-2014, 20:35
Letzter Beitrag: wackelpudding

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste