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Kann Mann Sachbearbeiter beim Jugendamt "austauschen"
#1
Die Sachbearbeiterin beim Jugendamt hat mein Kind in einen Loyalitätskonflikt gebracht, indem das Kind in unmittelbarer Nähe der Mutter angehört wurde.
Kind hat mittlerweile Angst vor der Hinterhältigen!

Jugendamt hat mehrere Sachbearbeiter, zum Teil sogar kompetent.

Was kann ich tun, damit die Gutste sich nicht mehr an meinem Kind vergeht?

1. Hilft da Antrag ans Familiengericht im Rahmen eines Umgangsverfahrens weiter?

2. oder Dienstaufsichtsbeschwerde ?

3. what else?

LG

Che
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#2
Ein zwei gut formulierte Dienstaufsichtsbeschwerden beim Landkreis und der Dienstaufsicht können dazu führen das du einen anderen SB bekommst.

In der Regel läuft es trotzdem bescheiden weiter, denn gut geführte JA sind in Deutschland an einer Hand abzuzählen.

Wenn, wie in Bonn das ganze JA eine Bande von Rechtsbrechern ist, wo selbst die Medien unerwartet Klartext schreiben nützt auch der Austausch vom SB oder eine Dienstaufsichtsbeschwerde nichts.
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#3
(06-06-2015, 00:02)Bereschit schrieb: Ein zwei gut formulierte Dienstaufsichtsbeschwerden beim Landkreis und der Dienstaufsicht können dazu führen das du einen anderen SB bekommst.

In der Regel läuft es trotzdem bescheiden weiter, denn gut geführte JA sind in Deutschland an einer Hand abzuzählen.

Bei uns ist der Wohnort meines Kindes dem Kreisjugendamt zugeordnet, das somit also ein direkter Teil der Kreisverwaltung ist . Damals war ich noch Kreistagsabgeordneter und war in meiner ganzen Naivität sicher, das die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen das mütterhörige Jugendamtsweib aufgrund meines politischen Status irgendeine Konsequenz für dieses Weib haben würde.

Pustekuchen .. Ich wurde zwar zum Vorgesetzten und seiner Stellverteterin zum Gespräch eingeladen und man hat versucht, mich erneut einzulullen ... die - aus meiner Sicht mehr als berechtigte - Dienstaufsichtsbeschwerde wurde durch den Landrat mit fadenscheinigen Begründungen zurückgewiesen. Kreti und Pleti halt ... das System hält zusammen. Der Name dieser Person steht im Väterwiderstand auf der Blacklist ..( Danke Ibykus für diese Möglichkeit ... )

Solange sich die ehemaligen FH Sozialpädagogikstudentinnen ( die sonst nichts auf die Reihe gekriegt haben ) nicht mit echter und überörtlicher Dienst- und Fachaufsicht auseinanderzusetzen haben, dürfen sie sich weiterhin wie die kleinen Königinnen gebärden und jede von Ihnen glaubt, die ultimative Definition für den Begriff Kindeswohl gefunden zu haben. Es ist zum K.....n.

Dir würde ich empfehlen zu versuchen, irgendwelche Leidensgenossen zu finden und das JA von verschiedenen Seiten anzugreifen und sich auf diese Person mit weiteren DAB                    " einzuschießen ". Nicht so  einfach, aber es wäre einen Versuch wert.

Gruß

ArJa

 
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
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#4
Moin Che.

Ich würde Dir insofern zustimmen, daß Kindsbefragungen in Gegenwart eines Elternteils nix wert sind, weil das Kind dann das erzählen wird, was es meint, was der anwesende ET hören möchte, um die Beziehung zu diesem ET nicht zu gefährden.

Das kann aber bedeuten, das diese Art der Befragung eben NICHT zu einem Loyalitätskonflikt führt, ihn in Bezug zum anwesenden Elternteil sogar verhindert.

Angreifbar ist mE die Art, wie hier die Vorstellungen des Kindes, seine subjektiven Interessen ermittelt und ggf gegen den abwesenden ET in Stellung gebracht, sprich mißbraucht werden.

Findet diese Anhörung im Rahmen eines Verfahrens statt? Dann sollten und könnten die so gewonnenen Erkenntnisse dort angegriffen werden.

Wie das JA seinen Job macht, darin ist es in seinen Auffassungen weitgehend frei, solange sich die Leute dort nicht strafbar machen. Das Amt hat grundsätzlich einen weiten Ermessensspielraum. Du wirst daher auch selten erleben, daß ein Gericht das Amt zurecht weist, wird lediglich in seiner freien Beweiswürdigung (ich glaub, so heißt das) den Vortrag des Amtes mehr oder weniger berücksichtigen.

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
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#5
Deshalb schrieb ich ja auch "können", es ist ein leidiges Thema ArJa.

Seitens vom Väterwiderstand war auch der Weg über andere Dienststellen versucht worden.

Die Ämter müssen ja weiterleiten und wenn Beschwerden die Häuser durchlaufen kann das auch wirken, teilweise sind sich die verschiedenen Ämter auch nicht Grün oder liegen über Kreuz.

Es müsste viel mehr Einträge der betroffenen Eltern geben und eine bessere Verbreitung, flankiert mit vielen Dienstaufsichtsbeschwerden, sowie in Kopie an die Medien und Abgeordnete.
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#6
...Ergänzung:
In Verfahren würde ich bei Kenntnis solcher Zustände im Amt, dem Kind sofort einen Verfahrensbeistand zur Seite stellen lassen. Der hat ausdrücklich die Aufgabe, die Interessen des Kindes zu ermitteln und ins Verfahren zu tragen.

Ich weiß,... auch unter VB gibt es Pfeifen, aber auch gute Kräfte, wie in den Ämtern auch.
Anders als beim MütterAmt möglich, ist ein VB an einen Auftrag des Gerichts gebunden.

Das Amt hat Narrenfreiheit und man sollte es ggf auch so behandeln.
Die Einsetzung eines Verfahrensbeistandes ist dagegen nicht transparent genug.

Frühere Aufsichtbeschwerden lassen sich in Verfahren verwenden. Die Ämter wissen das sehr genau, beantworten daher mit sauber vorgeschliffenen und kaum angreifbaren Textbausteinen.
 
Andere Möglichkeiten, diesem Murks zu begegnen, sehe in den Medien. Mein Eindruck ist, daß diese Interesse an solchen Geschichten haben, was den Ämtern gar nicht behagt.

S.
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#7
Schon aus taktischen Gründen würde ich dringend davon abraten, während eines Verfahrens einem der am Verfahren Beteiligten eine Dienstaufsichtsbeschwerde reinzudrücken.

Grundsätzlich, für die Interessierten, die hier mitlesen, werden gerade kleine Kinder auch schon einmal in Gegenwart eines Elternteils gehört. Schlicht und ergreifend deshalb, weil das Fremde Menschen sind und es einem kleinen Kind zuweilen schon schwer fallen kann, mit fremden Menschen zu reden. Die Anwesenheit des Elternteils gibt da etwas Sicherheit.

Hier ist das allerdings nicht der Fall. Ches Sohn ist glaube ich 13, was mich zu der wesentlich nahe liegenderen und diskussionswürdigeren Frage führt, warum du bei dem Alter des Kindes noch ein Umgangs- oder Sorgerechtsverfahren führst.

Noch einmal grundsätzlich zu der Anhörung. Von einer Anhörung im juristischen Sinne kann hier auch nicht die Rede sein, denn der Richter oder die Richterin in dem Verfahren "hört" das Kind ab einem Alter von 14 Jahren grundsätzlich und jüngere Kinder sofern es nötig ist. Grundsätzlich in Abwesenheit der Eltern. Das liegt aber im Ermessen des Gerichts.

Ansonsten ist es durchaus nichts Ungewöhnliches, dass JA-Mitarbeiter oder Verfahrensbeistände auch in Anwesenheit der Eltern mit den Kindern sprechen. Bei Besuchen im häuslichen Umfeld etwa ergibt sich das fast zwangsläufig.
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#8
(06-06-2015, 16:11)the notorious iglu schrieb: Schon aus taktischen Gründen würde ich dringend davon abraten, während eines Verfahrens einem der am Verfahren Beteiligten eine Dienstaufsichtsbeschwerde reinzudrücken.


Das kann ich bestätigen. Kritik an denjenigen, die am längeren Hebel sitzen, führt idR. zu nichts guten. Unpersonifizierte Kritik ist aber möglich, solange sich keiner angegriffen fühlt.
https://t.me/GenderFukc
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#9
Geht um Antrag Umgangsausweitung 50:50! Wird absehbar nicht klappen, aber noch ist nichts entschieden.

Kind soll sehen, dass sich nichts ändert wenn es nicht ganz deutlich Stellung bezieht.

Wir "üben" quasi was zu tun ist, wenn es 14 ist.
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#10
(05-06-2015, 22:49)CheGuevara schrieb: Die Sachbearbeiterin beim Jugendamt hat mein Kind in einen Loyalitätskonflikt gebracht, indem das Kind in unmittelbarer Nähe der Mutter angehört wurde.

Wie bereits richtig beantwortet, gibts es keinen einfachen Weg, jemand Anders für seinen Fall zu bekommen. Einen höflichen Versuch über den Vorgesetzten kann man auf jeden Fall probieren.

Ansonsten hängt es davon ab, wie mies die Sachbearbeiterin ist. Du musst also abwägen zwischen dem Schaden, den sie vermutlich noch anrichten wird und dem Kollateralschaden, den du mit einer offenen Ablehnung erzeugst. Bei einer Sachbearbeiterin vom Typ "schlimmer gehts nimmer" kannst du auch offen angreifen, denn zu verlieren hast du eh nichts. Dann sind auch kleine Chancen sie loszuwerden mehr wert wie wenn sie mit deinem Fall befasst bleibt.
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#11
Also mit anderen Worten instrumentalisierst und manipulierst du dein Kind und setzt ihm unnötigem Stress aus.

Aber da du nur "übst", ist es mit der Sachbearbeiterein auch egal?Wink

Warum ist dir 50:50 so wichtig? Geht es um deinen Selbstwert oder Kohle?
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#12
Es geht um gleichberechtigte Elternschaft! Kind soll auch bei mir den Alltag verbringen können.

Zeit haben, um mit Kind auch mal zum Arzt zu gehen, da es Ex kaum auf Reihe bringt.

Zeit um mit Kind zu lernen und gemeinsame Erfolgserlebnisse zu haben.

Hat nichts mit Selbstwert oder Kohle zu tun.
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#13
(06-06-2015, 22:30)CheGuevara schrieb: Kind soll auch bei mir den Alltag verbringen können.

Das kann er doch tun. Ein Gerichtsverfahren scheint mir da etwas umständlich zu sein.
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#14
@ Iglu


... nicht bei der Hexe ...
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#15
Schon einmal probiert?
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#16
Logo!

Nichts geht mehr, nicht mal eine Stunde regelmäßig unter der Woche.

Alles fest gefahren, ... oder "verfahren".

Die Diskussion führt nicht weiter.

Situation ist ähnlich wie sie auch von @Knecht beschrieben wurde.
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#17
Du machst hier einen sehr beliebten Fehler, jedenfalls hat es den starken Anschein. Du beschäftigst dich mit dem achten Glied in der Fehler- oder nenn es von mir aus Versagenskette anstatt mit dem ersten.

Das führt dann so zu threads wie diesem hier oder vielen anderen auch, in denen sich an und mit irgendeinem Blödsinn aufgerieben wird.

Den Fehler sehe ich schon von hier und ich brauche auch gar nichts anderes von der Geschichte wissen: Das Wort "regelmäßig".
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#18
Schön, wenn Du aus wenigen Worten so viel herauslesen kannst.

Iglu der Profiler !

Gehe nicht davon aus, dass die Gutste vom Jugendamt mir viel Nerven kostet.

Beiträge oben waren gut, werde ich zu gegebener Zeit anwenden.
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#19
Wir sehen ja an deinen Problemchen und Beiträgen, was so manchen Vater hier umtreibt. Um die Kinder geht es da schon lange nicht mehr. Teilweise ging es auch nie um sie.

Daher sage ich oder frage ich, was ich für richtig und zielführend halte und lasse mir den Mund nicht verbieten und von dir schon gar nicht.

Aus Beitrag #10 ist ersichtlich, dass es wohl mehr um das geht, was Che will als um das, was sein Sohn will. Und dann landen wir eben bei den Dingen, die ich so genannt habe, wie man sie nennen muss.

Nach aller Erfahrung finden Teenager schon einen Weg, das zu tun, was sie tun wollen, wenn sie es denn unbedingt wollen. Es lohnt sich die Frage, warum dieser Teenager keinen Weg findet das zu tun, von dem Che vorgeblich überzeugt ist, was der Teenager unbedingt will. Vor allem, weil sie ja zu zweit sind und sich dabei gegenseitig helfen und unterstützen könnten.

Zum Beispiel muss der Teenager der Mutter ja gar nicht unbedingt mitteilen, dass er bei Papa lernt. Er könnte ja draußen sein, bei Freunden, beim Sport oder sonst etwas, was Teenager gewöhnlicher Weise ihren Eltern vorlügen, wenn sie etwas tun wollen, von dem sie ausgehen, dass es ihnen verboten wird, wenn sie die Wahrheit sagen.

Die Wahrscheinlichste Antwort ist, dass der Teenager gar nicht unbedingt will und sich die Sache mehr in Ches Kopf abspielt, als in der Realität.

Das ist das eine. Das andere ist, dass es in dieser Konstellation bessere Methoden gibt, als ein Gerichtsverfahren, wenn wir davon ausgehen, dass der Teenager unbedingt will, aber aus irgendwelchen exotischen Gründen nicht kann.
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#20
Hat dir irgendjemand einen Sherriffstern an die Brust geheftet oder warum spielst du dich so auf?

Ist das eine neue Masche um deine Geltungssucht zu befriedigen? Wenn ja, dann ist sie nicht weniger nervig als deine alt bewährte.
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